# taz.de -- Umstrittene Entwaldung in Brasilien: Beschwerde gegen Blackrock wegen Geldwäscheverdachts
> Menschenrechtler beschweren sich bei der Finanzaufsicht. Sie werfen der
> Fondsfirma vor, geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten verletzt zu
> haben.
(IMG) Bild: Hat ein Blackrock-Fonds schmutziges Geld erhalten? Riesige JBS-Rinderfarm in Brasilien
Rindfleisch und Geldwäsche sind zwei Wörter, die erst mal nicht
zusammenpassen. Doch Beschwerdeführer gegen die Blackrock Asset Management
Deutschland AG vertreten die Auffassung, dass Erträge aus Rindern, die auf
rechtswidrig gerodeten Flächen in [1][Brasilien] aufgezogen worden seien,
aus Straftaten herrühren könnten. Sie leiten daraus den Verdacht ab, dass
eine Investition in Aktien des Fleischkonzerns JBS und die Vereinnahmung
von Dividenden durch Blackrock Deutschland geldwäscherechtliche Pflichten
auslösen könnten.
Deshalb haben die Menschenrechtsorganisationen nun Beschwerde gegen
Blackrock Deutschland bei der Finanzaufsicht Bafin eingereicht. Die
Vorwürfe sind bislang nicht behördlich festgestellt. Blackrock Inc. mit
Sitz in New York gilt als der größte Vermögensverwalter weltweit. Er
dirigiert ungefähr 14 Billionen Euro. Zum Vergleich: Die deutsche
Wirtschaftsleistung eines Jahres beträgt etwa ein Drittel dieser
Größenordnung.
Dass am [2][Amazonas] Urwälder teils illegal zerstört werden, um Weideland
zu gewinnen, ist bekannt. Dass Rinderhalter damit indigenen
Einwohner:innen mitunter Land rauben und die grüne Lunge der Welt
schädigen, ebenfalls. Die Schlussfolgerungen, die die Beschwerdeführer
hinsichtlich des Verdachts möglicher Geldwäsche daraus ableiten, sind
jedoch neu.
Die Menschenrechtsjurist:innen der Transnational Legal Coalition
(TLC), zu der das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte
(ECCHR) in Berlin gehört, haben 14 Beschwerden oder Klagen in vier Staaten
eingereicht. Hinzu kommen zwei Strafanzeigen gegen JBS in den Niederlanden
und Großbritannien. Das Unternehmen bezeichnen die Kritiker:innen als
„weltgrößten Fleischkonzern“. Es bestehe der Verdacht, dass JBS auch
Rindfleisch verarbeitet habe, das von illegal angelegten Weideflächen am
Amazonas stamme. Auch Banken von JBS sowie Anwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer hat TLC ins Visier genommen.
## Mehrere Verdachtsfälle
In ihrer Beschwerde hat TLC mehrere Verdachtsfälle der Rinderhaltung und
Fleischproduktion auf illegal entwaldeten Flächen in der Lieferkette von
JBS dokumentiert. 2024 belegte die brasilianische Umweltbehörde das
Unternehmen mit einer Strafzahlung, schrieb die Agentur AP. JBS teilte der
taz mit, seit 2010 würden die Viehlieferanten unter anderem mit einem
satellitengestützten System überwacht und Farmen mit illegaler Entwaldung
ausgeschlossen.
Unter anderem zu Blackrock Deutschland sagt Miriam Saage-Maaß, Juristin des
ECCHR: „Nach den aus dem EU-Recht abgeleiteten Vorschriften zur Bekämpfung
der Geldwäsche sind Rinder, die auf illegal abgeholzten Flächen aufgezogen
wurden, Erträge aus Straftaten.“ Konkret sollen die Geschäfte den
Kritiker:innen zufolge so ausgesehen haben: Über den börsengehandelten
Fonds iShares MSCI Brazil UCITS ETF (DE) soll Blackrock Deutschland
JBS-Aktien gehalten und Dividenden eingenommen haben. Anteile solcher Fonds
können auch Kleinanleger:innen kaufen. Die Beteiligung am
Fleischkonzern soll zwischen 2018 und 2025 bestanden haben. Bis Mitte 2025
seien Dividenden von über 2 Millionen Euro „auf das brasilianische
Fleischgeschäft entfallen“, schreibt ECCHR.
Blackrock weist die Vorwürfe zurück: „Der iShares MSCI Brazil UCITS ETF
(DE) wird von BlackRock Asset Management Deutschland AG verwaltet und
bildet den MSCI Brazil Index nach. Er hält deshalb auch JBS-Aktien. Etwaige
Dividenden sind Erträge des Fondsvermögens und keine Einnahmen der
BlackRock Asset Management Deutschland AG. BlackRock ist der Auffassung,
dass die Beteiligung des Fonds an JBS keine geschäftliche Beziehung des
Emittenten zur Kapitalverwaltungsgesellschaft begründet.“
Die Beschwerdeführer berufen sich auf das EU-Geldwäscherecht sowie auf
Pflichten nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GWG). Sie sehen auch einen
möglichen Bezug zu Paragraf 261 des Strafgesetzbuches, der Geldwäsche unter
Strafe stellt. Ob diese Vorschriften auf die konkrete Fondsanlage und die
behaupteten Dividendenzahlungen anzuwenden sind, ist jedoch nicht
behördlich oder gerichtlich geklärt.
## Finanzaufsicht Bafin soll aufklären
Im Paragraf 5 des GWG steht beispielsweise, dass Finanzinstitute die
potenziellen Risiken ihrer Geschäfte analysieren müssen. Dabei hätte
Blackrock auffallen können, dass die JBS-Dividenden aus möglicherweise
illegaler Abholzung und darauf basierender Rinderzucht stammen, somit
eventuell illegale Erträge darstellen. Nach Paragraf 43 GWG müssen
Investoren die Ermittlungsstelle des Zolls informieren, falls es einen
Verdacht gibt, Geld könne aus strafbaren Handlungen fließen. Unter
bestimmten Umständen haben sie sogar die Pflicht, ihre Geschäfte zu
beenden.
Diese Sorgfaltspflichten habe Blackrock Deutschland möglicherweise
verletzt, erklären die Kritiker:innen. Die Finanzaufsicht Bafin solle den
Verdacht der Geldwäsche „aufklären, abstellen und im Falle des
Zuwiderhandelns ein Bußgeld verhängen“. Die kritisierten Geschäfte sollen
teilweise in die Zeit fallen, in der der heutige [3][Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU)] von 2016 bis 2020 als Aufsichtsratsvorsitzender von
Blackrock Deutschland amtierte.
Was dabei herauskommt, ist offen. Weil es ein solches Verfahren noch nicht
gab, dürfte es länger dauern. Sollten die Kläger:innen Erfolg haben,
müssten sich viele Investoren auch in anderen Branchen und Banken warm
anziehen.
5 Nov 2026
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## AUTOREN
(DIR) Hannes Koch
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