# taz.de -- Beschwerde von Datenschutz-NGOs: Überwacht fürs KI-Training
       
       > Wenn KI lernen soll, sind zahlreiche Arbeitende beteiligt – unter
       > umstrittenen Bedingungen. NGOs reichen nun Beschwerde gegen eine
       > Plattform ein.
       
 (IMG) Bild: Mit jedem Klick entstehen Datenspuren
       
       Datenschutzverbände aus mehreren europäischen Ländern haben Beschwerde
       gegen den Betreiber einer großen Plattform eingelegt, die menschliche
       Arbeitskräfte für das Training von [1][KI] anheuert. Das Unternehmen
       beschäftige Arbeitende auf selbstständiger Basis und setze sie einer
       invasiven Überwachung aus, kritisiert die österreichische NGO Noyb, die an
       der Beschwerde beteiligt ist.
       
       Beim Training von künstlicher Intelligenz sind die Hersteller gängiger
       KI-Chatbots wie ChatGPT, Claude oder Gemini auch auf menschliche
       Arbeitskräfte angewiesen. Die haben unter anderem die Aufgabe, zu
       überprüfen, was die KI auswirft – und das entsprechend mit Feedback zu
       versehen. So sollen sie etwa bewerten, ob eine Antwort des Bots passend war
       zum Prompt. Nicht nur unpassende Antworten, auch Inhalte, die dem Regelwerk
       des jeweiligen Anbieters widersprechen, sollen so möglichst aus dem System
       entfernt werden.
       
       Diese Arbeit wird häufig von Arbeitenden übernommen, die die Aufträge
       formal auf freiberuflicher Basis über eine Plattform angeboten bekommen. Im
       konkreten Fall richten sich die Beschwerden gegen die [2][Branchengröße
       Outlier, die zum US-Konzern Scale AI gehört]. Laut Noyb beschäftigt die
       Plattform rund 900.000 Freiberufler:innen. Noyb kritisiert dabei nicht nur
       das grundsätzliche und in der Plattformökonomie verbreitete Geschäftsmodell
       der formal selbstständigen Beschäftigung, das die Arbeitenden schnell
       austauschbar macht. Sie moniert in diesem Fall auch die konkreten
       Bedingungen.
       
       ## Ausweisdaten und Tracking
       
       So setze Outlier seine Mitarbeiter:innen „invasivem Tracking“ aus. Die
       Plattform platziere Tracker auf den Geräten der Betroffenen, die alle paar
       Sekunden persönliche Daten der Arbeitenden an Dritte senden würden, etwa
       Kontaktdaten und IP-Adressen. Darüber hinaus verpflichte die Plattform die
       Arbeitenden zu einer biometrischen Identifizierung mit Videoaufnahmen des
       Gesichts und einem Hochladen des eigenen Ausweises. Für den Einsatz der
       Tracker gebe es keine Rechtsgrundlage. Sowohl die Tracker als auch die
       biometrische Identifizierung verstießen gegen den in der
       Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Grundsatz der Datenminimierung.
       
       „Ein derart umfassendes Tracking während der Arbeit widerspricht wirklich
       allen vernünftigen Erwartungen“, kritisiert Lisa Steinfeld Leiser,
       Datenschutzjuristin bei Noyb. Baptiste Delmas von der [3][französischen
       Organisation Intérêt à Agir] sagt: „Die aufgezeigten Verstöße machen
       deutlich: Der KI-Boom ist auf eine riesige Anzahl von Arbeitskräften
       angewiesen, deren Privatsphäre auf dem Spiel steht.“ Nun sei es an den
       Datenschutzbehörden, dagegen vorzugehen.
       
       ## Behörden müssen Beschwerden prüfen
       
       Scale AI betont in einem grundsätzlichen Statement auf seiner Webseite, das
       auf Ende vergangenen Jahres datiert ist, man unternehme Anstrengungen gegen
       „moderne Sklaverei“ und menschliche Ausbeutung. Darin heißt es auch: Das
       Unternehmen lege großen Wert darauf, sich „an die höchsten Standards
       ethischen Geschäftsverhaltens zu halten, weil wir unglaublich hohe
       Ansprüche an uns selbst stellen“. Eine Anfrage der taz zu den Beschwerden
       der Datenschutzverbände beantwortete Scale AI nicht.
       
       Im nächsten Schritt sind nun die Aufsichtsbehörden am Zug, bei denen die
       NGOs die Beschwerden eingereicht haben. Diese leiten Verfahren ein und
       prüfen die Vorwürfe. Bis es also ein Ergebnis gibt, werden voraussichtlich
       mindestens mehrere Monate vergehen.
       
       29 Oct 2026
       
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