# taz.de -- Ulm-5-Prozess: Hinter Glas, ohne Stift
       
       > Seit einem halben Jahr verhandelt das Landgericht Stuttgart gegen die
       > „Ulm 5“. Ein Ende ist erst im Februar in Sicht.
       
 (IMG) Bild: Gesichert, als wären sie gefährlich: Die Ulm5 im Gericht in Stuttgart-Stammheim
       
       Der 27. Verhandlungstag beginnt mit einem Witz: „Soll ich es diesmal selbst
       formulieren?“, fragt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, weil
       sich die Verteidigung nicht abgestimmt hat, wer heute die Anträge stellt.
       [1][Seit Ende April müssen sich vor dem Stuttgarter Landgericht fünf
       Aktivist:innen verantworten], denen zur Last gelegt wird, im September
       2025 die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit
       Systems sabotiert zu haben. Geprüft wird auch, ob es sich bei „Palestine
       Action Germany“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Verhandelt wird im
       Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim.
       
       Zu Beginn jedes Prozesstages stellt die Verteidigung die gleichen Anträge –
       die jedes Mal mit wortgleicher Begründung abgelehnt werden, nämlich mit dem
       Hinweis, dass „auf die bisherigen Ausführungen vollumfänglich Bezug
       genommen wird“.
       
       ## Ohne Stift, hinter Glas
       
       Dem Publikum ist es nicht gestattet, sich Notizen zu machen, weil die
       Kammer das Mitführen von Stiften als Sicherheitsrisiko einstuft. Selbst
       eigens entwickelte Stifte, die bei Druck einknicken, können die Bedenken
       des Gerichts nicht ausräumen. Ein Wortlautprotokoll wird nicht angefertigt.
       Zudem sitzen die Angeklagten im Stammheimer Verhandlungssaal hinter einer
       Glasscheibe, abgetrennt von ihren Anwält:innen, und werden in Handschellen
       vorgeführt. Die ritualisierten Anträge der Verteidigung zielen
       Verhandlungstag für Verhandlungstag darauf ab, das zu ändern.
       
       Die umstrittene Sitzordnung war sogar schon Thema im EU-Parlament, wo
       Verteidigerin Anna Busl im Oktober auf Einladung irischer Abgeordneter
       sprach. Bereits im September hatte EU-Justizkommissar Michael McGrath zu
       dem Fall Stellung genommen. In seiner Antwort betont er, dass die
       Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren in der Verantwortung der
       Mitgliedstaaten liege. Er verweist aber ausdrücklich darauf, dass
       verdächtigte oder beschuldigte Personen weder im Gerichtssaal noch in der
       Öffentlichkeit durch körperliche Fesselung „als schuldig präsentiert
       werden“ dürfen. Ausnahmen seien nur durch fallspezifische Gründe zu
       rechtfertigen, etwa gravierende Sicherheitsbedenken.
       
       Das Landgericht begründet Handschellen und Glasscheibe allerdings nicht mit
       einer akuten Bedrohungslage. Es liege an den verfügbaren Räumlichkeiten,
       erläuterte Richterin Lauchstädt, es gebe sonst keinen Verhandlungssaal, der
       groß genug für alle Verfahrensbeteiligten sei, darunter die elf
       Anwält:innen und die fünf Angeklagten. Die Verteidigung hat allerdings
       beim Präsidenten des Landgerichts nachgefragt. Nach dessen Auskunft gibt es
       sechs Säle, die groß genug sind. Nicht alle liegen im Stammheimer
       Hochsicherheitsgebäude.
       
       Insofern wird jeden Verhandlungstag erneut auf eine fragwürdige Begründung
       verwiesen. Auch eine eigene Protokollkraft der Verteidigung lehnt das
       Gericht ab, weil es keinen entsprechenden Anspruch gebe. Als die
       Verteidigung fordert, ein Detail ins gerichtliche Protokoll aufzunehmen,
       erklärt die Vorsitzende Richterin: „Was ins Protokoll kommt, bestimme ich.“
       
       ## Verhandelt wird bis Februar
       
       Die Auseinandersetzung um diese Fragen hat zu Verfahrensbeginn ganze
       Verhandlungstage in Anspruch genommen. Inzwischen ist sie zur Routine
       geworden und auf wenige Minuten geschrumpft. Doch trotz dieser
       Zeitersparnis geht der Prozess schleppend voran. Ursprünglich war die
       Urteilsverkündung für Juli geplant. Nun sind weitere Verhandlungstage bis
       Ende Februar 2027 anberaumt.
       
       Bislang wurden vor allem Polizist:innen als Zeug:innen befragt. Der
       Tathergang ist seit dem Verfahrensauftakt unstrittig: Von allen fünf
       Angeklagten gibt es Bekennervideos, in ihren Eröffnungserklärungen haben
       sie die Tat nicht bestritten.
       
       Die jüngsten Verhandlungstage befassten sich mit der Frage, ob das Gericht
       Sachverständige der Verteidigung anhören will. Bislang hat es alle
       abgelehnt und auch noch keinen der von der Verteidigung benannten Zeugen
       gehört. Ob in Gaza ein Völkerrechtsbruch durch militärische Ausstattung von
       Elbit ermöglicht werde, sei für die Strafzumessung „rechtlich unerheblich“,
       so das Gericht.
       
       ## Verlegt, ohne Bescheid
       
       Der 27. Prozesstag widmete sich fast ausschließlich einem Vorgang: Die
       angeklagte Person V. K. wurde von der JVA Schwäbisch Gmünd in die JVA
       Stammheim verlegt, ohne dass ihre Anwält:innen davon erfuhren. Richterin
       Lauchstädt hatte die Verlegung durch einen handschriftlichen Vermerk
       genehmigt. Dieser lag zur Fortsetzung des Prozesses jedoch noch nicht in
       den Akten.
       
       Während das Gericht ein „herausragendes öffentliches Interesse“ an dem
       Verfahren verneint, demonstrierten am vergangenen Wochenende auf dem
       Stuttgarter Schlossplatz rund 1.000 Menschen für die Freilassung der
       Angeklagten. Die fünf sitzen nun seit knapp 14 Monaten in
       Untersuchungshaft. Zum nächsten Verhandlungstag am Freitag haben sich
       sieben Bundestagsabgeordnete der Linken zur Prozessbeobachtung angekündigt.
       
       28 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.grundrechtekomitee.de/details/prozess-in-stammheim-inszenierte-gefaehrlichkeit-der-ulm-5
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Minh Schredle
       
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 (DIR) Ulm
       
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