# taz.de -- Ulm-5-Prozess: Hinter Glas, ohne Stift
> Seit einem halben Jahr verhandelt das Landgericht Stuttgart gegen die
> „Ulm 5“. Ein Ende ist erst im Februar in Sicht.
(IMG) Bild: Gesichert, als wären sie gefährlich: Die Ulm5 im Gericht in Stuttgart-Stammheim
Der 27. Verhandlungstag beginnt mit einem Witz: „Soll ich es diesmal selbst
formulieren?“, fragt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, weil
sich die Verteidigung nicht abgestimmt hat, wer heute die Anträge stellt.
[1][Seit Ende April müssen sich vor dem Stuttgarter Landgericht fünf
Aktivist:innen verantworten], denen zur Last gelegt wird, im September
2025 die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit
Systems sabotiert zu haben. Geprüft wird auch, ob es sich bei „Palestine
Action Germany“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Verhandelt wird im
Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim.
Zu Beginn jedes Prozesstages stellt die Verteidigung die gleichen Anträge –
die jedes Mal mit wortgleicher Begründung abgelehnt werden, nämlich mit dem
Hinweis, dass „auf die bisherigen Ausführungen vollumfänglich Bezug
genommen wird“.
## Ohne Stift, hinter Glas
Dem Publikum ist es nicht gestattet, sich Notizen zu machen, weil die
Kammer das Mitführen von Stiften als Sicherheitsrisiko einstuft. Selbst
eigens entwickelte Stifte, die bei Druck einknicken, können die Bedenken
des Gerichts nicht ausräumen. Ein Wortlautprotokoll wird nicht angefertigt.
Zudem sitzen die Angeklagten im Stammheimer Verhandlungssaal hinter einer
Glasscheibe, abgetrennt von ihren Anwält:innen, und werden in Handschellen
vorgeführt. Die ritualisierten Anträge der Verteidigung zielen
Verhandlungstag für Verhandlungstag darauf ab, das zu ändern.
Die umstrittene Sitzordnung war sogar schon Thema im EU-Parlament, wo
Verteidigerin Anna Busl im Oktober auf Einladung irischer Abgeordneter
sprach. Bereits im September hatte EU-Justizkommissar Michael McGrath zu
dem Fall Stellung genommen. In seiner Antwort betont er, dass die
Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren in der Verantwortung der
Mitgliedstaaten liege. Er verweist aber ausdrücklich darauf, dass
verdächtigte oder beschuldigte Personen weder im Gerichtssaal noch in der
Öffentlichkeit durch körperliche Fesselung „als schuldig präsentiert
werden“ dürfen. Ausnahmen seien nur durch fallspezifische Gründe zu
rechtfertigen, etwa gravierende Sicherheitsbedenken.
Das Landgericht begründet Handschellen und Glasscheibe allerdings nicht mit
einer akuten Bedrohungslage. Es liege an den verfügbaren Räumlichkeiten,
erläuterte Richterin Lauchstädt, es gebe sonst keinen Verhandlungssaal, der
groß genug für alle Verfahrensbeteiligten sei, darunter die elf
Anwält:innen und die fünf Angeklagten. Die Verteidigung hat allerdings
beim Präsidenten des Landgerichts nachgefragt. Nach dessen Auskunft gibt es
sechs Säle, die groß genug sind. Nicht alle liegen im Stammheimer
Hochsicherheitsgebäude.
Insofern wird jeden Verhandlungstag erneut auf eine fragwürdige Begründung
verwiesen. Auch eine eigene Protokollkraft der Verteidigung lehnt das
Gericht ab, weil es keinen entsprechenden Anspruch gebe. Als die
Verteidigung fordert, ein Detail ins gerichtliche Protokoll aufzunehmen,
erklärt die Vorsitzende Richterin: „Was ins Protokoll kommt, bestimme ich.“
## Verhandelt wird bis Februar
Die Auseinandersetzung um diese Fragen hat zu Verfahrensbeginn ganze
Verhandlungstage in Anspruch genommen. Inzwischen ist sie zur Routine
geworden und auf wenige Minuten geschrumpft. Doch trotz dieser
Zeitersparnis geht der Prozess schleppend voran. Ursprünglich war die
Urteilsverkündung für Juli geplant. Nun sind weitere Verhandlungstage bis
Ende Februar 2027 anberaumt.
Bislang wurden vor allem Polizist:innen als Zeug:innen befragt. Der
Tathergang ist seit dem Verfahrensauftakt unstrittig: Von allen fünf
Angeklagten gibt es Bekennervideos, in ihren Eröffnungserklärungen haben
sie die Tat nicht bestritten.
Die jüngsten Verhandlungstage befassten sich mit der Frage, ob das Gericht
Sachverständige der Verteidigung anhören will. Bislang hat es alle
abgelehnt und auch noch keinen der von der Verteidigung benannten Zeugen
gehört. Ob in Gaza ein Völkerrechtsbruch durch militärische Ausstattung von
Elbit ermöglicht werde, sei für die Strafzumessung „rechtlich unerheblich“,
so das Gericht.
## Verlegt, ohne Bescheid
Der 27. Prozesstag widmete sich fast ausschließlich einem Vorgang: Die
angeklagte Person V. K. wurde von der JVA Schwäbisch Gmünd in die JVA
Stammheim verlegt, ohne dass ihre Anwält:innen davon erfuhren. Richterin
Lauchstädt hatte die Verlegung durch einen handschriftlichen Vermerk
genehmigt. Dieser lag zur Fortsetzung des Prozesses jedoch noch nicht in
den Akten.
Während das Gericht ein „herausragendes öffentliches Interesse“ an dem
Verfahren verneint, demonstrierten am vergangenen Wochenende auf dem
Stuttgarter Schlossplatz rund 1.000 Menschen für die Freilassung der
Angeklagten. Die fünf sitzen nun seit knapp 14 Monaten in
Untersuchungshaft. Zum nächsten Verhandlungstag am Freitag haben sich
sieben Bundestagsabgeordnete der Linken zur Prozessbeobachtung angekündigt.
28 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.grundrechtekomitee.de/details/prozess-in-stammheim-inszenierte-gefaehrlichkeit-der-ulm-5
## AUTOREN
(DIR) Minh Schredle
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