# taz.de -- Menschenrechte in der Wirtschaft: Golfstaaten wollen Öko-Regeln verhindern
       
       > Nach einwöchigen Verhandlungen um ein globales Lieferkettengesetz bleiben
       > Konflikte bestehen. Manchen Ländern geht es um Gerechtigkeit. Anderen um
       > Öl.
       
 (IMG) Bild: Schlechte Erfahrung gemacht: Ölverschmutzung im Niger-Delta durch multinationale Konzerne
       
       Die Vereinten Nationen in Genf haben diese Woche über die Zukunft [1][eines
       globalen Lieferkettengesetzes] verhandelt – aber nur einen neuen Zeitplan
       festgelegt. Im Februar soll der nächste Entwurf des Vertrags vorliegen.
       Seit 2014 verhandeln die Staaten über einen völkerrechtlich bindenden
       Vertrag, der die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Einhaltung von
       Menschenrechten entlang von Lieferketten sicherzustellen.
       
       Die Verhandlungen hängen an mehreren Konflikten. In dieser Woche stritten
       Staaten darüber, ob Investitionsschutz schwerer wiegt als ein
       völkerrechtlicher Vertrag zu Menschenrechten, wenn diese kollidieren
       sollten. Auch ob Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch
       Unternehmen nur dort klagen dürfen, wo der Schaden entstanden ist, oder
       auch in den Ländern, wo Konzerne ihre Zentralen haben, bleibt umstritten.
       
       Ein weiterer großer Konflikt in den Verhandlungen ist die Frage, ob im
       Rahmen des globalen Lieferkettengesetzes nicht nur soziale, sondern auch
       ausdrücklich ökologische Schäden nachzuverfolgen sind.
       
       Ölländer wie Katar und Saudi-Arabien wollen das unbedingt verhindern. Dass
       sie sich überhaupt stärker an dem Prozess beteiligen, ist neu. Sie setzen
       sich dafür ein, dass der Vertrag nicht in nationale Gesetzgebung eingreift
       und dass Umweltschutz eben nicht explizit verankert wird.
       
       ## Alle Unternehmen oder nicht?
       
       Der zweite Knackpunkt ist, für welche Unternehmen die Regeln gelten sollen.
       Unter anderem Südafrika, Kuba, China, Pakistan, Saudi-Arabien und andere
       Golfstaaten wollen nur transnationale Unternehmen verpflichten. Das hat
       zwei Hintergründe: Historisch gesehen haben viele Länder des Globalen
       Südens vor allem schlechte Erfahrungen mit international tätigen Rohstoff-
       und Bergbaukonzernen aus dem Norden gemacht, die Gewinne abzogen und dafür
       Umweltschäden hinterließen. Dieses Argument steht vor allem für Südafrika
       im Vordergrund.
       
       Einige Länder befürchten auch, dass Konzerne ihre Verantwortung auf
       Zulieferer abwälzen könnten, wenn alle Unternehmen in der Pflicht stehen.
       Länder wie China und die Golfstaaten wollen ihre heimatlichen
       Staatskonzerne vor völkerrechtlichen Pflichten schützen.
       
       Auf der anderen Seite plädieren die EU, das Vereinigte Königreich,
       Brasilien, Costa Rica, Uruguay und Island dafür, dass der Vertrag alle
       Unternehmen umfasst. Sie argumentieren damit, dass nur so der Schutz der
       Menschenrechte lückenlos sein kann. Außerdem befürchten sie
       Wettbewerbsverzerrungen, wenn nicht alle Unternehmen in die Pflicht
       genommen werden.
       
       Bisher gibt es auf internationaler Ebene nur freiwillige Leitlinien. Sie
       haben dazu geführt, dass einige Staaten schon nationale Gesetze erlassen
       haben, die Unternehmen zu Prävention, Sorgfalt und Abhilfe bei
       Menschenrechtsverstößen verpflichten. Deutschland etwa hat 2021 ein solches
       Gesetz verabschiedet: [2][das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz]. Bis
       Juli 2027 wird es an die europäischen Vorgaben angepasst, denn auch die EU
       hat 2024 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet.
       
       ## Deutschland wieder im Menschenrechtsrat
       
       Ein UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten würde dafür einen
       gemeinsamen völkerrechtlichen Rahmen schaffen. Das wurde 2014 von Ecuador
       und Südafrika im UN-Menschenrechtsrat angestoßen und von einer Koalition
       aus Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas unterstützt. Deutschland
       stimmte damals – unter Angela Merkel (CDU) mit Frank-Walter Steinmeier
       (SPD) als zuständigem Außenminister – dagegen.
       
       Am Dienstag wurde die Bundesrepublik erneut in den Menschenrechtsrat
       gewählt und kann damit künftig mitentscheiden, welche Ressourcen für den
       Prozess bereitgestellt werden.
       
       Zu Beginn der dieswöchigen Verhandlungen erinnerte ein [3][Netzwerk von 250
       Zivilorganisationen und Gewerkschaften weltweit] an die Notwendigkeit von
       völkerrechtlich bindenden Regeln für transnationale Unternehmen. „Damit
       wird dem Fehlen spezifischer Vorschriften für diese Unternehmen ein Ende
       gesetzt, die durch Unternehmenslobbyismus die Gesetze der Länder des
       Globalen Südens untergraben, Menschenrechte verletzen und von Straffreiheit
       profitieren, um ihre Gewinne zu steigern“, erklärte Moisés Borges von der
       Bauernbewegung La Vía Campesina.
       
       Celia Sudhoff hat die Verhandlungen in Genf für das Global Policy Forum
       Europe begleitet. Für sie wäre der Abschluss des Vertrags ein Meilenstein,
       um global den Zugang zu Recht in Wertschöpfungsketten zu sichern. Eine
       Prognose, wann der Prozess ein Ende finden könnte, will sie nicht abgeben.
       „Wir sehen, wie kompliziert multilaterale Verhandlungen geworden sind, wie
       etwa beim [4][UN-Plastikabkommen, das vorerst gescheitert ist]“, sagt
       Sudhoff.
       
       Die USA haben die Verhandlungen komplett verlassen. Die Rolle der EU als
       Staatenbund ist diffus: „Die EU ist im Raum, äußert sich und veröffentlicht
       Statements, aber verhandelt offiziell nicht mit“, sagt Sudhoff. Einen
       Entwurf für ein Verhandlungsmandat soll es bereits seit Monaten geben. Ein
       Sprecher der EU-Kommission sagte der taz, die EU beteilige sich
       konstruktiv. Sudhoff hingegen findet das Vorgehen unfair: „Es gibt einige
       Akteure, mit denen wir nicht übereinstimmen, aber die sind wenigstens hier
       und verhandeln offen und ehrlich mit“, kritisiert sie.
       
       Gleichzeitig wächst weltweit das Interesse bei Staaten, Unternehmen zur
       Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zu verpflichten. Allein
       2025 und 2026 haben Neuseeland, Südkorea, Thailand, Brasilien, Kolumbien,
       Indonesien, Schweiz, Indien und Guatemala entsprechende Gesetze angestoßen.
       
       16 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /UN-Lieferkettengesetz-fuer-Unternehmen/!5968796
 (DIR) [2] /Reformpaket-der-Koalition/!6193040
 (DIR) [3] https://www.stopcorporateimpunity.org/checkmate-on-corporate-impunity-un-binding-treaty-process-resumes-in-geneva/
 (DIR) [4] /Gescheitertes-UN-Plastikabkommen/!6107222
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leila van Rinsum
       
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