# taz.de -- Behindertengleichstellungsgesetz: Barrierefreiheit wird verschleppt
       
       > Die SPD wirft der Union vor, die Reform des
       > Behindertengleichstellungsgesetzes zu blockieren. Die Union bestreitet
       > das. Warum geht es nicht voran?
       
 (IMG) Bild: Hauptsache Rampe – Das Verschleppen der Reform muss beendet werden
       
       Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Heubach klingt nicht erfreut. Die
       Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes kommt nicht voran. Dabei
       hatte sich das Kabinett im Februar 2026 geeinigt, Anfang Mai beriet der
       Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung. Seither ist wenig passiert.
       „Ich fordere die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und
       ihre Blockadehaltung aufzugeben“, erklärt [1][Heubach, die in ihrer
       Fraktion Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung ist],
       gegenüber der taz.
       
       Wilfried Oellers (CDU), der diese Funktion in der Unionsfraktion innehat,
       weist den Vorwurf zurück. „Die Unionsfraktion blockiert dieses Gesetz
       nicht“, erklärt er der taz. Im Rahmen der Beratungen würden Gespräche
       stattfinden, nur zu einer Einigung sei man noch nicht gekommen. In einigen
       Punkten gäbe „es auch immer noch Informationsbedarf“. Welche Punkte das
       betrifft, verriet er nicht. Die Diskussionen im parlamentarischen Verfahren
       seien „vertraulich“.
       
       Das Behindertengleichstellungsgesetz war von Anfang an in der schwarz-roten
       Koalition kein einfaches Thema. Erst nach langem Ringen konnte sich die
       Bundesregierung auf einen Kompromiss einigen. Der entsprechende
       Gesetzentwurf wurde von der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD)
       erarbeitet, die am Montag wegen eines Trauerfalls [2][ihren Rücktritt als
       Ministerin und Parteivorsitzende bekannt gab.]
       
       Laut Gesetzentwurf „soll die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im
       privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessert werden“.
       Alle öffentlichen Behörden sollen verpflichtend bis zum Jahr 2045
       barrierefrei sein. Das gilt auch für kommunikative Hürden. Sowohl die Union
       als auch die SPD erwägen, das Datum vorzuziehen, um die Vorbildfunktion des
       Bundes zu stärken.
       
       ## Privatwirtschaft soll zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden
       
       Gestritten wird in der Koalition über einen anderen Punkt: Erstmals sollte
       mit der Reform auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit
       verpflichtet werden. Darauf hatte sich Schwarz-Rot schon im
       Koalitionsvertrag geeinigt – schließlich findet das Leben von Menschen mit
       Behinderung nicht nur in Ämtern statt. Bislang ist der private Bereich
       hierzulande weitgehend ungeregelt. Das hat fatale Folgen für Menschen mit
       Behinderung. Zum Beispiel sind [3][nur wenige Arztpraxen barrierefrei.]
       Auch [4][die Wohnungssuche], die [5][Nutzung von Verkehrsmitteln], Besuche
       in Cafés oder Kinos sind für Menschen mit Behinderungen deutlich erschwert.
       
       Das sollte sich mit der Reform ändern. Laut Entwurf sollen private Anbieter
       von Gütern und Dienstleistungen erstmals zu „angemessenen Vorkehrungen“
       verpflichtet werden und „im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable
       Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“ gewährleisten. Doch viele
       Betroffene, [6][Aktivst*innen und Sozialverbände kritisieren den
       Gesetzentwurf als zu schwach.]
       
       Denn die Verpflichtung für die Privatwirtschaft gilt nur, wenn sie „keine
       unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt. Im Entwurf werden
       pauschal „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und
       Dienstleistungen“ dazugezählt.
       
       „Die Reform in dieser Form zu beschließen wäre wie eine Erlaubnis zum
       Nichtstun“, kritisiert jetzt aber die SPD-Politikerin Heike Heubach. „Wenn
       alle baulichen Veränderungen als unbillige Belastungen gelten – so wie die
       Union es möchte –, würde das heißen, dass selbst ein Handlauf oder eine
       mobile Rampe für Unternehmen nicht verpflichtend sein könnten.“ Dabei ginge
       es da nur um „minimale Investitionssummen“.
       
       Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers sieht das anders. „Auch wenn die
       vorliegende Formulierung kritisiert wird, so stellt sie ein Mehr zur
       derzeitigen Rechtslage dar.“ Der arbeitspolitische Sprecher der
       Unionsfraktion, Marc Biadacz, antwortete nicht auf die Anfrage der taz.
       Aber er erklärte bereits im Februar: „Angesichts der anhaltend schwierigen
       wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme
       der Privatwirtschaft der richtige Schritt.“
       
       ## Fast 16 Prozent der Bevölkerung haben eine Behinderung
       
       Wie oder ob es mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
       weitergeht, bleibt abzuwarten. Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland
       haben eine Behinderung. Das entspricht fast 16 Prozent der Bevölkerung.
       Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2009
       ratifiziert. Sie soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
       Behinderung sicherstellen. In der Lebenswirklichkeit der Betroffenen ist
       das aber nicht angekommen.
       
       [7][Raúl Krauthausen, Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit], kann
       das Verschleppen der Reform nicht nachvollziehen. „Viele Onlineshops müssen
       seit 2025 barrierefrei sein, die Stufe vor der Ladentür soll dagegen
       bleiben dürfen. Das ist niemandem zu erklären“, sagt er der taz. Die
       pauschale Ausnahme für bauliche Veränderungen müsse gestrichen werden. Ob
       eine Rampe, eine breitere Tür oder ein Aufzug zumutbar ist, müsse im
       Einzelfall geprüft werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention
       vorsehe. Es brauche auch „klare Übergangsfristen und Förderung für kleine
       Betriebe“.
       
       Krauthausen verweist darauf, dass andere Länder viel weiter seien: „Die USA
       haben private Unternehmen schon 1990 verpflichtet, Österreich 2006. Die
       Wirtschaft ist dort nicht zusammengebrochen.“ Krauthausen ist zudem
       wichtig, dass Menschen mit Behinderung auch „Schadensersatz und
       Entschädigung gegenüber Unternehmen“ geltend machen können sollten. Im
       derzeitigen Entwurf ist das explizit ausgeschlossen.
       
       Krauthausen fordert die SPD auf, den Entwurf zurückzuziehen, wenn sie
       „weder ihre Position durchsetzen noch einen tragfähigen Kompromiss
       erreichen“ kann. „Ein schlechtes Gesetz ist schlimmer als kein Gesetz, denn
       danach gilt das Thema für Jahre als erledigt.“
       
       14 Oct 2026
       
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