# taz.de -- Gesundheit und Behinderung: „Ich kann es mir nicht leisten, unpolitisch zu sein“
> Ärztlich gut versorgt zu werden ist für Lisa Lebuser nicht
> selbstverständlich. Sie nutzt einen Rollstuhl – und viele Arztpraxen sind
> für sie unzugänglich.
(IMG) Bild: Für Lisa Lebuser beginnt ein Arztbesuch oft lange vor dem Termin: Die Suche nach einer barrierefreien Praxis kostet Zeit
Der Weg zum Arzt ist für Lisa Lebuser zunächst einmal eine große
Rechercheaufgabe. Welche Arztpraxis barrierefrei erreichbar ist, welche
nicht, das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. „Du musst dich von A nach B
durchtelefonieren, es ist quasi ein halber Job obendrauf“, sagt Lebuser.
Nicht auf jeder Homepage sind Informationen dazu verfügbar. Oder die
Angaben sind nicht zuverlässig: „Ich bin mal zu einer Praxis gefahren, bei
der stand, dass es dort einen Aufzug gibt.“ Vor Ort musste sie dann leider
feststellen, dass der Aufzug nur über Treppen erreichbar war. Für Lebuser,
die im Rollstuhl sitzt, hieß das: Wieder nach Hause fahren.
Lebuser kann viele dieser Geschichten erzählen. Denn was für Arztpraxen
gilt, gilt ebenso für Cafés, Kinos, Busse, Bahnen und Behörden oder auch
die Wohnungssuche. Deutschland hat in puncto Inklusion und Barrierefreiheit
enormen Nachholbedarf. Mit dieser Realität muss die 38-Jährige schon ihr
Leben lang umgehen. Nur zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland sind
barrierefrei. Für die Privatwirtschaft gelten nur wenig Regeln – und das
betrifft insbesondere auch die Gesundheitsversorgung für Menschen mit
Behinderung.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weisen unter den
aktuell aktiven Arztpraxen und ambulanten Einrichtungen (Stichtag: 30. Juni
2025) 64 Prozent kein einziges Merkmal von Barrierefreiheit auf. Bei den
psychologischen Praxen sind es 75 Prozent. Selbst bei den
physiotherapeutischen Praxen, die darauf ausgerichtet sind,
Bewegungseinschränkungen zu verbessern, sind laut Angaben des
GKV-Spitzenverbands nur 39 Prozent barrierefrei oder rollstuhlgerecht.
Diese Zahlen gehen aus einer [1][Antwort der Bundesregierung auf eine
Anfrage der Grünen] hervor.
## Bloß nicht zu viel Aufwand
Die aktuell von Schwarz-Rot geplante Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die
Privatwirtschaft zu mehr Inklusion zu verpflichten. Doch der von der
Bundesregierung vorgelegte Kabinettsentwurf verzichtet genau darauf.
Unternehmen werden formal zwar dazu verpflichtet, Barrieren abzubauen, aber
nur wenn es „keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt.
Als solche zählen laut Entwurf „alle baulichen Veränderungen sowie
Änderungen an Gütern und Dienstleistungen“. Am Montag findet zu dem
geplanten Gesetz eine Anhörung von Expert:innen im Bundestag statt.
Eine [2][Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2020], die explizit
die gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung von Frauen mit
Behinderung untersuchte, kam zu dem Ergebnis, dass die Versorgungslage
bundesweit unzureichend ist. Nur selten geben Praxen alle relevanten
Informationen an. Denn barrierefrei bedeutet für eine Frau im Rollstuhl
etwas anderes als für eine Frau mit einer Seh- oder Hörbehinderung oder
kognitiver Beeinträchtigung.
Es geht nicht nur um den Zugang zur Praxis, sondern zum Beispiel auch
darum, ob die Untersuchungsstühle für mobilitätseingeschränkte Personen
geeignet sind. Ob Umkleidekabinen und Toiletten groß genug, ob
Lichtsignale, akustische Signale oder Informationen in leichter Sprache
vorhanden sind.
Dass Lebuser mühsam Informationen zusammentelefonieren muss, ist teils von
den Praxen selbst so gewollt. Manche Inhaber:innen von barrierearmen
Praxen, die in der Studie befragt wurden, wollten Informationen zur
Barrierefreiheit bewusst nicht den Arztauskunftsdiensten mitteilen, weil
sie eine zu hohe Inanspruchnahme fürchteten. Die Behandlung von Frauen mit
Behinderung sei häufig mit einem zeitlichen und personellen Mehraufwand
verbunden, der nicht speziell vergütet werde, argumentierten sie.
## Stufen, Türen, Stühle
Dass Lisa Lebuser, die gerade schwanger ist, eine gynäkologische Praxis in
der Nähe ihres Wohnortes gefunden hat, ist deshalb nicht
selbstverständlich. „Das war ein Glückstreffer“, sagt sie. Die Praxis wurde
ihr vom Querschnittszentrum Hamburg empfohlen. Der Untersuchungsstuhl dort
lasse sich weit herunterfahren und man müsse „die Beine nicht kompliziert
in diese Schalen legen.“ Lebuser braucht keinen Lifter, um in den
Untersuchungsstuhl zu kommen.
„Hätte ich eine stärkere Behinderung, wäre die Praxis auch nicht geeignet“,
sagt sie. Außerdem kann sie die Toilette dort nicht nutzen. Diese sei zwar
stufenlos, aber für sie zu klein: „Da kriege ich die Tür hinter mir nicht
zu.“ Die bei Schwangeren regelmäßig nötigen Urinproben bringt Lebuser
deshalb von zu Hause mit.
Mittlerweile hat Lebuser die wichtigsten Ärzt:innen für sich gefunden.
Dennoch begegnen ihr immer wieder Hindernisse. In der Kinderwunschklinik,
in der sie war, war zwar der Untersuchungsstuhl für sie gut nutzbar, aber
der OP-Tisch für die Eizellentnahme nicht ausreichend höhenverstellbar.
„Die waren nicht darauf eingestellt, dass Menschen im Rollstuhl vielleicht
auch ein Kind wollen“, sagt sie. Da sehe sie aber eher die Hersteller von
Praxisausstattungen in der Pflicht.
Auch defekte Fahrstühle seien für sie ein wiederkehrendes Problem. Erst
neulich sei bei ihrem Hausarzt der Fahrstuhl kaputt gewesen, als sie sich
eine Überweisung abholen wollte. Das habe dann ihre Schwiegermutter für sie
erledigt. Wäre Lebuser akut krank gewesen, hätte sie ins Krankenhaus fahren
müssen.
## Mehrfach von der UN gerügt
Lange hat Lebuser in Wohnungen gewohnt, die zwar stufenlos, aber nicht
rollstuhlgerecht waren. „Ich bin relativ fit und habe einen kleinen
Rollstuhl. Deswegen ging das.“ Heute lebt sie gemeinsam mit ihrem Mann in
einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss. Gerade jetzt in der
Schwangerschaft merke sie, „dass Stützgriffe am Klo schon was wert sind“.
Die [3][UN hat Deutschland mehrfach dafür gerügt], die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die hier seit 2009 in Kraft ist,
nicht ausreichend umzusetzen. Bislang hatte das aber keine Folgen. Die
UN-BRK soll eigentlich sicherstellen, dass Menschenrechte auch für Menschen
mit Behinderungen eingehalten werden. Immer wieder wird der unzureichende
Status Quo in Deutschland mit angeblich zu hohen Kosten begründet.
Lisa Lebuser kann diese Argumente aus der Privatwirtschaft und den
wirtschaftsnahen Parteien nicht nachzuvollziehen. Andere Länder würden es
ja auch besser hinkriegen. „Vor Trump sind wir einmal im Jahr in die USA
geflogen – als Urlaub von Barrieren“, sagt sie. Denn dort ist
Barrierefreiheit schon seit vielen Jahren verpflichtend. Sie sei einmal in
den Universal Studios gewesen, da habe jede Achterbahn einen Aufzug und
einen Spezialeingang für Rollstuhlfahrer:nnen.
Lebuser kämpft deshalb hierzulande als Aktivistin für Verbesserungen. „Als
Frau im Rollstuhl kann ich es mir nicht leisten, unpolitisch zu sein“, sagt
sie. Gemeinsam mit ihrem Mann David Lebuser hat sie die [4][gemeinnützige
Organisation Sit'n'Skate in Hamburg gegründet], die
Rollstuhl-Skate-Workshops für Kinder und Jugendliche anbietet. Lebuser geht
es dabei nicht nur um Bewegung und Selbstermächtigung, sondern auch darum,
die Sicht auf Menschen, die im Rollstuhl sitzen, zu verändern. „Ich will
auch Vorbild sein“, sagt sie – trotz aller Barrieren, die ihr in den Weg
gelegt werden.
21 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://dip.bundestag.de/vorgang/gestaltung-barrierefreier-und-inklusiver-gesundheitsversorgung-umsetzung-konkreter-ma%C3%9Fnahmen/326919?f.deskriptor=Medizinische%20Einrichtung&rows=25&pos=16&ctx=d
(DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Berichte/Abschlussbericht_E-GYN-FMB.pdf
(DIR) [3] /Teilhabe-behinderter-Menschen/!5956876
(DIR) [4] https://www.sitnskate.de/
## AUTOREN
(DIR) Jasmin Kalarickal
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