# taz.de -- Behindertengleichstellungsgesetz: Ein Gesetz, das Barrieren schützt
       
       > Die vorgeschlagene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes reicht
       > Betroffenen nicht aus. Barrierefreiheit bleibt am guten Willen privater
       > Unternehmen hängen.
       
 (IMG) Bild: Ob beim Arzt, Friseur oder im Supermarkt – für Barrierefreiheit sorgt allenfalls, wer nicht unverhältnismäßig belastet wird
       
       Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes war die Chance, dem
       jahrzehntelangen Versprechen für Barrierefreiheit nachzukommen. Private
       Unternehmen wie Arztpraxen, Restaurants und Supermärkte hätten endlich
       verbindlich dazu verpflichtet werden sollen. Stattdessen führt [1][der
       vorgelegte Gesetzesentwurf] zwar den Begriff der „angemessenen Vorkehrung“
       ein, erklärt bauliche Veränderungen aber pauschal zur unzumutbaren
       Belastung. Konkret: Statt einer Rampe reicht es, die Bestellung vor die
       Restaurant-Tür zu bringen.
       
       Exklusion als Lösung. Das nennt diese Bundesregierung barrierefrei. Dabei
       hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich
       damit völkerrechtlich dazu verpflichtet, für gleichberechtigte Teilhabe zu
       sorgen – auch in der Privatwirtschaft. Der [2][UN-Fachausschuss] hat dieses
       Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 ausdrücklich angemahnt. Der
       Gesetzesentwurf beantwortet das mit einem Achselzucken.
       
       Wer trotzdem klagt, kann zwar vom Gericht feststellen lassen, dass eine
       Diskriminierung stattgefunden hat, wird dafür aber weder entschädigt
       werden, noch besteht die gesetzliche Pflicht, [3][die Barriere zu
       beseitigen]. Das ist, als würde ein Gericht nach einem Diebstahl urteilen:
       „Ja, Sie wurden bestohlen. Schade für Sie.“ [4][Bärbel Bas],
       Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hält das erklärtermaßen und zu
       Recht für unwürdig, trägt den Entwurf aber trotzdem mit.
       
       Eine Regelung, die die Betroffenen vor Gericht stärken würde, sähe vor,
       dass bei Diskriminierung das beklagte Unternehmen – nicht die Betroffenen –
       unter Beweispflicht gestellt wird. Doch eine solche Regelung wurde auf
       Druck des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums gestrichen. Hier fehlt ganz
       offensichtlich der politische Wille.
       
       Die Abgeordneten sind aufgefordert, den Entwurf grundlegend nachzubessern:
       echte Barrierefreiheitspflichten, wirksame Sanktionen und faire Regeln vor
       Gericht. Alles andere wäre ein Schutzgesetz für Diskriminierende.
       
       19 May 2026
       
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