# taz.de -- Partnerschaftsgewalt: Täterarbeit kaum genutzt
> Täterarbeit gilt als zentrales Mittel, um Gewalt gegen Frauen zu
> verhindern. Allerdings wird sie selten genutzt, wie eine neue
> Jahresstatistik zeigt.
(IMG) Bild: Gewaltausübende werden zu wenig in die bestehenden Angebote für Täterabreit eingebunden
Täterarbeit im Kontext von häuslicher Gewalt wird in Deutschland kaum in
Anspruch genommen. Das hat die am Montag veröffentlichte bundesweite
Jahresstatistik 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche
Gewalt (BAG TäHG) ergeben. Demnach haben lediglich 3 Prozent der
polizeilich bekannten Gewalttäter in Paarbeziehungen eine Beratung
aufgenommen.
„Die Ergebnisse zeigen: [1][Gewaltprävention in Form von standardisierter
Täterarbeit] bleibt in Deutschland die Ausnahme“, heißt es in einer dazu
veröffentlichten Pressemitteilung des Dachverbandes, der 86
Täterarbeitsorganisationen mit 118 Beratungsstandorten in Deutschland
vertritt.
Die Einrichtungen waren 2025 mit 5.521 gewaltausübenden Personen in
Kontakt. In 64 Prozent der Fälle habe eine Beratungsaufnahme stattgefunden,
so die Mitteilung. Zum Vergleich: Die polizeiliche Kriminalstatistik zählt
allein im Hellfeld 138.543 Tatverdächtige bei Gewalt in Paarbeziehungen.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass [2][95 Prozent der Gewalttaten in
Paarbeziehungen nicht angezeigt werden].
Als Täterarbeit werden Programme bezeichnet, in der sich häusliche
Gewalttäter in spezialisierten Zentren [3][mit ihrem eigenen Gewalthandeln
auseinandersetzen]. Dabei sollen sie lernen, Verantwortung für ihre Taten
zu übernehmen und die darunterliegenden Ursachen nachhaltig zu behandeln.
In der Istanbul-Konvention zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen wird Täterarbeit in Artikel 16 als zentrales Präventionsinstrument
benannt.
## Kaum Inanspruchnahme von Behörden
21 Prozent der Klient:innen schlossen 2025 solche Programm ab, 35
Prozent waren zum Stichtag noch im Programm, 18 Prozent der gewalttätigen
Personen brachen das Programm ab. Weitere wurden weitervermittelt oder
wurden aus dem Programm ausgeschlossen.
Der größte Anteil der Klient:innen waren mit 36 Prozent dabei Personen,
die sich selbst bei den Beratungsstellen gemeldet haben. Weitere 24 Prozent
wurden durch das Jugendamt oder die Jugendhilfe vermittelt. Durch Behörden
wie die Staatsanwaltschaft (7 Prozent), Polizei (6 Prozent), Strafgerichte
(6 Prozent), Familiengerichte (5 Prozent) und Soziale Dienste der Justiz (4
Prozent) kommen hingegen nur wenige Menschen zu Täterarbeitsorganisationen.
Als Gründe für die insgesamt geringe Inanspruchnahme der Täterarbeit sieht
der BAG TäHG fehlende Kapazitäten und ein fehlendes flächendeckendes
Angebot. Auch gebe es bisher keine standardisierte Praxis der Zuweisung zu
Täterprogrammen, so die Kritik. Täterarbeit als Teil des Gewaltschutzes
dürfte jedoch in Zukunft präsenter werden: Im Mai hat der Bundestag eine
Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet. Neben der elektronischen
Fußfessel wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass Familiengerichte
Tätern zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können.
Linda Conradi, Geschäftsleitung der BAG TäHG, begrüßte zwar die neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen als wichtigen Schritt in die richtige
Richtung. „Das setzt allerdings eine Beratungslandschaft voraus, die die
gesetzlichen Neuerungen auch umsetzen kann“, sagt sie. Dafür brauche es
aber eine öffentliche Finanzierung und die flächendeckende und
barrierefreie Bereitstellung von Angeboten. „Davon“, so Conradi, „sind wir
aktuell noch meilenweit entfernt.“
13 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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