# taz.de -- Partnerschaftsgewalt: Täterarbeit kaum genutzt
       
       > Täterarbeit gilt als zentrales Mittel, um Gewalt gegen Frauen zu
       > verhindern. Allerdings wird sie selten genutzt, wie eine neue
       > Jahresstatistik zeigt.
       
 (IMG) Bild: Gewaltausübende werden zu wenig in die bestehenden Angebote für Täterabreit eingebunden
       
       Täterarbeit im Kontext von häuslicher Gewalt wird in Deutschland kaum in
       Anspruch genommen. Das hat die am Montag veröffentlichte bundesweite
       Jahresstatistik 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche
       Gewalt (BAG TäHG) ergeben. Demnach haben lediglich 3 Prozent der
       polizeilich bekannten Gewalttäter in Paarbeziehungen eine Beratung
       aufgenommen.
       
       „Die Ergebnisse zeigen: [1][Gewaltprävention in Form von standardisierter
       Täterarbeit] bleibt in Deutschland die Ausnahme“, heißt es in einer dazu
       veröffentlichten Pressemitteilung des Dachverbandes, der 86
       Täterarbeitsorganisationen mit 118 Beratungsstandorten in Deutschland
       vertritt.
       
       Die Einrichtungen waren 2025 mit 5.521 gewaltausübenden Personen in
       Kontakt. In 64 Prozent der Fälle habe eine Beratungsaufnahme stattgefunden,
       so die Mitteilung. Zum Vergleich: Die polizeiliche Kriminalstatistik zählt
       allein im Hellfeld 138.543 Tatverdächtige bei Gewalt in Paarbeziehungen.
       Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass [2][95 Prozent der Gewalttaten in
       Paarbeziehungen nicht angezeigt werden].
       
       Als Täterarbeit werden Programme bezeichnet, in der sich häusliche
       Gewalttäter in spezialisierten Zentren [3][mit ihrem eigenen Gewalthandeln
       auseinandersetzen]. Dabei sollen sie lernen, Verantwortung für ihre Taten
       zu übernehmen und die darunterliegenden Ursachen nachhaltig zu behandeln.
       In der Istanbul-Konvention zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
       Frauen wird Täterarbeit in Artikel 16 als zentrales Präventionsinstrument
       benannt.
       
       ## Kaum Inanspruchnahme von Behörden
       
       21 Prozent der Klient:innen schlossen 2025 solche Programm ab, 35
       Prozent waren zum Stichtag noch im Programm, 18 Prozent der gewalttätigen
       Personen brachen das Programm ab. Weitere wurden weitervermittelt oder
       wurden aus dem Programm ausgeschlossen.
       
       Der größte Anteil der Klient:innen waren mit 36 Prozent dabei Personen,
       die sich selbst bei den Beratungsstellen gemeldet haben. Weitere 24 Prozent
       wurden durch das Jugendamt oder die Jugendhilfe vermittelt. Durch Behörden
       wie die Staatsanwaltschaft (7 Prozent), Polizei (6 Prozent), Strafgerichte
       (6 Prozent), Familiengerichte (5 Prozent) und Soziale Dienste der Justiz (4
       Prozent) kommen hingegen nur wenige Menschen zu Täterarbeitsorganisationen.
       
       Als Gründe für die insgesamt geringe Inanspruchnahme der Täterarbeit sieht
       der BAG TäHG fehlende Kapazitäten und ein fehlendes flächendeckendes
       Angebot. Auch gebe es bisher keine standardisierte Praxis der Zuweisung zu
       Täterprogrammen, so die Kritik. Täterarbeit als Teil des Gewaltschutzes
       dürfte jedoch in Zukunft präsenter werden: Im Mai hat der Bundestag eine
       Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet. Neben der elektronischen
       Fußfessel wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass Familiengerichte
       Tätern zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können.
       
       Linda Conradi, Geschäftsleitung der BAG TäHG, begrüßte zwar die neuen
       gesetzlichen Rahmenbedingungen als wichtigen Schritt in die richtige
       Richtung. „Das setzt allerdings eine Beratungslandschaft voraus, die die
       gesetzlichen Neuerungen auch umsetzen kann“, sagt sie. Dafür brauche es
       aber eine öffentliche Finanzierung und die flächendeckende und
       barrierefreie Bereitstellung von Angeboten. „Davon“, so Conradi, „sind wir
       aktuell noch meilenweit entfernt.“
       
       13 Oct 2026
       
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