# taz.de -- Reform im Gesundheitssystem: Duale Ungerechtigkeit
> Das duale System ist unsozial. Den Lastenausgleich tragen allein die
> gesetzlich Versicherten. Ziel sollte eine einheitliche Bürgerversicherung
> sein.
(IMG) Bild: Die einen sind gleich an der Reihe. Andere müssen warten
Unter dem Eindruck des Wahldebakels in [1][Mecklenburg-Vorpommern] hat
Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz auf ein Gerechtigkeitsproblem bei
dem „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“
hingewiesen. Während diese Erkenntnis bei Linken, Grünen und dem eigenen
Koalitionspartner auf große Zustimmung stieß, warnen die Lobbyisten der
privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem Zusammenbruch unseres
Gesundheitssystems.
„Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems“
bedeute, dass insbesondere die heute jungen Menschen immer höhere Beiträge
zahlen müssten, so der [2][Dachverband der Privaten Krankenversicherung].
Die Bundesärztekammer reklamiert, dass „ein Gesundheitssystem ohne PKV […]
eine Versorgung mit weniger Geld für alle“ wäre, weil auch die Patienten
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von den Erlösen, „die Arztpraxen
und Krankenhäuser aus der privaten Krankenversicherung“ erzielten,
profitieren würden.
Schnell ruderte eine Regierungssprecherin zurück. [3][Merz habe „das System
der Krankenversicherung] nicht infrage gestellt“. Es ginge ihm nur darum,
das Ungerechtigkeitsgefühl der Menschen ernst zu nehmen, weil privat
Versicherte viel schneller einen Arzttermin erhalten. Merz bleibt eben doch
Merz. Aber genau an dieser Stelle täuscht sich der Bundeskanzler.
Vielleicht versucht er auch, uns zu täuschen.
Die Ungerechtigkeit im [4][dualen KV-System] entsteht nicht bei der
[5][Vergabe von Arztterminen]. Vielmehr liegt die Ungerechtigkeit in der
unterschiedlichen Finanzierung des dualen Systems. Die Probleme bei der
Terminvergabe von Fachärzten sind die direkte Folge dieser
Beitragsungerechtigkeit. Mit einer einfachen Beispielrechnung kann dies
veranschaulicht werden.
## Nicht alle gesetzlich Versicherten zahlen ein
Der durchschnittliche Monatsbeitrag der 74,5 Millionen gesetzlich
Versicherten beträgt 381 Euro. Würde jede/r Versicherte diesen
Monatsbeitrag bezahlen, wären die gesamten Gesundheitsleistungen der GKV
finanziert. Doch nicht alle Versicherten mit geringem Einkommen können sich
diesen Beitrag leisten. Insbesondere die 15,9 Millionen Familienangehörige
ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Um dies auszugleichen, sind die gesetzlich Krankenversicherten einen
sozialen Gesellschaftsvertrag eingegangen. Jede/r trägt mit dem gleichen
Anteil seines/ihres Einkommens – aktuell sind das etwa 17,5 Prozent
Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil – zur Finanzierung der gesetzlichen
Versicherung bei und diese finanziert daraus jeder/m Versicherten
unabhängig von dem jeweils unterschiedlichen nominalen Beitrag die gleiche
Gesundheitsleistung. Dieser soziale Lastenausgleich ist eine der Grundlagen
des deutschen Sozialversicherungssystems und gesellschaftlich unumstritten.
Privatversicherte entziehen sich diesem sozialen Lastenausgleich komplett.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge bezahlt, die
statistisch notwendig sind, um die jeweiligen individuell gewünschten
Gesundheitsleistungen abzudecken. Die Beitragsungerechtigkeit wird
deutlich, wenn man beispielsweise eine alleinstehende Angestellte mit einem
Bruttogehalt von 6.450 Euro monatlich (aktuelle Versicherungspflichtgrenze)
betrachtet. In der gesetzlichen Versicherung bezahlt sie entsprechend der
Beitragsbemessungsgrenze einen Beitrag von 1.017 Euro pro Monat.
Davon werden, wie erläutert, 381 Euro zur Abdeckung ihrer statistisch zu
erwartenden Gesundheitskosten benötigt. Mit den verbleibenden 636 Euro pro
Monat beteiligt sie sich am sozialen Lastenausgleich in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Ihr Kollege verdient einen Euro mehr als sie und kann
deshalb in die Private wechseln, wo er die 636 Euro für den Lastenausgleich
komplett einspart. Er kann deshalb auch mehr für seine individuelle
Gesundheitsleitung ausgeben.
## Die radikalste Lösung
Aufgrund der höheren individuellen Beiträge kann die private Versicherung
höhere Arzthonorare außerhalb der Budgets der gesetzlichen
Krankenversicherung decken. Das ist der Grund dafür, dass der oder die
privat Versicherte beim Facharzt schon morgen einen Termin bekommt, auf den
die gesetzlich versicherte Kollegin drei Monate warten muss. Die
Ungerechtigkeit im dualen KV-System kann also nicht organisatorisch,
sondern nur durch die Durchsetzung von Beitragsgerechtigkeit gelöst werden.
Die radikalste Lösung wäre selbstverständlich die Einführung einer
einheitlichen Bürgerversicherung. Ein Zwischenschritt könnte die
stufenweise Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
sein, um immer mehr Beschäftigte am Solidarpakt zu beteiligen. Alternativ
könnte man festlegen, dass privat Versicherte einen Ausgleichsbetrag für
den vorenthaltenen sozialen Lastenausgleich in die gesetzliche Versicherung
einbezahlen.
Würden für diese Ausgleichszahlungen die gleichen Berechnungsregeln wie in
der Gesetzlichen angelegt, ergäbe sich in Summe eine jährliche
Ausgleichszahlung von rund 20 Milliarden Euro. Damit fließt nicht weniger
Geld ins Gesundheitssystem, wie dies die Bundesärztekammer befürchtet,
sondern deutlich mehr. Ziel muss sein, alle Versicherten gleichermaßen am
sozialen Lastenausgleich in der Krankenversicherung zu beteiligen.
Interessant für die politische Debatte ist, dass es bei der Forderung nach
Beitragsgerechtigkeit im dualen System der Krankenversicherung nicht um
eine Umverteilung von Finanzmitteln von „oben“ nach „unten“ geht. Denn die
Ungerechtigkeit des jetzigen Systems besteht ja zwischen den
GKV-Versicherten mit mittlerem und gutem Einkommen, die bisher die volle
Finanzierung des Sozialausgleichs allein stemmen mussten, und den privat
Versicherten, insbesondere mit hohem Einkommen über 6.450 Euro, die bisher
dazu nichts beigetragen haben.
Der in der deutschen Debatte so oft bemühte „arbeitende Mittelstand“ wäre
also der Hauptgewinner bei der Durchsetzung der Beitragsgerechtigkeit in
der Krankenversicherung. Welche Partei könnte sich dieser Argumentation
verschließen?
12 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schwerpunkt-Wahl-in-Mecklenburg-Vorpommern/!t5749756
(DIR) [2] https://www.pkv.de/
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## AUTOREN
(DIR) Martin Schwarz-Kocher
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