# taz.de -- Reform im Gesundheitssystem: Duale Ungerechtigkeit
       
       > Das duale System ist unsozial. Den Lastenausgleich tragen allein die
       > gesetzlich Versicherten. Ziel sollte eine einheitliche Bürgerversicherung
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Die einen sind gleich an der Reihe. Andere müssen warten
       
       Unter dem Eindruck des Wahldebakels in [1][Mecklenburg-Vorpommern] hat
       Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz auf ein Gerechtigkeitsproblem bei
       dem „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“
       hingewiesen. Während diese Erkenntnis bei Linken, Grünen und dem eigenen
       Koalitionspartner auf große Zustimmung stieß, warnen die Lobbyisten der
       privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem Zusammenbruch unseres
       Gesundheitssystems.
       
       „Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems“
       bedeute, dass insbesondere die heute jungen Menschen immer höhere Beiträge
       zahlen müssten, so der [2][Dachverband der Privaten Krankenversicherung].
       Die Bundesärztekammer reklamiert, dass „ein Gesundheitssystem ohne PKV […]
       eine Versorgung mit weniger Geld für alle“ wäre, weil auch die Patienten
       der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von den Erlösen, „die Arztpraxen
       und Krankenhäuser aus der privaten Krankenversicherung“ erzielten,
       profitieren würden.
       
       Schnell ruderte eine Regierungssprecherin zurück. [3][Merz habe „das System
       der Krankenversicherung] nicht infrage gestellt“. Es ginge ihm nur darum,
       das Ungerechtigkeitsgefühl der Menschen ernst zu nehmen, weil privat
       Versicherte viel schneller einen Arzttermin erhalten. Merz bleibt eben doch
       Merz. Aber genau an dieser Stelle täuscht sich der Bundeskanzler.
       Vielleicht versucht er auch, uns zu täuschen.
       
       Die Ungerechtigkeit im [4][dualen KV-System] entsteht nicht bei der
       [5][Vergabe von Arztterminen]. Vielmehr liegt die Ungerechtigkeit in der
       unterschiedlichen Finanzierung des dualen Systems. Die Probleme bei der
       Terminvergabe von Fachärzten sind die direkte Folge dieser
       Beitragsungerechtigkeit. Mit einer einfachen Beispielrechnung kann dies
       veranschaulicht werden.
       
       ## Nicht alle gesetzlich Versicherten zahlen ein
       
       Der durchschnittliche Monatsbeitrag der 74,5 Millionen gesetzlich
       Versicherten beträgt 381 Euro. Würde jede/r Versicherte diesen
       Monatsbeitrag bezahlen, wären die gesamten Gesundheitsleistungen der GKV
       finanziert. Doch nicht alle Versicherten mit geringem Einkommen können sich
       diesen Beitrag leisten. Insbesondere die 15,9 Millionen Familienangehörige
       ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
       
       Um dies auszugleichen, sind die gesetzlich Krankenversicherten einen
       sozialen Gesellschaftsvertrag eingegangen. Jede/r trägt mit dem gleichen
       Anteil seines/ihres Einkommens – aktuell sind das etwa 17,5 Prozent
       Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil – zur Finanzierung der gesetzlichen
       Versicherung bei und diese finanziert daraus jeder/m Versicherten
       unabhängig von dem jeweils unterschiedlichen nominalen Beitrag die gleiche
       Gesundheitsleistung. Dieser soziale Lastenausgleich ist eine der Grundlagen
       des deutschen Sozialversicherungssystems und gesellschaftlich unumstritten.
       
       Privatversicherte entziehen sich diesem sozialen Lastenausgleich komplett.
       In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge bezahlt, die
       statistisch notwendig sind, um die jeweiligen individuell gewünschten
       Gesundheitsleistungen abzudecken. Die Beitragsungerechtigkeit wird
       deutlich, wenn man beispielsweise eine alleinstehende Angestellte mit einem
       Bruttogehalt von 6.450 Euro monatlich (aktuelle Versicherungspflichtgrenze)
       betrachtet. In der gesetzlichen Versicherung bezahlt sie entsprechend der
       Beitragsbemessungsgrenze einen Beitrag von 1.017 Euro pro Monat.
       
       Davon werden, wie erläutert, 381 Euro zur Abdeckung ihrer statistisch zu
       erwartenden Gesundheitskosten benötigt. Mit den verbleibenden 636 Euro pro
       Monat beteiligt sie sich am sozialen Lastenausgleich in der gesetzlichen
       Krankenversicherung. Ihr Kollege verdient einen Euro mehr als sie und kann
       deshalb in die Private wechseln, wo er die 636 Euro für den Lastenausgleich
       komplett einspart. Er kann deshalb auch mehr für seine individuelle
       Gesundheitsleitung ausgeben.
       
       ## Die radikalste Lösung
       
       Aufgrund der höheren individuellen Beiträge kann die private Versicherung
       höhere Arzthonorare außerhalb der Budgets der gesetzlichen
       Krankenversicherung decken. Das ist der Grund dafür, dass der oder die
       privat Versicherte beim Facharzt schon morgen einen Termin bekommt, auf den
       die gesetzlich versicherte Kollegin drei Monate warten muss. Die
       Ungerechtigkeit im dualen KV-System kann also nicht organisatorisch,
       sondern nur durch die Durchsetzung von Beitragsgerechtigkeit gelöst werden.
       
       Die radikalste Lösung wäre selbstverständlich die Einführung einer
       einheitlichen Bürgerversicherung. Ein Zwischenschritt könnte die
       stufenweise Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
       sein, um immer mehr Beschäftigte am Solidarpakt zu beteiligen. Alternativ
       könnte man festlegen, dass privat Versicherte einen Ausgleichsbetrag für
       den vorenthaltenen sozialen Lastenausgleich in die gesetzliche Versicherung
       einbezahlen.
       
       Würden für diese Ausgleichszahlungen die gleichen Berechnungsregeln wie in
       der Gesetzlichen angelegt, ergäbe sich in Summe eine jährliche
       Ausgleichszahlung von rund 20 Milliarden Euro. Damit fließt nicht weniger
       Geld ins Gesundheitssystem, wie dies die Bundesärztekammer befürchtet,
       sondern deutlich mehr. Ziel muss sein, alle Versicherten gleichermaßen am
       sozialen Lastenausgleich in der Krankenversicherung zu beteiligen.
       
       Interessant für die politische Debatte ist, dass es bei der Forderung nach
       Beitragsgerechtigkeit im dualen System der Krankenversicherung nicht um
       eine Umverteilung von Finanzmitteln von „oben“ nach „unten“ geht. Denn die
       Ungerechtigkeit des jetzigen Systems besteht ja zwischen den
       GKV-Versicherten mit mittlerem und gutem Einkommen, die bisher die volle
       Finanzierung des Sozialausgleichs allein stemmen mussten, und den privat
       Versicherten, insbesondere mit hohem Einkommen über 6.450 Euro, die bisher
       dazu nichts beigetragen haben.
       
       Der in der deutschen Debatte so oft bemühte „arbeitende Mittelstand“ wäre
       also der Hauptgewinner bei der Durchsetzung der Beitragsgerechtigkeit in
       der Krankenversicherung. Welche Partei könnte sich dieser Argumentation
       verschließen?
       
       12 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwerpunkt-Wahl-in-Mecklenburg-Vorpommern/!t5749756
 (DIR) [2] https://www.pkv.de/
 (DIR) [3] /Merz-zu-Krankenversicherungen/!6215283
 (DIR) [4] /Studie-zu-Krankenversicherungen/!5664770
 (DIR) [5] /Facharzt-Termine/!6151335
       
       ## AUTOREN
       
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