# taz.de -- Krankschreibung ab dem ersten Tag: Kranke Misstrauenskultur
> Ein Vorschlag aus dem Reformpaket sorgt für Aufregung: Künftig soll ab
> dem ersten Krankheitstag eine Attestpflicht gelten. Wie sinnvoll ist das?
(IMG) Bild: Es gibt keine „Bettkantenentscheidung“, wie es der konservative Generalverdacht behauptet
Was soll sich bei Krankschreibungen ändern?
Künftig sollen sich alle ab dem ersten Tag krankschreiben lassen – darauf
hat sich die Bundesregierung in einem Reformpaket Anfang Juli geeinigt.
Damit will die schwarz-rote Koalition den hohen Krankenstand senken und die
Wirtschaft stärken. Bislang ist eine Krankschreibung erst ab dem dritten
Tag erforderlich. Diese Drei-Tage-Frist gibt es seit 1994 – auch wenn
[1][Bundeskanzler Friedrich Merz im ZDF etwas anderes behauptet hat.] Was
viele auch nicht wissen: Schon jetzt dürfen Chef*innen die
Krankschreibung ab dem ersten Tag in den Arbeitsvertrag schreiben – es ist
nur unüblich. Wie es genau mit der geplanten Neuregelung sein wird, ist
noch offen. Bundeskanzler Merz jedenfalls sagte, dass die neue Regel nicht
automatisch einen Arztbesuch am ersten Krankheitstag erfordere.
Worüber regen sich alle auf?
Aus Gewerkschaften, Verbänden, der Opposition und sogar aus der Koalition
hagelte es Kritik. Der CDU-Arbeitnehmerflügel forderte, den Passus zur
Krankschreibung ganz zu streichen. Auch Hendrik Wüst,
NRW-Ministerpräsident, warnte, dass es mit akuten Erkrankungen „überhaupt
nicht gut“ sei, sofort die Praxis aufzusuchen. Patient*innen mit
ansteckenden Krankheiten könnten auch alle anderen im Wartezimmer
gefährden. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf beharrte auf einer
„größtmöglichen Freiheit in der Umsetzung“. Arbeitgeber*innen sollten
die Krankschreibung ab dem ersten Tag nicht umsetzen müssen, sondern sie
auch ab dem dritten Tag beibehalten können.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD),
sprach von einer unnötigen „Belastung für alle.“ Es sei zu befürchten, dass
sich „künftig noch mehr Arbeitnehmende krank zur Arbeit schleppen, nicht
genesen und letztendlich aufgrund langwieriger Verläufe mehr Krankheitstage
aufweisen“.
Gesundheitspolitiker Ateş Gürpınar (Linke) warf der Bundesregierung ein
„tiefes Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung“ vor. [2][Janosch Dahmen,
Gesundheitspolitiker der Grünen] und selbst Arzt, befürchtet mehr
Bürokratie, längere Wartezeiten und mehr Krankentage. Ärzt*innen seien
„medizinische Sachverständige, keine arbeitsrechtliche Kontrollinstanz“,
betonte er.
Und was sagen die Ärzt*innen selbst?
Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus
Blumenthal-Beier, sprach von einer „Katastrophe“ für die Praxen. Diese
müssten „mit Millionen zusätzlichen Patientinnen und Patienten rechnen“.
„Ob die Versorgungsrealität in den Koalitionsfraktionen überhaupt noch
ausreichend zur Kenntnis genommen wird“, fragte sich Klaus Reinhardt,
Präsident der Bundesärztekammer.
Kann man sich noch per Telefon oder Video krankschreiben lassen?
Die Krankschreibung per Telefon, die erst während der Pandemie eingeführt
wurde, um Ansteckungen zu verhindern, soll künftig wegfallen. Eine
Krankschreibung per Video bleibt hingegen erhalten – so sieht es der Plan
von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Linkenpolitiker Ateş
Gürpınar kritisierte es als „einigermaßen absurd“, die niedrigschwellige
Krankschreibung am Telefon zu streichen. Diese funktioniere auch ohne
digitalen Ausbau.
Für Janosch Dahmen (Grüne) mangelt es an einer wissenschaftlichen
Grundlage, die Telefonkrankschreibung zu streichen: „Bis heute ist nicht
belegt, dass sie ursächlich für höhere Fehlzeiten ist.“ Der
Gesundheitspolitiker argumentierte zudem, wenn das „Missbrauchsargument“
gegen die Krankschreibung per Video nicht gelte, sei es auch bei der
Krankschreibung per Telefon hinfällig.
Feiern in Deutschland wirklich so viele krank?
Kommt darauf an, welche Zahlen man sich anschaut. Arbeitnehmer*innen, die
über einen längeren Zeitraum ausfallen, nehmen zahlenmäßig zu. Der
Krankenstand und auch die durchschnittliche Krankheitsdauer blieben laut
einer Auswertung des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) im
vergangenen Jahr stabil. Dennoch müssten die Krankenkassen immer häufiger
Krankengeld zahlen. Dieses wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Von
durchschnittlich 22,1 Ausfalltagen je Beschäftigten entfielen laut
Auswertung 6,8 Tage auf den Bezug von Krankengeld. Vor zehn Jahren waren es
lediglich 5,4 Tage. Die Ausgaben hätten im vergangenen Jahr mit insgesamt
21,6 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht.
„Es sind nicht die kurzen Erkältungen, die das Gesundheitssystem finanziell
belasten“, erklärte Anne-Kathrin Klemm, Verbandsvorständin der BKK. Lange
Ausfälle gebe es vor allem durch psychische Erkrankungen und
Muskel-Skelett-Erkrankungen. Nötig sei eine ernsthafte Debatte über eine
Präventionsstrategie für psychische Erkrankungen – und das nicht nur in der
Arbeitswelt.
Die Bundesregierung möchte auch eine Teilkrankschreibung einführen – was
hat es damit auf sich?
Damit soll es möglich sein, sich bei längeren Erkrankungen nur teilweise
krankschreiben lassen zu können. Das Vorhaben ist Teil der
[3][Krankenkassen-Reform, die an diesem Freitag im Bundestag beschlossen
werden soll]. Im Entwurf heißt es, die Teilkrankschreibung orientiere sich
am schwedischen Modell. Eine Krankschreibung ist in Schweden übrigens erst
am achten Tag fällig. Positive Effekte sollen sein: Arbeitsunfähigkeit
verkürzen, die Rückkehr in den Arbeitsprozess beschleunigen und
Ausgrenzungsrisiken wegen Krankheit reduzieren. Mehr Flexibilität könne
Beschäftigte im Arbeitsprozess halten, findet auch Andreas Storm, Chef der
Versicherung DAK. Er vergleicht die Teilkrankschreibung mit der
stufenweisen Wiedereingliederung.
Sehen das alle so positiv?
Nein. Linkenpolitiker Ateş Gürpınar kritisierte den Vorschlag: „Wer krank
ist, braucht Zeit zur Genesung und keinen zusätzlichen Druck, sich
irgendwie arbeitsfähig zu machen.“ Auch Janosch Dahmen sieht in der
Teilkrankschreibung keine Lösung. Damit entstehe ein Aushandlungsprozess
zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber*in über die
Restleistungsfähigkeit, während die Ärzt*innen am Ende nur noch
bestätigen. Das schaffe „neue Bürokratie und neuen Streit in den Praxen,
ohne dass ein Nutzen für den Krankenstand belegt ist.“
Ab wann wären die geplanten Änderungen gültig?
Die Krankschreibung ab dem ersten Tag frühestens nächstes Jahr – das
Reformpaket wird nach der Sommerpause weiter diskutiert. Die
Teilkrankschreibung soll ab 2028 gelten.
9 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/faktencheck-maybrit-illner-spezial-merz-100.html
(DIR) [2] /Gruenen-Politiker-zu-Krankenkassenreform/!6167376
(DIR) [3] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!6194822
## AUTOREN
(DIR) Adam Schwedhelm
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