# taz.de -- Klage gegen Italo-Einstieg: Deutsche Bahn muss doch nicht Platz machen
       
       > Die Netzagentur hatte beschlossen, dass die DB Infrago ihrer Schwester DB
       > Fernverkehr nur einen Teil der Trassen zuteilen darf. Ein Gericht hat das
       > nun gekippt.
       
 (IMG) Bild: Niente Italo – muss der italienische Schnellzug in Bozen bleiben?
       
       afp/taz | Die Deutsche Bahn (DB) hat im Ringen um den Markteinstieg des
       italienischen Konkurrenten Italo einen Erfolg vor Gericht verbucht. Das
       Verwaltungsgericht Köln stufte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für
       Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als
       rechtswidrig ein. Auch die Vorgabe, Konkurrenten an Bahnhöfen Platz für
       Lounges anbieten zu müssen, lehnte das Gericht ab.
       
       Die Bundesnetzagentur hatte im Juli entschieden, die Infrastruktursparte
       der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu zu verpflichten, auf stark belasteten
       Fernverkehrsstrecken [1][Platz für Konkurrenten einzuräumen]. Diese
       Wettbewerbsklausel sollte für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028
       wirksam werden. Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark
       befahrenen und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln
       nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten.
       
       Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
       Grundsätzlich ist es für andere Unternehmen möglich,
       Fernverkehrsverbindungen anzubieten. Die Infrago erstellt die Netzfahrpläne
       von Jahr zu Jahr. Italo hat hohe Investitionssummen eingeplant und forderte
       für die nötige Planungssicherheit die Vergabe von mehrjährigen
       Rahmenverträgen. Dies lehnte die Bundesnetzagentur allerdings ab und
       schrieb stattdessen die Wettbewerbsklausel vor.
       
       Dagegen klagte wiederum die DB Infrago. Die Anordnung berge „erhebliche
       rechtliche und praktische Risiken für die Kapazitätsbewirtschaftung“,
       erklärte sie im August. Sie verschärfe „das strukturelle Problem von Knoten
       und Kapazität“. Auch die [2][Vorgaben der Netzagentur zur Vergabe von
       Flächen in Bahnhöfen] an neue Wettbewerber für Ticketschalter und Lounges
       kritisierte die Bahn.
       
       ## Gewerkschaft EVG freut sich
       
       Das [3][Kölner Gericht erklärte nun], dass sich weder aus nationalem noch
       aus europäischem Recht ergebe, dass eine Wettbewerbsklausel nötig sei.
       „Zudem ist die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu
       erreichen“, kritisierte es. Sie sei zu begrenzt, um investitionsfördernd zu
       wirken. Es werde „keine Investitionsentscheidung von dem Vorhandensein der
       Wettbewerberklausel abhängig gemacht werden“.
       
       Außerdem lehnte das Gericht ab, Lounges an Bahnhöfen „als
       Serviceeinrichtungen zu behandeln und entsprechende Zugangsregelungen in
       ihre Nutzungsbedingungen aufzunehmen“. Die Leistungen, die [4][in den
       Bahnhofs-Lounges erbracht] würden, seien jedoch nicht
       „eisenbahnbetriebsbezogen“. Die Bundesnetzagentur sei daher nicht
       zuständig.
       
       Das Verwaltungsgericht betonte, dass es nicht speziell über den
       Markteintritt eines Unternehmens zu entscheiden habe. „Gegenstand war
       allein die Frage der Rechtmäßigkeit der konkreten Wettbewerberklausel, die
       mangels rechtlicher Grundlage und ihrer Ungeeignetheit verneint wurde.“ Die
       Entscheidung ist demnach nicht anfechtbar.
       
       Der Chef der Bahngewerkschaft EVG, Martin Burkert, freute sich: „Die
       Bundesnetzagentur hat im Sommer eine Entscheidung getroffen, die den
       meisten Bahnkunden in Deutschland nicht mehr Wettbewerb gebracht, sondern
       sie vom Fernverkehr ausgeschlossen hätte“, sagte er am Donnerstag nach dem
       Urteil. „Dass es dazu jetzt nicht kommen wird, ist gut.“ Die Deutsche Bahn
       müsse sich dem Wettbewerb stellen, aber nur ein fairer Wettbewerb könne ein
       Gewinn für die Bahnkunden sein. Im Sommer hatte die EVG dafür geworben,
       Italo bei einem Markteintritt auch dazu zu verpflichten, Strecken abseits
       der großen, profitablen Trassen zu bedienen, um Menschen flächendeckend
       Anschluss ans Fernverkehrsnetz zu garantieren.
       
       ## Klarheit geschaffen oder Klarheit verhindert?
       
       Auch die DB Infrago feierte ihren Erfolg: „Ziele der Klage der DB InfraGO
       waren frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle“, teilte
       die Bahntochter mit. „Das Urteil schafft jetzt diese Klarheit.“
       
       Die Bundesnetzagentur hingegen hatte [5][ihren Beschluss im Juli] auch
       damit begründet, dass die aktuelle Praxis der Trassenvergabe durch die DB
       Infrago, jedes Jahr aufs Neue, kaum klare, sichere Planung zulasse.
       
       8 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/26_08102026/index.php
 (DIR) [4] /Antwort-auf-Verkehrsminister-Schnieder/!6166995
 (DIR) [5] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260717_EisenbahnenItalo.html
       
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