# taz.de -- Neues Archivgesetz in Niedersachsen: Betreff: gelöscht
> Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will behördliche E-Mails, SMS
> und Chats nicht archivieren müssen. Fachverbände kritisieren das scharf.
(IMG) Bild: Welche Mails hier reinmüssen, sollen nach dem Willen der Staatskanzlei künftig Behörden selbst entscheiden: Landesarchiv in Stade
Soll das Landesarchiv prüfen, welche E-Mails und Chats von
Amtsträger:innen aufgehoben werden – oder dürfen Behörden künftig
selbst entscheiden, was im digitalen Müll landet? Darüber gibt es in
Niedersachsen gerade eine Debatte. Nun hat die rot-grüne Landesregierung
die Novelle des Archivgesetzes vorerst ausgesetzt.
Sie sei technisch sehr anspruchsvoll und werde aus „Rücksicht auf den
Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages“ nicht mehr in dieser
Legislatur in den Landtag eingebracht, schreibt die Senatskanzlei der taz.
Wann und wie das Vorhaben weiterverfolgt wird, ist unklar. Zuvor hatte es
deutliche Kritik am Entwurf gegeben.
Dabei war der Ausgangspunkt unstrittig: Das [1][geltende Archivgesetz]
stammt im Kern aus dem Jahr 1993, aus einer Zeit also, in der
Behördenkommunikation noch auf Papier stattfand, Aktenordner über Flure
geschoben wurden und das Wort eines Ministers per Erlass oder formellem
Schreiben fixiert war. Das Gesetz regelt die Erfassung, Bewertung,
Übernahme, Verwahrung, Erschließung und Nutzung von Archivgut durch das
Landesarchiv sowie die Archivpflege.
Aber mit E-Akten und digitalen Fachverfahren haben sich Politik und
Verwaltung grundlegend verändert. Kommunikation findet nicht mehr nur in
klassischen Akten statt, sondern immer häufiger über Bildschirme,
E-Mail-Server und mobile Endgeräte. Wenn Ministerien aber auf E-Mails und
Messengerdienste umsteigen, gerät das klassische Aktenprinzip ins Wanken.
Das neue Gesetz sollte da Klarheit schaffen.
## Spurlos in den Müll
Die Staatskanzlei gab dazu einen Entwurf in die Verbändeanhörung, der unter
anderem vorsieht, dass digitale Kommunikation von Amtsträger:innen
nicht mehr aktiv den Archiven zur Übernahme angeboten werden muss – wenn
sie nicht ohnehin bereits in den offiziellen Verwaltungsakten erfasst ist.
Damit aber, so die Kritik, könnten unliebsame Spuren politischen und
behördlichen Handelns künftig außerhalb der offiziellen Aktenführung
bleiben – und spurlos verloren gehen.
Bislang müssen die zuständigen Stellen in Niedersachsen „sämtliches
Schriftgut“ dem Landesarchiv zur Prüfung anbieten. Ausnahmen sieht das
Gesetz unter anderem vor, wenn Daten geheim sind oder rechtswidrig
gespeichert wurden. Ob etwas archiviert wird, darüber entscheiden die
Archivar:innen des Landesarchivs. Sie prüfen, ob das angebotene
Schriftgut einen „bleibenden Wert“ für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
die Forschung oder den Schutz privater Interessen hat.
Die Staatskanzlei begründet die geplante Änderung bei der Anbietungspflicht
gegenüber der taz damit, dass mündliche Absprachen etwa auf dem Flur oder
am Telefon früher auch nicht lückenlos protokolliert worden seien.
„Digitale Kommunikation in Form von E-Mails, SMS oder Chats in
Messengerdiensten ersetzt heutzutage vielfach diese Telefonate oder
persönlichen Gespräche, die schon mangels Verschriftlichung häufig keinen
Eingang in Akten gefunden haben bzw. finden“, schreibt eine Sprecherin. Mit
der Gesetzesnovelle solle die aktuelle Praxis in Bezug auf kurzfristige
Kommunikation „rechtssicher an die Gepflogenheiten der Gegenwart“ angepasst
werden.
Im Übrigen seien „E-Mails und auch andere digitale Kommunikationsformen
entsprechend der Vorgabe, Verwaltungshandeln nachvollziehbar und
transparent abzubilden und dazu Akten zu führen“, durchaus Bestandteil von
Akten.
Historiker:innen und Fachverbände wie der [2][Verband deutscher
Archivarinnen und Archivare] (VdA), aber auch die [3][Arbeitsgemeinschaft
der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen], fordern
hingegen seit Jahren, dass E-Akten und digitale Kurzkommunikation
angemessen dokumentiert und archiviert werden.
In den vergangenen Jahren sorgten gelöschte Daten und nicht dokumentierte
politische Kommunikation immer wieder für Schlagzeilen, etwa die
[4][SMS-Kommunikation von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen
(CDU) in der „Berater-Affäre“] oder die [5][E-Mail-Kommunikation des
ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer] (CSU).
Zum Streit um die Novelle des niedersächsischen Archivgesetzes wolle er
sich nicht konkret äußern, sagte der VdA-Vorsitzende Michael Ruprecht
[6][im vergangenen Juli in einem Gespräch mit der Welt]. Grundsätzlich
seien Archive aber das „Gedächtnis des Rechtsstaats“.
Es gehe darum, „ob staatliches Handeln auch in Zukunft überprüfbar und
nachvollziehbar bleibt oder ob wichtige Teile davon dauerhaft im Dunkeln
verschwinden“, sagt Ruprecht. Wenn elektronische Kommunikation nicht in den
Archiven lande, entstünden gerade dort Lücken, wo die Macht ausgeübt wird.
## Andere Länder regeln Digitales im Archiv
Grundsätzlich unterstütze ihr Verband eine Novelle des in die Jahre
gekommenen Gesetzes, betont Julia Kahleyß, Vorsitzende des Verbandes der
Archivarinnen und Archivare in Niedersachsen und Bremen und Leiterin des
Stadtarchivs Bremerhaven, gegenüber der taz. „Wir möchten da konstruktiv
mitarbeiten.“
Im Verband komme viel Fachwissen zusammen. Ein neues Gesetz sei nicht nur
wegen der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation überfällig. So
sei etwa auch die Arbeit von kommunalen Archiven bislang schwammig
geregelt. Archiven fehlten oft finanzielle und personelle Mittel.
Elektronische Kommunikation, die für das Verwaltungshandeln oder politische
Entscheidungen relevant ist, müsse Archiven angeboten werden, findet auch
Kahleyß. Nur dort könne sie sachverständig geprüft werden. Es gehe nicht
darum, private Kommunikation zu erfassen, sondern darum, wichtige
Entscheidungen zu dokumentieren und zu zeigen, wie sich Macht abspiele. Es
gehe um Transparenz für die nachkommenden Generationen.
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten
modernere Archivgesetze, an denen man sich orientieren könne, sagt Kahleyß.
[7][In Nordrhein-Westfalen] etwa ist der Begriff des Archivs- und
Schriftguts seit August dieses Jahres im Landesgesetz so gefasst, dass er
unabhängig vom Medium gilt und digitale Daten von vornherein einschließt.
Auch [8][in Baden-Württemberg] erfasst das seit 2025 geltende
Landesarchivgesetz ausdrücklich elektronische Unterlagen wie E-Mails. Die
Anbietungspflicht umfasst sowohl Papier- als auch digitale Unterlagen.
10 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/421964d1-fd36-3d29-bf2a-37ab8160e704
(DIR) [2] https://www.vda.archiv.net/
(DIR) [3] https://www.allvin.de/wp-content/uploads/2019/06/2019-06-06_allvin-denkschrift-archivgesetz.pdf
(DIR) [4] /Berater-Affaere-um-von-der-Leyen/!5655418
(DIR) [5] /Untersuchung-des-Maut-Debakels/!5683563
(DIR) [6] https://www.welt.de/geschichte/article6a2a6be41089b0ba0bc0a9f5/neues-archivgesetz-ein-rechtsstaat-darf-seine-eigenen-spuren-nicht-beseitigen.html
(DIR) [7] https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-archivgesetz-nordrhein-westfalen-archivg-nrw/
(DIR) [8] https://www.landesarchiv-bw.de/de/aktuelles/nachrichten/78559
## AUTOREN
(DIR) Robert Matthies
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(DIR) Kommunikation
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