# taz.de -- Neues Archivgesetz in Niedersachsen: Betreff: gelöscht
       
       > Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will behördliche E-Mails, SMS
       > und Chats nicht archivieren müssen. Fachverbände kritisieren das scharf.
       
 (IMG) Bild: Welche Mails hier reinmüssen, sollen nach dem Willen der Staatskanzlei künftig Behörden selbst entscheiden: Landesarchiv in Stade
       
       Soll das Landesarchiv prüfen, welche E-Mails und Chats von
       Amtsträger:innen aufgehoben werden – oder dürfen Behörden künftig
       selbst entscheiden, was im digitalen Müll landet? Darüber gibt es in
       Niedersachsen gerade eine Debatte. Nun hat die rot-grüne Landesregierung
       die Novelle des Archivgesetzes vorerst ausgesetzt.
       
       Sie sei technisch sehr anspruchsvoll und werde aus „Rücksicht auf den
       Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages“ nicht mehr in dieser
       Legislatur in den Landtag eingebracht, schreibt die Senatskanzlei der taz.
       Wann und wie das Vorhaben weiterverfolgt wird, ist unklar. Zuvor hatte es
       deutliche Kritik am Entwurf gegeben.
       
       Dabei war der Ausgangspunkt unstrittig: Das [1][geltende Archivgesetz]
       stammt im Kern aus dem Jahr 1993, aus einer Zeit also, in der
       Behördenkommunikation noch auf Papier stattfand, Aktenordner über Flure
       geschoben wurden und das Wort eines Ministers per Erlass oder formellem
       Schreiben fixiert war. Das Gesetz regelt die Erfassung, Bewertung,
       Übernahme, Verwahrung, Erschließung und Nutzung von Archivgut durch das
       Landesarchiv sowie die Archivpflege.
       
       Aber mit E-Akten und digitalen Fachverfahren haben sich Politik und
       Verwaltung grundlegend verändert. Kommunikation findet nicht mehr nur in
       klassischen Akten statt, sondern immer häufiger über Bildschirme,
       E-Mail-Server und mobile Endgeräte. Wenn Ministerien aber auf E-Mails und
       Messengerdienste umsteigen, gerät das klassische Aktenprinzip ins Wanken.
       Das neue Gesetz sollte da Klarheit schaffen.
       
       ## Spurlos in den Müll
       
       Die Staatskanzlei gab dazu einen Entwurf in die Verbändeanhörung, der unter
       anderem vorsieht, dass digitale Kommunikation von Amtsträger:innen
       nicht mehr aktiv den Archiven zur Übernahme angeboten werden muss – wenn
       sie nicht ohnehin bereits in den offiziellen Verwaltungsakten erfasst ist.
       Damit aber, so die Kritik, könnten unliebsame Spuren politischen und
       behördlichen Handelns künftig außerhalb der offiziellen Aktenführung
       bleiben – und spurlos verloren gehen.
       
       Bislang müssen die zuständigen Stellen in Niedersachsen „sämtliches
       Schriftgut“ dem Landesarchiv zur Prüfung anbieten. Ausnahmen sieht das
       Gesetz unter anderem vor, wenn Daten geheim sind oder rechtswidrig
       gespeichert wurden. Ob etwas archiviert wird, darüber entscheiden die
       Archivar:innen des Landesarchivs. Sie prüfen, ob das angebotene
       Schriftgut einen „bleibenden Wert“ für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
       die Forschung oder den Schutz privater Interessen hat.
       
       Die Staatskanzlei begründet die geplante Änderung bei der Anbietungspflicht
       gegenüber der taz damit, dass mündliche Absprachen etwa auf dem Flur oder
       am Telefon früher auch nicht lückenlos protokolliert worden seien.
       
       „Digitale Kommunikation in Form von E-Mails, SMS oder Chats in
       Messengerdiensten ersetzt heutzutage vielfach diese Telefonate oder
       persönlichen Gespräche, die schon mangels Verschriftlichung häufig keinen
       Eingang in Akten gefunden haben bzw. finden“, schreibt eine Sprecherin. Mit
       der Gesetzesnovelle solle die aktuelle Praxis in Bezug auf kurzfristige
       Kommunikation „rechtssicher an die Gepflogenheiten der Gegenwart“ angepasst
       werden.
       
       Im Übrigen seien „E-Mails und auch andere digitale Kommunikationsformen
       entsprechend der Vorgabe, Verwaltungshandeln nachvollziehbar und
       transparent abzubilden und dazu Akten zu führen“, durchaus Bestandteil von
       Akten.
       
       Historiker:innen und Fachverbände wie der [2][Verband deutscher
       Archivarinnen und Archivare] (VdA), aber auch die [3][Arbeitsgemeinschaft
       der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen], fordern
       hingegen seit Jahren, dass E-Akten und digitale Kurzkommunikation
       angemessen dokumentiert und archiviert werden.
       
       In den vergangenen Jahren sorgten gelöschte Daten und nicht dokumentierte
       politische Kommunikation immer wieder für Schlagzeilen, etwa die
       [4][SMS-Kommunikation von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen
       (CDU) in der „Berater-Affäre“] oder die [5][E-Mail-Kommunikation des
       ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer] (CSU).
       
       Zum Streit um die Novelle des niedersächsischen Archivgesetzes wolle er
       sich nicht konkret äußern, sagte der VdA-Vorsitzende Michael Ruprecht
       [6][im vergangenen Juli in einem Gespräch mit der Welt]. Grundsätzlich
       seien Archive aber das „Gedächtnis des Rechtsstaats“.
       
       Es gehe darum, „ob staatliches Handeln auch in Zukunft überprüfbar und
       nachvollziehbar bleibt oder ob wichtige Teile davon dauerhaft im Dunkeln
       verschwinden“, sagt Ruprecht. Wenn elektronische Kommunikation nicht in den
       Archiven lande, entstünden gerade dort Lücken, wo die Macht ausgeübt wird.
       
       ## Andere Länder regeln Digitales im Archiv
       
       Grundsätzlich unterstütze ihr Verband eine Novelle des in die Jahre
       gekommenen Gesetzes, betont Julia Kahleyß, Vorsitzende des Verbandes der
       Archivarinnen und Archivare in Niedersachsen und Bremen und Leiterin des
       Stadtarchivs Bremerhaven, gegenüber der taz. „Wir möchten da konstruktiv
       mitarbeiten.“
       
       Im Verband komme viel Fachwissen zusammen. Ein neues Gesetz sei nicht nur
       wegen der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation überfällig. So
       sei etwa auch die Arbeit von kommunalen Archiven bislang schwammig
       geregelt. Archiven fehlten oft finanzielle und personelle Mittel.
       
       Elektronische Kommunikation, die für das Verwaltungshandeln oder politische
       Entscheidungen relevant ist, müsse Archiven angeboten werden, findet auch
       Kahleyß. Nur dort könne sie sachverständig geprüft werden. Es gehe nicht
       darum, private Kommunikation zu erfassen, sondern darum, wichtige
       Entscheidungen zu dokumentieren und zu zeigen, wie sich Macht abspiele. Es
       gehe um Transparenz für die nachkommenden Generationen.
       
       Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten
       modernere Archivgesetze, an denen man sich orientieren könne, sagt Kahleyß.
       [7][In Nordrhein-Westfalen] etwa ist der Begriff des Archivs- und
       Schriftguts seit August dieses Jahres im Landesgesetz so gefasst, dass er
       unabhängig vom Medium gilt und digitale Daten von vornherein einschließt.
       
       Auch [8][in Baden-Württemberg] erfasst das seit 2025 geltende
       Landesarchivgesetz ausdrücklich elektronische Unterlagen wie E-Mails. Die
       Anbietungspflicht umfasst sowohl Papier- als auch digitale Unterlagen.
       
       10 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/421964d1-fd36-3d29-bf2a-37ab8160e704
 (DIR) [2] https://www.vda.archiv.net/
 (DIR) [3] https://www.allvin.de/wp-content/uploads/2019/06/2019-06-06_allvin-denkschrift-archivgesetz.pdf
 (DIR) [4] /Berater-Affaere-um-von-der-Leyen/!5655418
 (DIR) [5] /Untersuchung-des-Maut-Debakels/!5683563
 (DIR) [6] https://www.welt.de/geschichte/article6a2a6be41089b0ba0bc0a9f5/neues-archivgesetz-ein-rechtsstaat-darf-seine-eigenen-spuren-nicht-beseitigen.html
 (DIR) [7] https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-archivgesetz-nordrhein-westfalen-archivg-nrw/
 (DIR) [8] https://www.landesarchiv-bw.de/de/aktuelles/nachrichten/78559
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Robert Matthies
       
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