# taz.de -- Flugzeugabsturz: Kein Schmerzensgeld für Germanwings-Hinterbliebene
> Das Landgericht Braunschweig hat elf Jahre nach dem Absturz Ansprüche
> gegen den Staat verneint. Kläger:innen prüfen eine Berufung.
(IMG) Bild: Trümmer der Germanwings-Maschine nach dem Absturz am 24. März 2015 in den französischen Alpen
Der Absturz der Germanwings-Maschine gilt als einer der größten
Katastrophen in der deutschen Luftfahrtgeschichte. Am 24. März 2015
steuerte der Co-Pilot des [1][Flugs 4U 9525] von Barcelona nach Düsseldorf
den Airbus A320 der Lufthansa-Tochter absichtlich in die französischen
Alpen. Dabei riss er nicht nur sich selbst, sondern auch alle 149 weiteren
Insassen in den Tod: 144 Passagiere, den Piloten und vier Crew-Mitglieder.
Das Landgericht Braunschweig wies am Dienstag eine Klage auf Schmerzensgeld
gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Kammer erklärte, ein Anspruch
aus Amtshaftung bestehe nur, wenn die Hinterbliebenen keinen anderen Weg
hätten, Schadenersatz zu fordern.
## Gericht verweist auf die Fluggesellschaft
Dem [2][Gericht zufolge] gebe es gleichwertige Ansprüche gegen die
Germanwings GmbH. Die Richterin verwies dabei auch auf das sogenannte
[3][Montrealer Übereinkommen], das die Haftung von Fluggesellschaften im
internationalen Luftverkehr regelt. Die erste Einschätzung des Gerichts ist
damit Wirklichkeit geworden: Es hatte den Kläger:innen bei
Prozessauftakt bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht, weil der Staat
möglicherweise nicht der richtige Klagegegner sei.
In den vergangenen Jahren waren Angehörige hingegen mit
Schmerzensgeldforderungen gegen die Lufthansa als Muttergesellschaft
gescheitert. Mehrere Gerichte erklärten, dass nicht die Lufthansa, sondern
das Luftfahrtbundesamt für die Beurteilung der Flugtauglichkeit des
Co-Piloten verantwortlich gewesen wäre und somit der Bund der richtige
Klagegegner sei.
## Flugtauglichkeit bei psychischer Erkrankung
Die 30 Kläger:innen hatten die Bundesrepublik, vertreten durch das
Luftfahrtbundesamt mit Sitz in Braunschweig, auf zusätzliches
Schmerzensgeld in Höhe von 500 bis 110.000 Euro verklagt. Ihr Vorwurf: Das
Luftfahrtbundesamt habe die Flugtauglichkeit des Co-Piloten im Vorfeld
nicht ausreichend überwacht. Aus Sicht der Kläger:innen waren die
flugmedizinischen Gutachten hinsichtlich möglicher psychischer Erkrankungen
nicht weitreichend genug. Ermittlungen im Anschluss an die Katastrophe
ergaben damals, dass der Co-Pilot schwer psychisch erkrankt war. Bei der
Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler:innen entsprechende
Medikamente, Arztbriefe sowie Krankschreibungen – ein bestehendes Attest,
das den Tag des Absturzes mit einschloss, hatte er bei seinem Arbeitgeber
allerdings nicht vorgelegt. Und so saß er am Tag des Geschehens als
Co-Pilot im Cockpit der Maschine.
Um 10.01 Uhr hatte die Maschine den Flughafen in Barcelona verlassen, um
11.55 Uhr sollte sie in Düsseldorf landen. Gegen 10.41 Uhr zerschellte sie
jedoch in den französischen Alpen in der Nähe des Dorfs Barcelonnette im
Département Alpes-de-Haute-Provence. Erst nach Tagen fanden die
Helfer:innen den Flugdatenschreiber in den Trümmern, nach dessen
Auswertung klar war, dass der Airbus absichtlich in die Alpen gesteuert
wurde. Demnach soll der Pilot gegen halb 11 das Cockpit verlassen haben, um
auf die Toilette zu gehen. Der Co-Pilot verriegelte danach die Tür und
leitete den Sinkflug ein.
## Kläger:innen wollen Berufung prüfen
Gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig kann binnen eines
Monats Berufung eingelegt werden. Rechtsanwalt Julius Reiter, der die
Hinterbliebenen vertritt, kündigte im Anschluss an, die Entscheidung des
Landgerichts Braunschweig vor dem Oberlandesgericht prüfen zu lassen.
Das Ziel der Angehörigen bleibe unverändert: In erster Linie ginge es nicht
darum, wer eine Entschädigung zahlt, sondern um die Klärung staatlicher
Verantwortung. „Eine Fluggesellschaft kann Entschädigung zahlen. Sie kann
aber nicht beantworten, ob staatliche Tauglichkeitsprüfung und staatliche
Aufsicht funktioniert haben. Das sind zwei verschiedene Fragen“, sagt
Reiter. Hätte die Germanwings-Katastrophe verhindert werden können? Diese
Frage verdiene eine gerichtliche Prüfung.
6 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Flug-4U-9525/!t5014641
(DIR) [2] https://landgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_akkreditierungsverfahren_2_strafkammer_2_kls_15_22/presseinformationen/7-zivilkammer-weist-anspruche-im-zusammenhang-mit-einem-flugzeugabsturz-im-marz-2015-ab-254309.html
(DIR) [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:22001A0718(01)
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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