# taz.de -- Politisches Gender Gap: Packt sie beim Geld!
> In Sachsen-Anhalt liegt der Frauenanteil im Parlament nur bei 22 Prozent.
> Anderswo ist es ähnlich. Doch es gibt effektive Wege, für Parität zu
> sorgen.
(IMG) Bild: Ein gutes historisches Beispiel für eine positive Wirkung von Frauen in der Politik: Rita Süss,uth, hier beim CDU-Bundesparteitag 1989 in Bremen
Das Grundgesetz ist hier sehr eindeutig. In Artikel 3 steht nicht nur seit
1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, sondern direkt darauf folgt
noch ein 1994 eingefügtes Handlungsgebot: „Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Ergänzung war
dabei eine Folge des Einigungsprozesses mit der DDR, bei dem auch
Verfassungsanpassungen vereinbart wurden.
Im politisch-parlamentarischen Raum aber stagniert die Gleichstellung. Der
Frauenanteil in Bundestag und Landtagen verharrt seit Längerem bei etwa
einem Drittel, obwohl eine Mehrzahl der Wahlberechtigten weiblich ist. Zu
beobachten sind sogar immer wieder Rückschritte. So sank im neu gewählten
Landtag von Sachsen-Anhalt der Frauenanteil bei den Abgeordneten von schon
niedrigen 28 Prozent auf nur noch 22 Prozent. Aber auch vorher gab es
gerade im Osten bei Landtagswahlen Rückschritte in der weiblichen
Repräsentanz.
Das sachsen-anhaltische Ergebnis ist natürlich vor allem der AfD zu
verdanken, die es schaffte, unter ihren 39 Gewählten ganze zwei Frauen zu
platzieren. Macht gute 5 Prozent Frauenanteil. Aber auch die CDU erreicht
dort nur 13 Prozent. Und bevor Sachsen-Anhalt jetzt die rote Laterne beim
Frauenanteil in einem Landesparlament übernahm, trug sie das seit
Ewigkeiten konservativ regierte Bayern.
Oft wird argumentiert, es käme nur auf die politischen Positionen an und
nicht darauf, ob ein Mann oder eine Frau sie vertritt. Die empirische
Politikwissenschaft sagt da etwas anderes. Mehr Frauen in Parlamenten heißt
meistens auch, dass Themen, die Frauen besonders betreffen, wie
Sorgearbeit, Gewalt gegen Frauen oder weibliche Gesundheit, mehr Bedeutung
zugemessen wird.
## Alternativen zu einer Quotierung der Wahllisten
Ein gutes historisches Beispiel für eine positive Wirkung von Frauen in
politischen Institutionen ist [1][Rita Süssmuth]. Obwohl sie der CDU
angehörte, schaffte sie es, als katholische Feministin mit viel
Beharrlichkeit geschlechter- und sexualpolitisch progressive Ansätze auch
im konservativen Lager zu verankern.
Da sich der weiter bestehende politische Gender Gap ebenso wenig wie der
wirtschaftliche von selbst erledigt, wurden Gegenmaßnahmen diskutiert – und
auch in Form von Gesetzesvorhaben und Wahleinsprüchen. Aber eine Quotierung
von Wahllisten, das naheliegende Instrument, ist bisher immer an
juristischen Einwänden gescheitert. Es ging bis zum
Bundesverfassungsgericht, das der Gestaltungsfreiheit der Parteien einen
hohen Rang zumaß, aber gleichzeitig dem Gesetzgeber breiten
Gestaltungsspielraum für eine Umsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
zugestand.
Deshalb ist es gerade nach dem Ergebnis von Sachsen-Anhalt, als Exempel
ähnlicher Entwicklungen anderswo, angebracht, noch einmal neu über mögliche
Politikoptionen nachzudenken. Es sollten Alternativen in den Blick genommen
werden, in denen das relativ starre Instrument fester Quoten durch ein
flexibleres Verfahren ersetzt werden könnte.
Eine solche Reorientierung würde auch zum Muster in der öffentlichen
Meinungsbildung passen. Beim Thema Gleichstellung ist Deutschland ziemlich
gespalten. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass etwa genauso viele Befragte
der Auffassung waren, dass dafür genug getan werde, wie dass da noch
Aufgaben warteten. Aber die Anzahl der mit der Situation Zufriedenen hat
gegenüber der Umfrage einige Jahre zuvor doch zugenommen.
## Die Wahlkampfkostenerstattung gendern
Getragen wird dies von einer gewissen maskulinistischen Wende bei den
Jüngeren. [2][Weit über Deutschland hinaus finden Männer der Generation Z
stärker als die der Babyboomer, dass es mit der Gleichstellung nun doch
genug sei.] Der Geschlechtsunterschied schlägt sich jedoch weiter deutlich
nieder: Während unter den männlichen Befragten eine Mehrheit von [3][55
Prozent den bisherigen Einsatz für die Gleichstellung für ausreichend hält,
sind es bei den Frauen nur 36 Prozent.] Offensichtlich besteht weiter
Unzufriedenheit und damit Handlungsbedarf.
Woran man ansetzen könnte, um Parteien künftig eine höhere Repräsentanz von
Frauen bei der Kandidatenaufstellung für Parlamente nahezulegen, wäre beim
Geld. Deutschland ist ein Staat, in dem Parteien weniger von Spenden
abhängig sind, weil sie nämlich eine Wahlkampfkostenerstattung beziehen.
Diese Regelung gibt es unter anderem, um zu verhindern, dass Wahlen von
Großspendern und Lobbygruppen allzu einfach faktisch entschieden, also
gekauft werden können. Die USA sind für Letzteres ein abschreckendes
Beispiel.
Die zur Parteienfinanzierung staatlicherseits zur Verfügung gestellten
Mittel sind erheblich. Für 2025 etwa waren es 225 Millionen Euro. Mein
Vorschlag ist: Die Erstattung für eine Partei sei künftig davon abhängig zu
machen, dass wenigstens die Hälfte der von ihr nach einer Wahl gewonnenen
Parlamentssitze von Frauen besetzt wird. Andernfalls wird der Zuschuss
proportional gekürzt.
Praktisches Beispiel: In Sachsen-Anhalt hat die 39-köpfige AfD-Fraktion nur
zwei weibliche Mitglieder. Die ungerade Anzahl freundlich berücksichtigt,
müssten es aber 20 sein, um in Zukunft die volle Parteienfinanzierung
beanspruchen zu können. So jedoch würde die AfD fast 90 Prozent ihrer
Ansprüche verlieren.
## Die Gestaltungsfreiheit der Parteien bleibt
Eine mit dem Frauenanteil atmende Wahlkampfkostenerstattung belässt den
Parteien alle Rechte der Kandidatenaufstellung, es kommt sie nur teuer zu
stehen, setzt sie weiter auf Geschlechtsungleichheit. Auch die Wählerinnen
und Wähler dürften weiter nach Gusto weitgehend männliche Gruppierungen
ankreuzen. Nur werden sie weniger dafür mit Plakaten, Online-Accounts oder
Volksfesten mit Freibier gelockt.
Die Regelung muss auch nicht symmetrisch sein. Fraktionen mit einem
Frauenüberschuss sollen von Kürzungen unbehelligt bleiben. Die
Auseinandersetzungen um Antidiskriminierungsregeln haben ergeben, dass auch
einseitig gerichtete Maßnahmen rechtlich in Ordnung sein können.
Würde eine solche weiche Regulierung überhaupt Erfolg haben? Man kann davon
ausgehen. Laut den Rechenschaftsberichten der Parteien kommt jeweils etwa
ein Drittel ihrer Finanzierung von staatlicher Seite. Einen solchen dicken
Brocken verliert man ungern.
4 Oct 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Gerd Grözinger
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