# taz.de -- Gedenkstättenpflicht in Hamburg: Verordneter Antifaschismus
> Der Besuch von NS-Gedenkstätten soll für Hamburger Schüler:innen
> künftig verpflichtend werden. Debatten dieser Art sind alt, aber
> keinswegs gelöst.
(IMG) Bild: Bullenhuser Damm: Schüler:innen lesen die Namen 20 jüdischer Kinder vor, die hier 1945 von SS-Leuten im Keller ermordet wurden
„Hier stehst du schweigend“, heißt es auf einer zentralen Steintafel in der
Gedenkstätte für die Kinder vom Bullenhuser Damm, „doch wenn du dich
wendest, schweige nicht“. Hamburger NS-Mahnorte wie diese, die an die 20 im
April 1945 ermordeten Kinder erinnert, dürften bald mehr Besuch bekommen.
Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) macht [1][ihre Ankündigung wahr], den
Besuch eines solchen Ortes für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler zur
Pflicht zu machen.
Wie es dann um das schweigende Stehen bestellt ist, wird sich zeigen. Denn
tatsächlich haben sich die Verantwortlichen der meisten deutschen
Gedenkstätten bislang eher skeptisch gezeigt, wenn es um die Frage von
Pflichtbesuchen ging. Auch darum belassen es die meisten Bundesländer bei
einer Empfehlung mit unterschiedlich viel Nachdruck. Nur Bayern und das
Saarland setzen auf die Pflicht – und jetzt eben auch Hamburg.
Angekündigt hatte Bekeris diese Regelung bereits im Januar 2025, anlässlich
der Verleihung des Bertini-Preises, den junge Hamburger:innen für
besonders solidarisches Verhalten bekommen. Der [2][rot-grüne
Koalitionsvertrag] nahm dieses Vorhaben später auf – so wie übrigens auch
das Ziel, Jugendliche „im Erkennen antisemitischer Verschwörungsnarrative“
zu schulen, „insbesondere auch in sozialen Medien“.
Neben der inhaltlichen Setzung standen schnell auch mehr Geld für
entsprechende Maßnahmen und Weiterbildung von Lehrkräften in Aussicht. Auch
[3][Hamburgs Antisemitismusbeauftragte, Anna von Villiez], die mit der
Israelitischen Töchterschule immerhin selbst eine Bildungs- und
Gedenkstätte leitete, ist mit an Bord und kündigte mehr externe Fachkräfte
im Unterricht an.
## Stand von Erinnerungspolitik ist ausbaufähig
Dass es hier also bloß darum gehe, die Kinder in Massen durch Gedenkstätten
zu schieben und es dabei zu belassen, kann man dem Hamburger Vorstoß nun
wirklich nicht vorwerfen. Auch dass der Stand von Erinnerungspolitik und
Antisemitismusprävention ausbaufähig ist, lässt sich kaum bestreiten.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Der sogenannte [4][Multidimensionale
Erinnerungsmonitor] (MEMO) der Uni Bielefeld zeigt dramatische
Entwicklungen. Bei dieser repräsentativen Studienreihe gaben fast 40
Prozent der Befragten an, es sei an der Zeit, einen „Schlussstrich“ unter
die NS-Zeit zu ziehen. Und vielleicht sogar noch dramatischer: Mehr als ein
Viertel der Befragten vertraten die Auffassung, Jüd:innen nutzten die
Erinnerung an den Holocaust zu ihrem persönlichen Vorteil aus.
Genau hier, wo es wirklich drauf ankommt, gelangt die Besuchspflicht an
ihre Grenzen. Wer als Lehrkraft heute einen Klassenausflug zur
[5][KZ-Gedenkstätte Neuengamme] unternehmen will, bekommt schon vorab eine
Warnung: Kapazitäten und didaktisches Konzept der Einrichtung sind nicht
darauf ausgelegt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder sonstwie
politisch auffällige Jugendliche zu erziehen. Das gilt ausdrücklich auch
für „problematische Haltungen zur aktuellen Situation in Nahost seit dem
[6][7. Oktober 2023]“. Wer mit entsprechenden Jugendlichen arbeite, solle
sie eben gerade nicht in die Gedenkstätte bringen, sondern sich an die
Mobilen Beratungsteams gegen Rechts, Aussteigerprogramme, die Amadeo
Antonio Stiftung oder ähnliche wenden.
Nochmal: Es geht beim neuen Zwang um ein politisches Signal, für das
einiges spricht. Es geht um die hohe Priorität nämlich, die man der
kritischen Vermittlung von NS-Geschichte und der Erziehungsarbeit gegen
einen neuen Faschismus beimisst. Aber mit diesem ja richtigen Ansatz hört
es aber auch bald wieder auf. Bereits die naheliegende Debatte über ein
„Gedenken per Zwang“, die alle Jahre wieder aufkommt, wenn entsprechende
Maßnahmen diskutiert werden, verwechselt zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Denn was die Kinder angeht, ist dieser Zwang weder neu, noch in irgendeiner
Weise ungewöhnlich. Der Besuch einer Gedenkstätte war noch nie freiwillig,
sofern er als Schulveranstaltung durchgeführt wurde – nicht mehr oder
wenige als der Weihnachtsbasar, das Sommerfest oder die Bundesjugendspiele.
Die Verpflichtung im Sinne von Bekeris und Koalitionsvertrag meint aber
etwas ganz anderes: die der Schulen nämlich, solche Besuche überhaupt
anzubieten. Und genau da wird es eben spannend. Nicht nur, weil ein
unmotiviert gezwungener Lehrer wahrscheinlich sehr viel mehr Schaden
anrichtet als eine ganze Gruppe renitenter Pubertierender. Viel
problematischer ist, dass man engagierten und informierten Lehrer:innen
die Möglichkeit nimmt, einzuschätzen, ob eine Gedenkstätten-Exkursion für
ihre konkreten Schüler:innen das Mittel der Wahl ist.
Und Gedenkstätten sind eben doch auch etwas mehr als „außerschulische
Lernorte“, wie es zum Beispiel im Hamburger Koalitionsvertrag heißt. Manche
sind Friedhöfe, sakrale Orte für Überlebende und Nachwelt. [7][„Earth
conceal not the blood shed on thee“] hatten in Bergen-Belsen die
Überlebenden selbst als Inschrift gewählt. Das ist Hiobs himmelschreiende
Schmerzensklage, nicht irgendein pädagogisches Stilmittel. Auch in Hamburg,
in Neuengamme, gibt es solche sakralen Momente, wie etwa auf der großen
Stele: „Euer Leiden, Euer Kampf und Euer Tod sollen nicht vergebens sein.“
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Gedenkstätte ist nicht gleich
Gedenkstätte. Viele der heute bekannten Erinnerungsorte entstanden in den
1980er- und 1990er-Jahren tatsächlich in didaktischen Kontexten. Und sie
begannen bald darauf, auch gerade mit Kindern und Jugendlichen im Blick,
Konzepte für die Zeit nach den Zeitzeug:innen zu entwickeln. Und die
neigt sich heute endgültig ihrem Ende entgegen: Nach [8][Erhebungen der
Jewish Claims Conference] leben heute noch rund 196.600
Holocaust-Überlebende mit einem Durchnittsalter von 87 Jahren: etwas mehr
als die Hälfte davon in Israel, rund fünf Prozent in Deutschland.
Wenn der verpflichtende Besuch in Hamburg zu einer Aufwertung und besserer
Finanzierung der Gedenkstättenarbeit führt, kann man sich nicht darüber
beschweren. Auch wenn die Pflicht im chronisch überlasteten Lehrbetrieb
dazu führen sollte, dass die Demokratiebildung eben nicht als erste hinten
runterfällt, wäre das natürlich ein erfreulicher Effekt. Man sollte sich
nur nicht einbilden, das seit Jahren wachsende Problem von
wiedererstarkendem Antisemitismus sei damit erledigt. Der Zwang hat seine
Probleme – und selbst, wo er etwas für sich haben mag, da kann er höchstens
ein Anfang sein.
5 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Antifaschistiche-Bildung-in-Hamburg/!6063392
(DIR) [2] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/senat/senatsthemen/koalitionsvertrag-2025
(DIR) [3] /Hamburgs-neue-Antisemitismusbeauftragte/!6197861
(DIR) [4] https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/gedenkanstoss-memo-studie/
(DIR) [5] /KZ-Gedenkstaette-Neuengamme/!5960316
(DIR) [6] /7-Oktober-2023/!6114955
(DIR) [7] https://www.annefrank.org/de/timeline/232/denkmal-fur-die-judischen-opfer-in-bergen-belsen/
(DIR) [8] https://www.claimscon.de/no_cache/presse-news/aktuelles/news-detail.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=67&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=77a1d1833a266fbaff486de259e9944a
## AUTOREN
(DIR) Jan-Paul Koopmann
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