# taz.de -- Teufelsrad auf dem Oktoberfest: Kein Filmen der Unterhose
       
       > Der Upskirting-Paragraf gilt auch für Unterwäsche-Aufnahmen von
       > Dirndl-Trägerinnen auf dem Teufelsrad. Das könnte sich mit einer
       > Neuregelung ändern.
       
 (IMG) Bild: Wer von unten unter den Rock oder von oben in den Blusenausschnitt filmt, macht sich strafbar gemäß Paragraf 184k
       
       Auf dem [1][Oktoberfest] gibt es seit über hundert Jahren eine Gaudi, die
       sich Teufelsrad nennt. 10 bis 15 Personen sitzen auf einer leicht
       abschüssigen Scheibe, die sich immer schneller dreht. Eine nach de:r
       anderen rutscht wegen der Fliehkraft von der Scheibe herunter. Bei Frauen
       mit Dirndl ist ab und zu mal kurz die Unterwäsche zu sehen, wenn im
       drehenden Tumult der Rock verrutscht.
       
       Wer gezielt solche Momente fotografiert oder einfach die Kamera mitlaufen
       lässt, um später entsprechende Stellen herauszuschneiden, macht sich nach
       derzeitigem Recht strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
       bis zu zwei Jahren wegen „Verletzung des Intimbereichs durch
       Bildaufnahmen“. Geregelt ist dies in Paragraf 184k des Strafgesetzbuchs.
       
       ## Vorschrift noch relativ neu
       
       Die Vorschrift ist erst 2020 eingeführt worden. Justizministerin war damals
       [2][Christine Lambrecht] (SPD). Danach „wird bestraft, wer absichtlich oder
       wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der
       diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt
       eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen
       Anblick geschützt sind“.
       
       Bekannt wurde der Paragraf als Regelung gegen „Upskirting“ oder
       „Downblousing“. Wer also von unten unter den Rock filmt oder von oben in
       den Blusenausschnitt, macht sich seither strafbar. Anlass waren Fälle, bei
       denen Männer mit Selfie-Sticks oder Mini-Kameras auf den Schuhspitzen
       Frauen unter die Röcke fotografierten oder filmten.
       
       ## Abwarten bis ein Rock verrutscht
       
       Nun sind beim [3][Teufelsrad] keine besonderen Hilfsmittel erforderlich, um
       weibliche Unterwäsche zu fotografieren. Man muss nur lange genug warten,
       bis im Getümmel ein Rock verrutscht. Doch auch solche Aufnahmen sind von
       Paragraf 184k erfasst. In der Begründung von Lambrechts Gesetzentwurf hieß
       es 2019, dass die Norm „nicht auf Fälle aktiver Umgehung des Blickschutzes
       begrenzt ist“.
       
       Strafbar seien zum Beispiel auch Fallgestaltungen, „in denen gezielt der
       gegebenenfalls sehr kurze Moment erfasst wird, in welchem beim Aussteigen
       aus einem Fahrzeug oder beim Übereinanderschlagen der Beine einer sitzenden
       Frau der Intimbereich unter einem Rock oder Kleid sichtbar wird“. Auch in
       solchen Fällen werde „unter die Bekleidung“ fotografiert, so der
       Gesetzentwurf.
       
       Eine sexuelle Absicht des Filmenden ist für die Strafbarkeit nicht
       erforderlich. Auch das kommerzielle Interesse, Aufnahmen vom weiblichen
       Intimbereich weiterzuverkaufen, genügt.
       
       Es kann allenfalls Beweisprobleme geben. Wenn jemand stundenlang das
       Teufelsrad filmt und sagt, er mache das nur aus Freude über die
       Volksbelustigung oder aus physikalischem Interesse, dann könnte das ja
       stimmen. Es ist bei der Aufnahme schließlich nicht ersichtlich, dass jemand
       die Absicht hat, später die Unterwäsche-Momente herauszuschneiden. Wenn
       aber jemand auf einer Pornoseite einen Kanal mit dem Titel „Sexy
       Teufelsrad-Girls“ betreibt, wird er mit der Behauptung, er sei beim Filmen
       am Teufelsrad vor allem am Phänomen der Fliehkraft interessiert, nicht weit
       kommen.
       
       Nicht strafbar ist nach derzeitigem Recht allerdings, wenn Frauen gefilmt
       werden, die umter dem Rock Radlerhosen tragen (die sie sich seit 2024 bei
       der Betreiberin des Teufelsrads ausleihen können). Denn strafbar ist bisher
       nur das Filmen der Genitalien oder der „Unterwäsche“, die diese bedeckt.
       Umgekehrt gibt es aber keine Pflicht, auf dem Teufelsrad solche Radlerhosen
       zu tragen. Wenn Frauen hierauf verzichten, dürfen sie dennoch nicht unter
       dem Rock gefilmt werden.
       
       ## Nächste Woche kommt der Gesetzentwurf
       
       Nun soll das Strafrecht künftig mehr Schutz gegen voyeuristische Aufnahmen
       bieten. Dann soll neben dem Filmen und Fotografieren von nackten
       Geschlechtsteilen auch strafbar sein, wenn „in sexuell bestimmter Weise die
       bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche
       Brust einer anderen Person“ abgebildet werden. Das sah ein
       Referentenentwurf von Justizministerin [4][Stefanie Hubig] (SPD) aus dem
       März vor.
       
       Hubig reagierte damit auf eine Petition der Kölnerin [5][Yanni Gentsch],
       die beim Joggen von einem Spanner verfolgt wurde, der ihren mit einer
       Jogginghose bekleideten Po filmte – was bisher nicht strafbar war.
       
       Hubigs Vorschlag aus dem März erfasste einerseits mehr Fälle als bisher,
       weil es nicht mehr nur um Unterwäsche ging, sondern auch um Jogging- oder
       Radlerhosen, die den Intimbereich bedecken. Andererseits war der Vorschlag
       enger, weil er ein „sexuell bestimmtes“ Filmen verlangt. Ob hierzu auch
       zählt, wenn jemand aus kommerziellem Interesse die Hintern von Joggerinnen
       filmt, ist unsicher. Der Deutsche Richterbund und die
       Bundesrechtsanwaltskammer sprachen sich jedenfalls gegen den Vorschlag aus,
       weil er zu unbestimmt sei.
       
       Nach Informationen der taz ist der Vorschlag auch bereits überholt.
       Voraussichtlich nächsten Mittwoch will Hubig im Bundeskabinett einen neuen
       Vorschlag zur Abstimmung stellen, dessen Inhalt aber noch nicht bekannt
       ist. Dieser Vorschlag soll dann als Gesetzentwurf der Bundesregierung in
       den Bundestag eingebracht werden.
       
       ## Auch Deepfakes werden ausdrücklich strafbar
       
       Immer wieder werden die Köpfe von Frauen, die auf dem Teufelsrad gefilmt
       wurden, auch mit KI auf nackte Körper montiert. Solche Deepfakes dienen vor
       allem der Werbung für Kanäle mit Teufelsrad-Aufnahmen.
       
       Bisher ist das Verbreiten sexueller [6][Deepfakes] nur nach dem
       Kunsturhebergesetz strafbar, weil das Gesichtsfoto ohne Einwilligung
       verbreitet wird. Künftig soll es aber eine ausdrückliche Strafnorm gegen
       sexualisierte Deepfakes geben. Die Strafe liegt dann bei bis zu zwei Jahren
       statt bisher bis zu einem Jahr. Auch diese Norm wird Gegenstand des
       Gesetzentwurfs sein, der wohl am nächsten Mittwoch im Kabinett beschlossen
       wird.
       
       2 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [5] /Sie-wurde-beim-joggen-gefilmt-und-konfrontierte-den-Mann-direkt-danach---ein-Gespraech-ueber-Solidaritaet-unter-Frauen/!6185408
 (DIR) [6] /Deepfake/!t5618591
       
       ## AUTOREN
       
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