# taz.de -- Nach der vergeblichen Rettungsaktion: Millionenklage im Fall Timmy
> Der gestrandete Buckelwal Timmy wurde abtransportiert und später tot
> angespült. Streit um die Kosten der Aktion gibt's weiterhin – aber nicht
> nur darum.
(IMG) Bild: Der tote Wal wurde am 30. Mai an Land der dänischen Insel Anholt gezogen
dpa | Die Kosten für den Transport des im Frühjahr an der deutschen
Ostseeküste [1][gestrandeten Buckelwals] sorgen für Streit. Der maßgeblich
beteiligte Unternehmer Fred Babbel hat eine Klage gegen Karin
Walter-Mommert eingereicht, die als Geldgeberin der Aktion in Erscheinung
trat. Babbel fordert rund 1,35 Millionen Euro von Walter-Mommert, wie das
Landgericht Schwerin bestätigte. Die Klage sei Anfang September
eingegangen. Zuerst hatte die Ostsee-Zeitung berichtet.
Babbels Tauchunternehmen kümmert sich etwa um Bootsstege, Taucharbeiten
oder Kaianlagen. Er beschaffte im Rahmen der Bergungsaktion Technik und war
selbst mit eigenem Personal vor Ort. Er habe außerdem die maßgeblichen
Bergungskonzepte erstellt und auch andere Unternehmen eingebunden, etwa um
benötigte Schiffe zu organisieren, sagte Babbel der Deutschen
Presse-Agentur (dpa). Er sei bei anderen Firmen teils in Vorleistung
gegangen und sitze nun Monate nach der Aktion weiter auf Kosten.
## Geldgeberin zeigt sich unzufrieden mit Ablauf
Walter-Mommert wiederum sagte der dpa, es gehe nicht um das Geld an sich
oder die Höhe der Forderung. Sie zeigte sich aber unzufrieden mit dem
Ablauf der Bergung. Das geht auch aus einem im Internet veröffentlichen
Anwaltsschreiben hervor. Nach eigener Aussage geht es Walter-Mommert darum,
mit der Nichtzahlung auf weitere Aufklärung hinzuwirken, die ihrer
Auffassung nach besonders zum Aussetzen des Tieres geboten ist.
Babbel sagte, Walter-Mommert habe zwar noch während der Aktion 400.000 Euro
gezahlt. „Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe
und Barge.“ Der Wal war mit in einer Barge – einer Art Lastkahn –
transportiert worden.
Nach Angaben des Landgerichts Schwerin hat Babbel einen
Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Zunächst stünde ein
schriftliches Vorverfahren an, sagte ein Gerichtssprecher. Walter-Mommert
erhalte die Klageschrift und Gelegenheit zur Stellungnahme. „Dazu kann dann
wieder die Klägerseite Stellung nehmen, und dann würde im Zweifel ein
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, wenn die Parteien nicht
einvernehmlich irgendwie eine Lösung finden. Das ist natürlich auch immer
möglich.“
## Weitere Unstimmigkeiten in Sachen Kosten
Als weiterer Geldgeber der umstrittenen Aktion war [2][der Unternehmer
Walter Gunz] in Erscheinung getreten. Auch zwischen Walter-Mommert und Gunz
gibt es Meinungsverschiedenheiten beim Geld. Gunz habe freiwillig 300.000
Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt auf Anfrage mit. Es gebe aber weitere
Forderungen seitens Walter-Mommert, die Gunz nicht zahlen werde. Es seien
Kosten in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder
Genehmigung durch Herrn Gunz veranlasst worden.
Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin Geld. Dabei geht es
um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten infolge der behördlichen
Begleitung der Aktion. Walter-Mommert hatte der dpa bereits vor einiger
Zeit gesagt, man habe diese weder beauftragt noch angefordert. Das
Ministerium verwies auf eine Erklärung, mit der die Initiative sich bereit
erklärt habe, sämtliche Kosten zu übernehmen, einschließlich der
Einsatzkosten von Behörden.
Der Anwalt von Gunz erklärte, eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das
Ministerium geschickt habe, kannte Gunz nicht und habe den Text weder
gesehen noch freigegeben.
Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war von der
privaten Initiative zur Nordsee gebracht und dort ins Wasser gelassen
worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült.
Experten hatten von Anfang an einhellig dazu geraten, das Tier in Ruhe
sterben zu lassen.
2 Oct 2026
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