# taz.de -- Urteil zum Görlitzer Park in Berlin: Senat verliert erneut
       
       > Die vom Berliner Senat angeordnete Schließung des Görlitzer Parks war
       > rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Senats
       > abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: So ist es und so bleibt es
       
       Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des noch
       amtierenden Berliner Senats zur nächtlichen Schließung des [1][Görlitzer
       Parks] abgelehnt. Es bestätigte damit einen [2][Beschluss des Berliner
       Verwaltungsgerichts] in einem Eilverfahren von Anfang Juni. Demnach war die
       im Februar von der Senatsverwaltung für Umwelt erlassene
       Allgemeinverfügung, die Öffnungszeiten für den Park angeordnet hatte,
       formell rechtswidrig. Der Park musste nach drei Monaten der nächtlichen
       Schließung wieder geöffnet werden.
       
       Das Oberverwaltungsgericht argumentiert in seinem Beschluss vom Donnerstag,
       dass der Senat das Verfahren zu Unrecht an sich gezogen habe, da zuvor
       „keine Weisung an das Bezirksamt“ ergangen war, selbst Öffnungszeiten
       festzulegen. Jedoch könne der Senat eine Angelegenheit „nur an sich ziehen,
       wenn eine erteilte Einzelweisung nicht befolgt wird“. Ähnlich hatte bereits
       das Verwaltungsgericht argumentiert, dass die Zuständigkeit für die
       Festlegung von Schließzeiten beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
       gesehen hatte.
       
       Gegen die Schließung des Parks hatten fünf Anwohner:innen und
       Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ geklagt. Sie hatten
       argumentiert, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei. In der Klageschrift
       hieß es: „Sie ist nicht geeignet, das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu
       erreichen, da sie lediglich zu einer örtlichen und zeitlichen Verlagerung
       der Straftaten führt. Jedenfalls ist sie unangemessen, da sie eine Vielzahl
       von Menschen empfindlich in ihrer Freiheit einschränkt.“
       
       Ein Urteil im Hauptsacheverfahren ist mit dem Beschluss noch nicht
       gefallen, so der Klägeranwalt David Werdermann im Gespräch mit der taz.
       Dafür wäre erneut das Verwaltungsgericht zuständig. Doch ob es zu einem
       späteren Verfahren und Urteil kommt, ist ungewiss. Möglich ist auch, dass
       der zukünftige Senat die Öffnungszeitenregelung zurücknimmt, so Werdermann.
       Wolle er dagegen an einer Schließung festhalten, müsse er „nach einer
       ordentlichen Weisung erneut sein Eintrittsrecht ausüben“ und eine neue
       Regelung erlassen, so Werdermann.
       
       David Kiefer, Sprecher des Bündnisses „Görli zaunfrei“ rechnet nicht damit.
       Der taz sagte er: „Endlich hat das ganze Theater mal ein Ende.“ Er erwarte
       von der neuen Landesregierung, dass sie „der Entscheidung Rechnung tragen,
       die Verordnung zurückziehen und der Zaun und die Drehkreuze wieder abgebaut
       werden“.
       
       1 Oct 2026
       
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