# taz.de -- Urteil zum Görlitzer Park in Berlin: Senat verliert erneut
> Die vom Berliner Senat angeordnete Schließung des Görlitzer Parks war
> rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Senats
> abgelehnt.
(IMG) Bild: So ist es und so bleibt es
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des noch
amtierenden Berliner Senats zur nächtlichen Schließung des [1][Görlitzer
Parks] abgelehnt. Es bestätigte damit einen [2][Beschluss des Berliner
Verwaltungsgerichts] in einem Eilverfahren von Anfang Juni. Demnach war die
im Februar von der Senatsverwaltung für Umwelt erlassene
Allgemeinverfügung, die Öffnungszeiten für den Park angeordnet hatte,
formell rechtswidrig. Der Park musste nach drei Monaten der nächtlichen
Schließung wieder geöffnet werden.
Das Oberverwaltungsgericht argumentiert in seinem Beschluss vom Donnerstag,
dass der Senat das Verfahren zu Unrecht an sich gezogen habe, da zuvor
„keine Weisung an das Bezirksamt“ ergangen war, selbst Öffnungszeiten
festzulegen. Jedoch könne der Senat eine Angelegenheit „nur an sich ziehen,
wenn eine erteilte Einzelweisung nicht befolgt wird“. Ähnlich hatte bereits
das Verwaltungsgericht argumentiert, dass die Zuständigkeit für die
Festlegung von Schließzeiten beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
gesehen hatte.
Gegen die Schließung des Parks hatten fünf Anwohner:innen und
Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ geklagt. Sie hatten
argumentiert, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei. In der Klageschrift
hieß es: „Sie ist nicht geeignet, das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu
erreichen, da sie lediglich zu einer örtlichen und zeitlichen Verlagerung
der Straftaten führt. Jedenfalls ist sie unangemessen, da sie eine Vielzahl
von Menschen empfindlich in ihrer Freiheit einschränkt.“
Ein Urteil im Hauptsacheverfahren ist mit dem Beschluss noch nicht
gefallen, so der Klägeranwalt David Werdermann im Gespräch mit der taz.
Dafür wäre erneut das Verwaltungsgericht zuständig. Doch ob es zu einem
späteren Verfahren und Urteil kommt, ist ungewiss. Möglich ist auch, dass
der zukünftige Senat die Öffnungszeitenregelung zurücknimmt, so Werdermann.
Wolle er dagegen an einer Schließung festhalten, müsse er „nach einer
ordentlichen Weisung erneut sein Eintrittsrecht ausüben“ und eine neue
Regelung erlassen, so Werdermann.
David Kiefer, Sprecher des Bündnisses „Görli zaunfrei“ rechnet nicht damit.
Der taz sagte er: „Endlich hat das ganze Theater mal ein Ende.“ Er erwarte
von der neuen Landesregierung, dass sie „der Entscheidung Rechnung tragen,
die Verordnung zurückziehen und der Zaun und die Drehkreuze wieder abgebaut
werden“.
1 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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(DIR) Görlitzer Park
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