# taz.de -- Beschluss des Verwaltungsgerichts: Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss offen bleiben
> Ein Eilantrag von fünf Anwohner:innen ist erfolgreich: Der Berliner
> Senat hätte die Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg nicht
> anordnen dürfen.
(IMG) Bild: Jetzt auch wieder nachts möglich: Menschen sitzen im Görlitzer Park
Der Görlitzer Park muss vorerst offen bleiben. Das Verwaltungsgericht
Berlin hat am Montag per Beschluss einem entsprechenden Eilantrag von fünf
Anwohner:innen stattgegeben. Die Klage, die Mitte März bei Gericht
eingereicht worden war, zielte auf die vom Berliner Senat erlassene
Allgemeinverfügung, in der die nächtliche Schließung des Parks angeordnet
worden war. Seit dem 1. März [1][wird dieser jede Nacht von einem
Sicherheitsdienst abgesperrt].
Das Gericht hat nun die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die
Schließung wiederhergestellt – ab sofort muss der Park demnach wieder
geöffnet bleiben. Eine endgültige Entscheidung soll in einem späteren
Hauptverfahren fallen. Die Senatsverwaltung kann gegen die Entscheidung
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Die Allgemeinverfügung sei, so schreibt es das Gericht in dem der taz
vorliegenden Beschluss, „bereits formell rechtswidrig“, da die
Senatsumweltverwaltung für den Erlass einer solchen „nicht zuständig“
gewesen sei. Zuständig sei nach dem Grünanlagengesetz hingegen
„grundsätzlich die Bezirksverwaltung“, also das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg. Nur dieses dürfe „Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen“.
Der Senat hatte dem grün regierten Bezirk im Frühjahr 2024 die
Zuständigkeit für den Park und die beabsichtige Schließung entzogen,
nachdem sich das Bezirksamt geweigert hatte, dieser selbst nachzukommen.
Doch dafür habe es damals an einer Rechtsgrundlage gefehlt, so das Gericht.
Diese sei erst im Nachhinein hergestellt worden. Begründet hatte der Senat
sein Handeln mit der Beeinträchtigung eines dringenden Gesamtinteresses
Berlins.
Einen Eilantrag des Bezirksamts dagegen hatte das Verwaltungsgericht [2][im
Juli 2024 aus formalen Gründen zurückgewiesen]. Weil der Bezirk selbst Teil
der Verwaltung des Landes Berlin ist, dürfe er nicht gegen sich selbst
vorgehen, so die damalige Begründung des Gerichts.
## Der Bezirk triumphiert
Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) sagte der taz am Montag, sie
begrüße die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss
„entspricht der Auffassung des Bezirksamtes“. Der Regierende Bürgermeister
Kai Wegner (CDU) und der schwarz-rote Senat hätten einen „Bauchklatscher“
hingelegt. „Die vielen Ressourcen und Gelder, die da reingesteckt wurden,
hätten besser in andere Maßnahmen investiert werden müssen.“
Als Bezirk habe man „immer deutlich gemacht, dass es Verbesserungen für die
Anwohner:innen brauche, statt symbolische Maßnahmen wie den Zaun“. Bei
einem runden Tisch mit Betroffenen der anliegenden Kieze hätten
„insbesondere die Menschen im Reichenberger Kiez von Verschlechterungen
durch die Schließung gesprochen“.
## Zweifel an Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort
Der Senat hatte die Umzäunung des Parks bei einem Sicherheitsgipfel im
September 2023 beschlossen. Als Begründung dient die Einstufung als
„kriminalitätsbelasteter Ort“ (kbO). Die Schließung sei notwendig, weil
Maßnahmen zur Kriminalitätsreduzierung erfolglos geblieben waren, so die
Argumentation.
Die Klage der Anwohner:innen stellte genau dies in Zweifel. Beigefügt
war ihr ein kriminologisches Gutachten, in dem moniert wurde, dass es für
die Einstufung als kbO an hinreichenden Nachweisen fehle. Zudem sei die
Maßnahme unverhältnismäßig, hieß es in der Klageschrift: „Sie ist nicht
geeignet, das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu erreichen, da sie
lediglich zu einer örtlichen und zeitlichen Verlagerung der Straftaten
führt. Jedenfalls ist sie unangemessen, da sie eine Vielzahl von Menschen
empfindlich in ihrer Freiheit einschränkt.“
Das Gericht argumentiert nun, dass „den Gemeingebrauch einschränkende
Maßnahmen“ wie der Erlass von Ge- und Verboten „grünanlagenspezifischen
Zwecken“ dienen müssen. Im Beschluss heißt es: Der Senat zielte „letztlich
auf eine Maßnahme der allgemeinen Gefahrenabwehr ab“. Dies ergebe sich aus
einem Schreiben der Senatsverwaltung an den Bezirk vom Januar 2024, „wonach
die Maßnahme der Eindämmung der massiven Kriminalität im Park diene, in dem
sich über Jahre hinweg ein offener Handel mit Betäubungsmitteln und
Begleitkriminalität in Form von überwiegend Körperverletzungs- und
Eigentumsdelikten verfestigt habe“.
Zwar sei in dem Schreiben auch argumentiert worden, dass die nächtliche
Schließung „auch zu einer geringeren Vandalismus- und Vermüllungsrate
beitragen“ würde und daher „auch unter ökologischen Aspekten sinnvoll“ sei,
doch allein daraus lasse sich kein „grünanlagenspezifischer Zweck“
begründen.
Das Bündnis „Görli zaunfrei!“ kündigte an, den Sieg noch am Montagabend im
Park feiern zu wollen. In einem Statement hieß es: „Der Beschluss beruht
auf einem formellen Fehler des Senats. Zugleich spricht viel dafür, dass
die Schließung auch nach der neuen Rechtslage rechtswidrig ist. Die
Maßnahme ist insbesondere unverhältnismäßig.“
Laut Klägeranwalt David Werdermann gilt der Beschluss formell nur für die
fünf Kläger:innen: „Es wäre aber absurd und praktisch nicht handhabbar, den
Park nur für diese fünf Personen zu öffnen. Wir gehen daher davon aus, dass
der Senat die Vollziehung der Öffnungszeiten insgesamt aussetzt, bis das
Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat.“
1 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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