# taz.de -- Kalte Räumung in der Habersaathstraße: Wenn das Recht wirkungslos bleibt
> Die Mieter der Habersaathstraße stehen vor einem Winter ohne Heizung.
> Der Bezirk Mitte unternimmt bislang fast nichts. Hoffnungen ruhen nun auf
> den Bezirks-Linken.
(IMG) Bild: Bald ohne Strom und ohne Heizung? Traurige Zustände in der Habersaathstraße
Noch sind die Temperaturen sommerlich, doch den wenigen verbliebenen
Mieter:innen der Habersaathstraße in Berlin-Mitte graut es vor dem
kommenden Winter. Nachdem im vergangenen November der Versorger aufgrund
ausbleibender Zahlungen die Fernwärmelieferung gekappt hat, droht ihnen ein
zweiter Winter ohne Heizung.
„Wir rennen sehenden Auges ins Unheil“, sagt Mieter [1][Daniel Diekmann].
Nachbar:innen, die versucht hätten im vergangenen Winter ihre Wohnungen mit
Ölradiatoren zu heizen, hätten Stromnachzahlungen von mehreren Tausend Euro
bekommen – und das, obwohl sie weiter Abschlagszahlungen an den Vermieter
überweisen.
Die fehlende Fernwärme ist nur einer der Missstände in dem Gebäudekomplex
der Habersaathstraße 40 bis 48. Auch Wasser gibt es in vielen Wohnungen,
darunter Diekmanns nicht mehr, seit [2][ein Trupp Bauarbeiter im Januar
Wasserleitungen und Sanitäranlagen in den leerstehenden Wohnungen kaputt
schlug.]
Die Eigentümerin der Habersaathstraße, die Arcadia Real Estate GmbH,
versucht mit allen Mitteln die fünf verbliebenen Mietparteien zum Auszug zu
bewegen. Viele ihrer Methoden verstoßen gegen geltendes Recht. Doch das
zuständige Bezirksamt Mitte tut kaum etwas, um die Rechte der
Bewohner:innen durchzusetzen.
## Untätiger Bezirk
Das legen zumindest die Antworten auf eine parlamentarische Anfrage der
bisherigen mietenpolitischen Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus,
Katrin Schmidberger, nahe. Schmidberger, die den Wiedereinzug ins Parlament
verpasst hat, hatte die Anfrage im September gestellt – beantwortet wurde
sie vom Bezirksamt.
Schmidberger verwies in mehreren Fragen auf die Möglichkeit für den Bezirk,
die Bewohnbarkeit der Wohnungen durch eine sogenannte Ersatzvornahme
wiederherzustellen. Dabei könnte der Bezirk etwa die Rechnungen für die
Fernwärme begleichen und der Eigentümerin in Rechnung stellen oder gleich
den gesamten Wohnblock unter treuhänderischer Verwaltung stellen.
Dass die Eigentümerin verpflichtet ist, die Versorgung durch Fernwärme
wieder herzustellen, hatte bereits im Dezember vergangenes Jahres das
Amtsgericht im Zuge einer gescheiterten Räumungsklage festgestellt.
Doch der Bezirk verweist in seiner Antwort darauf, dass es sich bei der
Gerichtsentscheidung um Zivilrecht handele. „Das durch das Bezirksamt
durchgesetzte Wohnungsaufsichtsrecht legt andere Maßstäbe an als das Miet-
und Vertragsrecht, welches derzeit vor den Zivilgerichten verhandelt wird“.
## Dann sollen sie doch mit Strom heizen
Für die Wohnungsaufsicht genüge damnach die Zusicherung der Eigentümerin,
den Mieter:innen Ölradiatoren bereitzustellen. Dadurch sei die
„faktische Unbewohnbarkeit“ der Wohnungen abgewendet, selbst wenn ein
zivilrechtlicher Anspruch auf Fernwärme besteht. Für die Bewohner:innen
bedeutet das, sie müssen selbst vor Gericht gehen, Verfahren und Berufung
abwarten und dann auf einen Strafbefehl hoffen – ein Prozess, der mehrere
Jahre dauern kann.
Das Vorgehen stößt bei Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner
Mietervereins, auf Unverständnis. „Das ist ein Abwälzen der Verantwortung
auf die Mieterschaft“, sagt Bartels. Dabei seien die Mieter:innen für
die Durchsetzung ihres Rechts auf den Bezirk angewiesen.
Auch andere Mängel sieht das Bezirksamt offensichtlich als nicht so
gravierend. Am 20. August kündigte die Stromnetz Berlin an, die
Stromversorgung in den Treppenhäusern einzustellen. „Im Haus gibt es keinen
Fahrstuhl und momentan ist keine Heizperiode“, teilt das Bezirksamt dazu
mit. Auch die defekte Außenbeleuchtung sei „unter Beachtung des Vorliegens
einer gültigen Abrissgenehmigung“ zu betrachten.
## Kalte Entmietung
Tatsächlich hat das Bezirksamt der Eigentümerin die Abrissgenehmigung im
Jahr 2022 selbst erteilt und zuletzt im Dezember 2025 verlängert. Ein
Schritt, den Barthels kritisiert: „Das Erteilen der Abrissgenehmigung war
die Ursünde.“ Statt den spekulativen Leerstand in der Habersaathstraße zu
ahnden, schreckte der Bezirk vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
zurück.
Doch die Arcadia kann nicht abreißen, solange die Mieter:innen nicht
ausziehen. Vor Gericht scheiterte bislang sämtliche Räumungsklagen. Die
letzte Klagewelle wird im Dezember vor dem Landesgericht verhandelt.
Scheitert die Arcadia wieder, ist keine Berufung mehr möglich. Bartels
hofft darauf, dass der Bezirk dann die Abrissgenehmigung widerruft „Doch
will der Bezirk die Arcadia so lange gewähren lassen?“, fragt Bartels.
Die Arcadia scheint darauf zu spekulieren, dass die Mieter:innen doch
noch aufgeben. „Durch die Versorgungssperren werden faktisch Zustände
geschaffen, die einem Auszugsdruck bis hin zur Unbewohnbarkeit
gleichkommen, bevor die Gerichte über die Räumungsklagen entschieden
haben“, kritisiert auch Katrin Schmidberger in der Anfrage.
Abgeschlossene Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt es bislang keine, gibt das
Bezirksamt in der Anfrage an. Es habe den Eigentümer aufgrund der drohenden
Stromabschaltung zu einer Anhörung geladen. Dazu kam es nicht – aber
hauptsächlich deshalb, weil eine Mietpartei die Zahlung der Rechnungen beim
Stromversorger übernommen hat.
Druck auf den Bezirk, eine härtere Gangart einzulegen, kommt auch aus dem
Bezirksparlament. Mitte September forderten die Bezirksverordneten mit
deutlicher Mehrheit das Bezirksamt dazu auf, „im Rahmen seiner rechtlichen
Möglichkeiten“ auf die Eigentümerin hinzuwirken, um die Beheizbarkeit der
Wohnungen wiederherzustellen. Auch die Rekommunalisierung des Gebäudes
solle geprüft werden.
Habersaath-Mieter:innen hoffen derweil, dass ein Personalwechsel zu einem
neuen Kurs im Bezirksamt führen könnte. Zusammen mit 20 weiteren
stadtpolitischen Initiativen in Mitte fordern sie die Linke in einem
offenen Brief dazu auf, sich den Posten des Baustadtrats sowie die
Besetzung des Wohnungsamtes zu sichern. „Wir haben in den letzten Jahren
schmerzhaft erleben müssen, wie die anderen Parteien hier durch Untätigkeit
und Ignoranz glänzten“, heißt es in dem offenen Brief, „Es wäre daher
politisch fatal, wenn ihr nun die Möglichkeiten ungenutzt lasst, die
Umsetzung auch durch die Besetzung von dafür wichtigen Bezirksamtressorts
abzusichern.“
Bislang war das Amt in Händen von Ephraim Gothe (SPD). Doch nach der Wahl
steht der SPD im Bezirk kein Stadtratsposten mehr zu. Dagegen kann die
Wahlsiegerin Linke drei von sechs Posten im Bezirksamt besetzen.
28 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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