# taz.de -- Safe Abortion Day: Sichere Abtreibungen unter Druck
> Am Montag protestieren Feminist:innen weltweit für legale und sichere
> Abtreibungen. Diese werden zunehmend infrage gestellt – auch in
> Deutschland.
(IMG) Bild: „Safe Abortion Day 2024“ in Berlin: Es geht nicht nur um das Recht, sondern auch um die Möglichkeit, sicher abtreiben zu können
Sichere, zugängliche, legale Schwangerschaftsabbrüche – das fordern am
Montag Feminist:innen weltweit, wenn sie zum jährlichen [1][„Safe
Abortion Day“ auf die Straßen] gehen. Der Zugang zu Abtreibungen ist auch
in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Mit einer erstarkenden
Alternative für Deutschland (AfD) wie in Sachsen-Anhalt droht eine weitere
Verschlechterung der Lage für ungewollt Schwangere in den Bundesländern.
„In Zeiten des politischen Rechtsrucks werden sexuelle und reproduktive
Rechte in der Regel als erstes eingeschränkt“, sagt Hannah Spallek von
„Doctors for Choice Germany“. Die Organisation ist Teil eines
internationalen Netzwerks, dass sich für die Entkriminalisierung von
Abtreibungen einsetzt. „Wir brauchen jetzt dringend politischen Mut und
politisches Handeln, um Abtreibung in Deutschland zu entkriminalisieren“,
sagt Spallek.
Obwohl [2][mehr als 80 Prozent der Bevölkerung eine Entkriminalisierung
befürworten] – das ergab eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2024 –,
ist eine Abtreibung nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch verboten. Nur nach
einer vorherigen Beratung und einer dreitägigen „Bedenkzeit“ ist ein
Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei.
## Reproduktive Rechte im Bund
Reproduktive Rechte sind in Deutschland in der Defensive – trotz einer
gesellschaftlichen Mehrheit für die Entkriminalisierung von Abbrüchen. Und
trotz einer [3][Expertinnenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung],
die einstimmig empfahl, den Schwangerschaftsabbruch in der [4][Frühphase
der Schwangerschaft zu legalisieren]. [5][Im Februar 2025 scheiterte] ein
gemeinsamer Gesetzentwurf von Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken zur
Abschaffung des Paragrafen 218.
Unter der derzeitigen schwarz-roten Bundesregierung ist die Streichung des
Paragrafen 218 unwahrscheinlich. Die Union lehnt eine Neuregelung des
Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ab. Im
Koalitionsvertrag wird lediglich die Versorgungslage bei
Schwangerschaftsabbrüchen thematisiert: „Für Frauen in Konfliktsituationen
wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung
ermöglichen“, heißt es dort.
Doch selbst die Frage, [6][wie es um die Versorgungssituation eigentlich
steht, ist ein politischer Streitpunkt]. „Fahrzeiten von mehreren Stunden,
Wartezeiten, Unsicherheit – das ist die Realität von Frauen, die einen
selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten“, sagt
etwa die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) der taz. Zu
der ohnehin gefährdeten Versorgungssituation kämen Ärzt:innen, für die
Nachfolger:innen fehlten und konfessionelle Träger von Kliniken, die
[7][die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen untersagten].
„Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch muss gesichert sein“, fordert
Kappert-Gonther. Im Februar hatten sie und andere Grünen-Abgeordnete einen
Antrag dazu in den Gesundheitsausschuss eingereicht. Bezug genommen wird
dabei auf die Ergebnisse der [8][Elsa-Studie] aus dem Jahr 2025.
Die 999 Seiten lange Studie ist die erste in Deutschland, die sich
umfassend und sowohl qualitativ als auch quantitativ mit den Lebenslagen
und der Versorgung ungewollt Schwangerer befasst. [9][Die Erkenntnis]:
Insbesondere in ländlichen Regionen haben ungewollt Schwangere Probleme,
Ärzt:innen in unmittelbarer Nähe zu finden. Zu weiten Fahrtwegen kommen
die Kosten und der Zeitdruck.
Politiker:innen der Unionsfraktion zweifelten die in der Studie
festgestellte regionale Unterversorgung allerdings an. „Das System war und
ist stabil und belastbar“, sagte die Unionsabgeordnete Maria-Lena Weiss in
der Plenardebatte zum Antrag. Da die Studie nicht repräsentativ sei, seien
die „Daten auch nicht geeignet, um ein strukturelles Versorgungsproblem zu
belegen“.
## Zahlreiche Versorgungsdefizite
Dabei hat die Elsa-Studie noch Weiteres aufgezeigt: [10][Sie macht
insbesondere die Stigmatisierung als „zentralen Faktor“ aus], der sich auf
„vielfältige Weise“ nachteilig auf die Versorgungslage und die psychische
Verfassung von ungewollt Schwangeren auswirke. Das bestätigt auch Mandy
Mangler, Chefärztin am Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin, der taz. Für
Mangler ist klar: Der Schwangerschaftsabbruch gehört entkriminalisiert. Die
Gynäkologin ärgert sich darüber, dass eine medizinische Leistung, die
[11][jährlich 100.000 Mal durchgeführt wird], gleichzeitig im
Strafgesetzbuch steht. „Schwangerschaftsabbrüche sind eine ganz normale
medizinische Leistung und so sollten wir sie auch behandeln.“
Zu einer normalen medizinischen Leistung würde gehören, dass der Abbruch
unter der Beratungsregelung von den Krankenkassen übernommen wird. Momentan
geht das nur, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation
vorliegt. [12][Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag eine Erweiterung
angekündigt]: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die
gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
Passiert ist das bisher nicht.
Zudem sollten mehr öffentliche Kliniken den Abbruch anbieten, findet man
beim Netzwerk Doctors for Choice. Einer [13][Recherche von „Correctiv“]
zufolge bieten nur 60 Prozent der öffentlichen Kliniken mit gynäkologischer
Abteilung Abbrüche an.
Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ist in manchen Bundesländern
deutlich prekärer als in anderen. In Bayern etwa gibt es viel weniger
Anlaufstellen als etwa in Großstädten wie Berlin; Hamburg oder in den
ostdeutschen Bundesländern. Und: In Sachsen-Anhalt etwa ist die
Unsicherheit in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen derzeit groß.
Nachdem die AfD dort mit 44 Prozent als stärkste Kraft aus der Landtagswahl
hervorgegangen ist, ist die finanzielle Zukunft vieler gemeinnütziger
Träger von Beratungsangeboten bedroht.
Im AfD-Programm heißt es: „Schwangerschaftsabbruch muss im Strafrecht
bleiben!“ Die Partei in Sachsen-Anhalt will, dass ungewollt Schwangere
neben der Beratung auch eine Ultraschalluntersuchung durchführen lassen
müssen. Unliebsamen Trägern von Beratungsstellen, die nach Sicht der AfD
einen „pervers-linken, radikal feministischen und individualistischen
Ungeist“ propagieren, will die Partei die Förderung entziehen.
## Hoffnung auf EU-Ebene?
Die vielfältigen Hürden in Deutschland führen schon heute dazu, dass
[14][etwa 1.000 Frauen jährlich für einen Schwangerschaftsabbruch in die
Niederlande ausweichen]. Dort ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 24.
Woche möglich. Das verringert den Zeitdruck, ist aber mit höheren Kosten
wegen Fahrt und Unterkunft verbunden.
Solche Fälle könnte die Initiative „My Voice, my Choice“ im Sinn gehabt
haben, als sie 2024 ihre europäische Bürgerinitiative startete. Um sichere
Abtreibungen in ganz Europa zu ermöglichen, hat die Initiative in den
vergangenen beiden Jahren 1,1 Millionen Unterschriften gesammelt. [15][Mit
Erfolg also].
Bei der EU-Kommission hat man damit erreicht, dass Mitgliedstaaten Geld aus
dem Europäischen Sozialfonds beantragen können, um Behandlungs- und
Reisekosten für sichere Schwangerschaftsabbrüche abzudecken.
Trotzdem ist man bei der Initiative enttäuscht. Jeder Mitgliedstaat muss
gegenüber der Kommission individuell sein Interesse an dem Fonds bekunden,
bisher sei aber noch kein Mitgliedsstaat beigetreten. Man hätte erwartet,
dass die Kommission „proaktiver“ vorgehen würde, den Mitgliedstaaten den
[16][„My Voice, my Choice“-Mechanismus] zu erklären, so die Initiative auf
taz-Anfrage. Die Initiative plant nun Kampagnen in einzelnen Ländern. Das
soll dazu beitragen, dass die „historische Entscheidung nicht nur auf dem
Papier steht“.
28 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://safeabortionday.de/
(DIR) [2] /Umfrage-zu-Abtreibungen-in-Deutschland/!6004352
(DIR) [3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kom-rSF/Abschlussbericht_Kom-rSF.pdf
(DIR) [4] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
(DIR) [5] /Abtreibungsrecht-Keine-Reform-von-Paragraf-218/!6068994
(DIR) [6] /Versorgung-bei-Schwangerschaftsabbruechen/!6171162
(DIR) [7] /Verbot-von-Schwangerschaftsabbruechen/!6151861
(DIR) [8] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/ELSA_Abschlussbericht.pdf
(DIR) [9] /Studie-zu-Schwangerschaftsabbruechen/!6103252
(DIR) [10] /Daphne-Hahn-zum-Stigma-der-Abtreibung/!6000665
(DIR) [11] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html
(DIR) [12] /Kippt-Schwarz-Rot-nebenbei-Paragraf-218/!6098839
(DIR) [13] https://correctiv.org/aktuelles/gesundheit/2022/03/03/keine-abtreibungen-in-vielen-oeffentlichen-kliniken/
(DIR) [14] /Recherche-Exporting-Abortion/!6078267
(DIR) [15] /Abtreibungsrechte-Polinnen-muessen-fuer-einen-Schwangerschaftsabbruch-quer-durch-Europa-fahren/!6157373
(DIR) [16] /EU-Parlament-stimmt-fuer-sichere-und-zugaengliche-Abtreibungen-in-Mitgliedstaaten/!6139402
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
(DIR) Amelie Sittenauer
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