# taz.de -- Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt: Wie die AfD die Selbstbestimmung einschränken will
> Schwangerschaftsabbrüche erschweren, Gleichstellungsbeauftragte
> abschaffen? Die Pläne der AfD hätten für Frauen und Queers drastische
> Folgen.
(IMG) Bild: Immer wieder protestieren Frauen für mehr Selbstbestimmung
„Selbstbestimmung bedeutet Freiheit“, steht in weißer Schrift vorne auf dem
Flyer, der derzeit in den Briefkästen vieler Haushalte in Sachsen-Anhalt
landet. Im Hintergrund ist ein Foto des Magdeburger Doms zu sehen. Kurz vor
der Landtagswahl am 6. September soll der Flyer die Menschen warnen: vor
dem, was insbesondere Frauen und queeren Menschen droht, sollte die AfD
eine Regierungsmehrheit erlangen.
Die [1][reaktionären Positionen der AfD in Fragen der Geschlechterpolitik
sind nicht neu] – im Wahlprogramm für die Landtagswahl aber in aller
Deutlichkeit ausbuchstabiert. So will die Partei die
Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, Sexualpädagogik aus Kitas und
Schulen verbannen und den Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung
erschweren. Im Programm ist die Rede von einem „pervers-linken, radikal
feministischen und individualistischen Ungeist“, der traditionelle
Familien- und Rollenbilder zersetze. Vereinen und Organisationen, die sich
an solcher „Agitation“ beteiligten, wolle die Partei jede Form öffentlicher
Förderung und steuerlicher Vergünstigung entziehen.
Entsprechend besorgt blicken Organisationen, die sich für sexuelle und
reproduktive Selbstbestimmung einsetzen, auf die anstehende Wahl. Denn die
AfD steht jüngsten Umfragen zufolge bei 40 Prozent. Ob sie eine absolute
Mehrheit bekommt, wird davon abhängen, ob es etwa die SPD oder die Grünen
überhaupt in den Landtag schaffen.
„Fast alle unsere Angebote sind von der Politik abhängig“, sagt Johanna
Walsch, Geschäftsführerin des Landesverbandes von Pro Familia in
Sachsen-Anhalt. So finanziert das Landessozialministerium etwa die
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Kommunen
wiederum finanzieren die Erziehungsberatung und die frühen Hilfen.
Insgesamt rund 7.500 Beratungen macht Pro Familia in Sachsen-Anhalt
jährlich. Mit einer AfD-Regierung wären viele dieser Angebote an den acht
Standorten und bei anderen Trägern gefährdet, fürchtet Walsch.
## Ultraschallbild wider Willen
Die AfD will grundsätzlich Vergaberichtlinien von Fördermitteln anpassen.
Das dürfte auch Beratungsstellen wie die von Pro Familia betreffen. Erst im
Juli hatte die Bundes-AfD mit einem Antrag im Bundestag gefordert, [2][Pro
Familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen] und
Zahlungen an den gemeinnützigen Träger „umgehend einzustellen“.
Das kommt nicht von ungefähr. Am liebsten würde die AfD den Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen massiv einschränken – was eine Frage für die
Bundespolitik wäre. In Sachsen-Anhalt will die Partei deswegen Einfluss auf
ungewollt Schwangere nehmen, twa im Rahmen der für einen straffreien
Abbruch gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung: Geht
es nach der AfD, soll eine Ultraschalluntersuchung Teil dieser Beratung
werden, soweit es keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für
einen Abbruch gebe.
Ein solches Foto wider Willen anschauen zu müssen soll emotionalen Druck
auf die Schwangere auslösen. Walsch sieht das aus weiteren Gründen
kritisch: „Aus fachlicher Sicht sehen wir es als geboten, dass es eine
klare Trennung geben muss zwischen Sozialberatung, die die Lebenssituation
einer Person in den Blick nimmt, und der ärztlichen Beratung, die zur
medizinischen Situation berät.“ Abgesehen davon bezweifelt Walsch auch,
dass eine Ultraschalluntersuchung praktisch umsetzbar wäre: „Dafür fehlen
die räumlichen Kapazitäten und die medizinische Ausbildung, denn in den
Beratungsstellen arbeiten vorrangig Sozialpädagoginnen.“
Was also tun gegen die drohenden Rückschritte bei Selbstbestimmung und
Gleichstellung? Das bundesweite Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung will
wachrütteln und hat dafür die Flyer entworfen, die dieser Tage nicht nur in
Sachsen-Anhalt verteilt werden, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Dort wird am 20. September gewählt. „Anstatt Parteien explizit zu nennen,
wollen wir mit dem Flyer vor allem informieren“, sagt Ines Scheibe vom
Koordinierungskreis des Bündnisses.
## Recht auf Abbruch in der DDR
So wird beispielsweise aufgezählt, worüber eine Landesregierung in puncto
Selbstbestimmung entscheiden kann: über Beratungsstellen,
Schwangerschaftsberatungen, über Schulbildung und Aufklärung. „Wenn es
keine Beratungsstellen mehr gibt, gibt es keine Beratungsscheine mehr und
dann gibt es auch keine Abbrüche mehr“, sagt Scheibe, die selbst jahrelang
eine Beratungsstelle in Berlin geleitet hat.
Der Flyer informiert aber auch darüber, dass Abtreibungen in DDR-Zeiten
durch die sogenannte Fristenregel bereits seit 1972 bis zur 12. Woche
legal, kostenlos und ohne Beratung möglich waren. Erst mit der
Wiedervereinigung galt in Ostdeutschland plötzlich wieder der umstrittene
Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche
strafbar, und nur nach vorheriger Beratung in den ersten 12 Wochen
straffrei. „Der Schwangerschaftsabbruch wird in Ostdeutschland mehr als in
anderen Teilen Deutschlands als ein normaler gynäkologische Eingriff
gesehen“, sagt auch eine Gynäkologin, die sich beim Bündnis und bei Halle
for Choice engagiert.
Der Landesverband Pro Familia hat die Kandidierenden aller Parteien auch
direkt in ihre Beratungsstellen eingeladen und ihnen so einen Einblick in
die Familien- und Schwangerschaftsberatung gegeben. „Wir haben dadurch
Gespräche mit fast allen Parteien geführt, auch mit der AfD“, erzählt
Johanna Walsch. Die Rückmeldungen seien vorrangig positiv gewesen. „Mit den
Gesprächen möchten wir die hohen Anforderungen an die Beratungsfachkräfte
und die Qualität der Arbeit sichtbar machen“, so Walsch. So brauche es
beispielsweise 150 Stunden an Weiterbildung, bevor man überhaupt in die
Schwangerschaftsberatung gehen kann, zusätzlich zu einem
sozialwissenschaftlichen Studium.
## Wappnen gegen Gegner der Gleichstellung
Nichtdestotrotz bereitet man sich bei Pro Familia in Sachsen-Anhalt auf
mögliche Einschränkungen nach der Landtagswahl vor, man führe derzeit viele
Gespräche auch auf Bundesebene, heißt es.
Doch nicht nur die körperliche Selbstbestimmung ist in Gefahr. In ihrem
Wahlprogramm erklärt die AfD auch an, die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten durch eine Familienbeauftragte ersetzen zu
wollen.
Als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet das Konstanze
Morgenroth, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
Gleichstellungsbeauftragter (BAG), gegenüber der taz. „Denn auch in
Sachsen-Anhalt gilt das Grundgesetz“, sagt Morgenroth. Dieses besagt in
Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
„Wir sollten sehr genau wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir
arbeiten und welche Aufgaben und Rechte die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten haben“, sagt Morgenroth und mahnt, nicht in
Alarmismus zu verfallen. Denn welcher Teil der AfD-Pläne tatsächlich auf
Länderebene umsetzbar wäre und was davon verfassungswidrig ist, lässt sich
wohl erst im Ernstfall absehen. Dass der eintritt, ist noch lange nicht
gesagt, der Wahlausgang noch offen. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle
Selbstbestimmung appelliert an Frauen und die LGBTQI-Community,
demokratisch zu wählen. „Und nicht eine Partei, die entgegen ihren
Interessen handelt.“
28 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schwangerschaftsabbruch-und-Recht/!6077465
(DIR) [2] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194362
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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