# taz.de -- Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt: Wie die AfD die Selbstbestimmung einschränken will
       
       > Schwangerschaftsabbrüche erschweren, Gleichstellungsbeauftragte
       > abschaffen? Die Pläne der AfD hätten für Frauen und Queers drastische
       > Folgen.
       
 (IMG) Bild: Immer wieder protestieren Frauen für mehr Selbstbestimmung
       
       „Selbstbestimmung bedeutet Freiheit“, steht in weißer Schrift vorne auf dem
       Flyer, der derzeit in den Briefkästen vieler Haushalte in Sachsen-Anhalt
       landet. Im Hintergrund ist ein Foto des Magdeburger Doms zu sehen. Kurz vor
       der Landtagswahl am 6. September soll der Flyer die Menschen warnen: vor
       dem, was insbesondere Frauen und queeren Menschen droht, sollte die AfD
       eine Regierungsmehrheit erlangen.
       
       Die [1][reaktionären Positionen der AfD in Fragen der Geschlechterpolitik
       sind nicht neu] – im Wahlprogramm für die Landtagswahl aber in aller
       Deutlichkeit ausbuchstabiert. So will die Partei die
       Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, Sexualpädagogik aus Kitas und
       Schulen verbannen und den Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung
       erschweren. Im Programm ist die Rede von einem „pervers-linken, radikal
       feministischen und individualistischen Ungeist“, der traditionelle
       Familien- und Rollenbilder zersetze. Vereinen und Organisationen, die sich
       an solcher „Agitation“ beteiligten, wolle die Partei jede Form öffentlicher
       Förderung und steuerlicher Vergünstigung entziehen.
       
       Entsprechend besorgt blicken Organisationen, die sich für sexuelle und
       reproduktive Selbstbestimmung einsetzen, auf die anstehende Wahl. Denn die
       AfD steht jüngsten Umfragen zufolge bei 40 Prozent. Ob sie eine absolute
       Mehrheit bekommt, wird davon abhängen, ob es etwa die SPD oder die Grünen
       überhaupt in den Landtag schaffen.
       
       „Fast alle unsere Angebote sind von der Politik abhängig“, sagt Johanna
       Walsch, Geschäftsführerin des Landesverbandes von Pro Familia in
       Sachsen-Anhalt. So finanziert das Landessozialministerium etwa die
       Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Kommunen
       wiederum finanzieren die Erziehungsberatung und die frühen Hilfen.
       Insgesamt rund 7.500 Beratungen macht Pro Familia in Sachsen-Anhalt
       jährlich. Mit einer AfD-Regierung wären viele dieser Angebote an den acht
       Standorten und bei anderen Trägern gefährdet, fürchtet Walsch.
       
       ## Ultraschallbild wider Willen
       
       Die AfD will grundsätzlich Vergaberichtlinien von Fördermitteln anpassen.
       Das dürfte auch Beratungsstellen wie die von Pro Familia betreffen. Erst im
       Juli hatte die Bundes-AfD mit einem Antrag im Bundestag gefordert, [2][Pro
       Familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen] und
       Zahlungen an den gemeinnützigen Träger „umgehend einzustellen“.
       
       Das kommt nicht von ungefähr. Am liebsten würde die AfD den Zugang zu
       Schwangerschaftsabbrüchen massiv einschränken – was eine Frage für die
       Bundespolitik wäre. In Sachsen-Anhalt will die Partei deswegen Einfluss auf
       ungewollt Schwangere nehmen, twa im Rahmen der für einen straffreien
       Abbruch gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung: Geht
       es nach der AfD, soll eine Ultraschalluntersuchung Teil dieser Beratung
       werden, soweit es keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für
       einen Abbruch gebe.
       
       Ein solches Foto wider Willen anschauen zu müssen soll emotionalen Druck
       auf die Schwangere auslösen. Walsch sieht das aus weiteren Gründen
       kritisch: „Aus fachlicher Sicht sehen wir es als geboten, dass es eine
       klare Trennung geben muss zwischen Sozialberatung, die die Lebenssituation
       einer Person in den Blick nimmt, und der ärztlichen Beratung, die zur
       medizinischen Situation berät.“ Abgesehen davon bezweifelt Walsch auch,
       dass eine Ultraschalluntersuchung praktisch umsetzbar wäre: „Dafür fehlen
       die räumlichen Kapazitäten und die medizinische Ausbildung, denn in den
       Beratungsstellen arbeiten vorrangig Sozialpädagoginnen.“
       
       Was also tun gegen die drohenden Rückschritte bei Selbstbestimmung und
       Gleichstellung? Das bundesweite Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung will
       wachrütteln und hat dafür die Flyer entworfen, die dieser Tage nicht nur in
       Sachsen-Anhalt verteilt werden, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern.
       Dort wird am 20. September gewählt. „Anstatt Parteien explizit zu nennen,
       wollen wir mit dem Flyer vor allem informieren“, sagt Ines Scheibe vom
       Koordinierungskreis des Bündnisses.
       
       ## Recht auf Abbruch in der DDR
       
       So wird beispielsweise aufgezählt, worüber eine Landesregierung in puncto
       Selbstbestimmung entscheiden kann: über Beratungsstellen,
       Schwangerschaftsberatungen, über Schulbildung und Aufklärung. „Wenn es
       keine Beratungsstellen mehr gibt, gibt es keine Beratungsscheine mehr und
       dann gibt es auch keine Abbrüche mehr“, sagt Scheibe, die selbst jahrelang
       eine Beratungsstelle in Berlin geleitet hat.
       
       Der Flyer informiert aber auch darüber, dass Abtreibungen in DDR-Zeiten
       durch die sogenannte Fristenregel bereits seit 1972 bis zur 12. Woche
       legal, kostenlos und ohne Beratung möglich waren. Erst mit der
       Wiedervereinigung galt in Ostdeutschland plötzlich wieder der umstrittene
       Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche
       strafbar, und nur nach vorheriger Beratung in den ersten 12 Wochen
       straffrei. „Der Schwangerschaftsabbruch wird in Ostdeutschland mehr als in
       anderen Teilen Deutschlands als ein normaler gynäkologische Eingriff
       gesehen“, sagt auch eine Gynäkologin, die sich beim Bündnis und bei Halle
       for Choice engagiert.
       
       Der Landesverband Pro Familia hat die Kandidierenden aller Parteien auch
       direkt in ihre Beratungsstellen eingeladen und ihnen so einen Einblick in
       die Familien- und Schwangerschaftsberatung gegeben. „Wir haben dadurch
       Gespräche mit fast allen Parteien geführt, auch mit der AfD“, erzählt
       Johanna Walsch. Die Rückmeldungen seien vorrangig positiv gewesen. „Mit den
       Gesprächen möchten wir die hohen Anforderungen an die Beratungsfachkräfte
       und die Qualität der Arbeit sichtbar machen“, so Walsch. So brauche es
       beispielsweise 150 Stunden an Weiterbildung, bevor man überhaupt in die
       Schwangerschaftsberatung gehen kann, zusätzlich zu einem
       sozialwissenschaftlichen Studium.
       
       ## Wappnen gegen Gegner der Gleichstellung
       
       Nichtdestotrotz bereitet man sich bei Pro Familia in Sachsen-Anhalt auf
       mögliche Einschränkungen nach der Landtagswahl vor, man führe derzeit viele
       Gespräche auch auf Bundesebene, heißt es.
       
       Doch nicht nur die körperliche Selbstbestimmung ist in Gefahr. In ihrem
       Wahlprogramm erklärt die AfD auch an, die Stelle der
       Gleichstellungsbeauftragten durch eine Familienbeauftragte ersetzen zu
       wollen.
       
       Als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet das Konstanze
       Morgenroth, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
       Gleichstellungsbeauftragter (BAG), gegenüber der taz. „Denn auch in
       Sachsen-Anhalt gilt das Grundgesetz“, sagt Morgenroth. Dieses besagt in
       Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
       fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
       Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
       
       „Wir sollten sehr genau wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir
       arbeiten und welche Aufgaben und Rechte die kommunalen
       Gleichstellungsbeauftragten haben“, sagt Morgenroth und mahnt, nicht in
       Alarmismus zu verfallen. Denn welcher Teil der AfD-Pläne tatsächlich auf
       Länderebene umsetzbar wäre und was davon verfassungswidrig ist, lässt sich
       wohl erst im Ernstfall absehen. Dass der eintritt, ist noch lange nicht
       gesagt, der Wahlausgang noch offen. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle
       Selbstbestimmung appelliert an Frauen und die LGBTQI-Community,
       demokratisch zu wählen. „Und nicht eine Partei, die entgegen ihren
       Interessen handelt.“
       
       28 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwangerschaftsabbruch-und-Recht/!6077465
 (DIR) [2] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194362
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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