# taz.de -- Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht: BVG muss Nius-Werbung dulden
> Das Verkehrsunternehmen unterliegt in letzter Instanz dem
> rechtspopulistischen Kampagnenportal. Damit ist der Weg frei für
> Nius-Werbung im ÖPNV.
(IMG) Bild: Ist Protest gegen Nius ein Sicherheitsrisiko? Das sieht das Gericht nicht so
Das rechtspopulistische Medienportal Nius hat weiterhin Anspruch auf eine
Werbekampagne auf Flächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zudem dürfe
die BVG bestimmte Äußerungen des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt auch
künftig nicht als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen, teilte das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag mit. Das OVG wies
damit die Beschwerde der BVG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus
dem Juli ab. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.
Nius hatte im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie
Innenwerbung für die U-Bahn gebucht. Daraufhin kam es vor allem in den
sozialen Medien zu einem Shitstorm gegen die BVG. Das Berliner
Verkehrsunternehmen verteidigte sich zunächst mit dem Schritt, es hätte
keinen Einfluss auf den Inhalt der gebuchten Anzeigen.
Im Zuge der Debatte postete Nius-Chef Julian Reichelt ein Bild von einem
angeblichen neuen Werbemotiv der Kampagne: „Wir werden immer beliebter bei
sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die BVG bezeichnete den queerfeindlichen
Post als Überschreitung „der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, die
„offensichtlich rechtswidrig“ sei. [1][Danach kündigte die BVG den
Werbevertrag.]
[2][In einem Eilantrag im Juli] beim Verwaltungsgericht klagte Nius sowohl
gegen die Kündigung als auch die Aussage der BVG, Reichelts Post sei
rechtswidrig. In beiden Punkten bekamt das rechtspopulistische Portal
recht.
## Nius-Protest Sicherheitsrisiko?
Die BVG legte Beschwerde gegen das Urteil ein, unter anderem mit der
Begründung, die Nius-Werbung stelle ein Sicherheitsrisiko dar.
Nius-Kritiker:innen hätten in sozialen Medien dazu aufgerufen,
Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. So
wurde der Doppeldeckerbus über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit
Gegenslogans verfolgt, führte die BVG vor Gericht an. Auch [3][überklebten
Aktivist:innen etliche Werbeanzeigen in den U-Bahn-Zügen.]
Doch die Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht nicht. Nius habe
einen „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den
Werbeflächen der BVG, nachdem diese die Werbung inhaltlich geprüft und
freigegeben hatte“, teilte das Gericht mit. Dass es Drohungen gehen die BVG
gebe, rechtfertige nicht den Ausschluss von Nius von der
Werbeflächennutzung. Auch könne Nius gegen die Äußerung der BVG, Reichelts
post sei „offensichtlich rechtswidrig“, Unterlassung verlangen.
„Wir nehmen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Den
Beschluss werden wir sorgfältig auswerten und uns weitere Schritte
vorbehalten“, kommentiert ein Pressesprecher der BVG knapp.
Gut möglich also, dass bald wieder ein Nius-Doppeldecker-Bus durch Berlin
fährt. Das Verwaltungsgericht hatte in einer vorherigen Entscheidung der
BVG gestattet, dass Anbringen der Werbung bis zur endgültigen richterlichen
Entscheidung auszusetzen. (mit epd)
22 Sep 2026
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(DIR) Jonas Wahmkow
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