# taz.de -- Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht: BVG muss Nius-Werbung dulden
       
       > Das Verkehrsunternehmen unterliegt in letzter Instanz dem
       > rechtspopulistischen Kampagnenportal. Damit ist der Weg frei für
       > Nius-Werbung im ÖPNV.
       
 (IMG) Bild: Ist Protest gegen Nius ein Sicherheitsrisiko? Das sieht das Gericht nicht so
       
       Das rechtspopulistische Medienportal Nius hat weiterhin Anspruch auf eine
       Werbekampagne auf Flächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zudem dürfe
       die BVG bestimmte Äußerungen des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt auch
       künftig nicht als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen, teilte das
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag mit. Das OVG wies
       damit die Beschwerde der BVG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus
       dem Juli ab. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.
       
       Nius hatte im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie
       Innenwerbung für die U-Bahn gebucht. Daraufhin kam es vor allem in den
       sozialen Medien zu einem Shitstorm gegen die BVG. Das Berliner
       Verkehrsunternehmen verteidigte sich zunächst mit dem Schritt, es hätte
       keinen Einfluss auf den Inhalt der gebuchten Anzeigen.
       
       Im Zuge der Debatte postete Nius-Chef Julian Reichelt ein Bild von einem
       angeblichen neuen Werbemotiv der Kampagne: „Wir werden immer beliebter bei
       sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die BVG bezeichnete den queerfeindlichen
       Post als Überschreitung „der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, die
       „offensichtlich rechtswidrig“ sei. [1][Danach kündigte die BVG den
       Werbevertrag.]
       
       [2][In einem Eilantrag im Juli] beim Verwaltungsgericht klagte Nius sowohl
       gegen die Kündigung als auch die Aussage der BVG, Reichelts Post sei
       rechtswidrig. In beiden Punkten bekamt das rechtspopulistische Portal
       recht.
       
       ## Nius-Protest Sicherheitsrisiko?
       
       Die BVG legte Beschwerde gegen das Urteil ein, unter anderem mit der
       Begründung, die Nius-Werbung stelle ein Sicherheitsrisiko dar.
       Nius-Kritiker:innen hätten in sozialen Medien dazu aufgerufen,
       Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. So
       wurde der Doppeldeckerbus über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit
       Gegenslogans verfolgt, führte die BVG vor Gericht an. Auch [3][überklebten
       Aktivist:innen etliche Werbeanzeigen in den U-Bahn-Zügen.]
       
       Doch die Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht nicht. Nius habe
       einen „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den
       Werbeflächen der BVG, nachdem diese die Werbung inhaltlich geprüft und
       freigegeben hatte“, teilte das Gericht mit. Dass es Drohungen gehen die BVG
       gebe, rechtfertige nicht den Ausschluss von Nius von der
       Werbeflächennutzung. Auch könne Nius gegen die Äußerung der BVG, Reichelts
       post sei „offensichtlich rechtswidrig“, Unterlassung verlangen.
       
       „Wir nehmen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Den
       Beschluss werden wir sorgfältig auswerten und uns weitere Schritte
       vorbehalten“, kommentiert ein Pressesprecher der BVG knapp.
       
       Gut möglich also, dass bald wieder ein Nius-Doppeldecker-Bus durch Berlin
       fährt. Das Verwaltungsgericht hatte in einer vorherigen Entscheidung der
       BVG gestattet, dass Anbringen der Werbung bis zur endgültigen richterlichen
       Entscheidung auszusetzen. (mit epd)
       
       22 Sep 2026
       
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