# taz.de -- Staatsvertrag zu KI-Plattformen: Mehr regeln, mehr werben
       
       > Die Bundesländer wollen mit einem neuen Medienstaatsvertrag Anbieter von
       > auf Künstlicher Intelligenz basierenden Informationssystemen regulieren.
       
 (IMG) Bild: Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz: die Refinanzierung von Medieninhalten verbessern
       
       epd Mit einer Novelle des Medienstaatsvertrags wollen die Bundesländer
       unter anderem Informationssysteme regulieren, [1][die auf künstlicher
       Intelligenz basieren]. Außerdem soll die Neuregelung sicherstellen, dass
       Medieninhalte auf Onlineplattformen gut gefunden werden.
       
       Wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Donnerstag mitteilte, wurde der
       Entwurf für das neue Gesetz am Mittwoch in der Rundfunkkommission
       beschlossen und soll im Oktober veröffentlicht werden. Dann beginnt die
       öffentliche Anhörung, die sechs Wochen dauern soll.
       
       Der Medienstaatssekretär von Rheinland-Pfalz, Torsten Welling (CDU), sagte,
       der sogenannte [2][Digitale-Medien-Staatsvertrag] schaffe Souveränität für
       Medien und deren Nutzer: „Wir sorgen für faire Spielregeln, damit
       journalistisch verantwortete Medien auch morgen sicht- und hörbar bleiben.“
       
       Mit dem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer nach Angaben der
       Staatskanzlei Rheinland-Pfalz die [3][Refinanzierung von Medieninhalten]
       verbessern, die Medienvielfalt fördern und die Medienaufsicht modernisieren
       und verschlanken. Auch eine umfassende Reform des
       Medienkonzentrationsrechts sei geplant.
       
       ## Regelungen für Werbung lockern
       
       Laut dem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wollen
       die Länder unter anderem für private Radio- und Fernsehmedien die
       Regelungen für Werbung lockern. So soll Werbung künftig nicht mehr in
       Blöcken gesendet werden müssen und bundesweite Anbieter sollen
       regionalisierte Werbung senden können.
       
       Der neue Staatsvertrag wird von den Ländern als
       „Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2“ bezeichnet, erste Eckpunkte waren
       bereits im Oktober 2025 vorgelegt worden. Im Juni hatten sich die
       Ministerpräsidenten auf einen Entwurf für den ersten Teil des
       Digitale-Medien-Staatsvertrags geeinigt.
       
       17 Sep 2026
       
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