# taz.de -- Durchsuchungen bei SPD-Kandidat Krach: Eine Frage des Fingerspitzengefühls
> Kurz vor der Berlin-Wahl rückt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft den
> SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach in schlechtes Licht. War die Razzia
> wirklich so eilig?
(IMG) Bild: Haben die Ermittlungen Einfluss auf die Wahlkampagne von Krach?
Geht das alles mit rechten Dingen zu? Das fragen sich viele, nachdem die
Staatsanwaltschaft Hannover mehrere Räume des SPD-Spitzenkandidaten für die
Berliner Abgeordnetenhauswahl, [1][Steffen Krach, durchsuchen ließ] – nur
wenige Tage vor dieser Wahl.
Zum einen stellt sich die Frage, ob die Razzia überhaupt gerechtfertigt
war, zum anderen ist fraglich, ob der Zeitpunkt kurz vor der Wahl
angemessen ist.
Zum Ermittlungsverfahren gegen Krach ist bisher wenig bekannt. Vor allem
ist unklar, wann die Staatsanwaltschaft davon erfahren hat, dass Krach
(nach eigenen Angaben) innerhalb eines Tages verfügte, dass die heikle
Investoren-Spende zurücküberwiesen wird. Für eine Wohnungsdurchsuchung ist
allerdings kein dringender Tatverdacht erforderlich. Es genügt ein
einfacher Anfangsverdacht auf eine Straftat.
Ob gegen einen Politiker kurz vor der Wahl ermittelt und
öffentlichkeitswirksam durchsucht werden darf, ist nicht fix geregelt. Bei
Abgeordneten muss das jeweilige Parlament die Immunität aufheben. Das soll
angeblich politische Einflussnahme der Exekutive verhindern. Faktisch wird
so aber vor allem die Ermittlung frühzeitig dem politischen Gegner bekannt,
der die Information dann oft der Presse steckt.
In diesem Fall war Krach im niedersächsischen Landtag ohnehin kein
Abgeordneter, sondern beurlaubter Präsident der Region Hannover. Auch als
Kandidat für die Abgeordnetenhauswahl genießt Krach keine Immunität. Hier
ist es vor allem eine Frage des Fingerspitzengefühls der
Staatsanwaltschaft, ob die Durchsuchung wirklich so kurz vor der Wahl sein
musste, bei der Krach als Kandidat antritt. Bisher ist nicht bekannt, ob
die Durchsuchung ohne Weiteres auch nach der Wahl hätte stattfinden können.
Sollte an den Vorwürfen gegen Krach jedoch was dran sein, wäre es auch
nicht schlecht, das vor der Wahl zu erfahren. Es ist gar nicht so einfach
mit dem Fingerspitzengefühl.
## Die CDU war’s wohl nicht
Gegen die Vermutung politischer Einflussnahme durch die Konkurrenz spricht,
dass nicht die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt, für die die
CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg Verantwortung trägt. Für die
Staatsanwaltschaft Hannover ist vielmehr die niedersächsische
Justizministerin Kathrin Wahlmann zuständig, eine SPD-Politikerin.
Sie dürfte von den Ermittlungen gegen Parteifreund Krach zwar gewusst
haben, weil heikle Fälle in aller Regel dem Ministerium vorgelegt werden.
Aber vermutlich hat sie bewusst nicht zugunsten Krachs Einfluss genommen –
denn das wiederum hätte ihr selbst politisch schaden können.
Wenn also überhaupt jemand böse Absichten gegen Krach verfolgte, waren es
eher die Verantwortlichen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft. Diese
ermittelt derzeit aber auch – ganz ausgewogen – im Umfeld des Hannoveraner
OB-Kandidaten der CDU, Peter Karst. Karst ist beruflich
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover. Dort fanden am
Donnerstagvormittag Durchsuchungen statt. Ermittelt wird wohl wegen nicht
bezahlter Sozialversicherungsbeiträge.
## Durchsuchung auch bei Kanzlerkandidat Olaf Scholz
Deutlicher war der Verdacht einer Einflussnahme, als 2021 kurz vor der
Bundestagswahl im Bundesfinanzministerium die Polizei mit einem
Durchsuchungsbeschluss anrückte. Finanzminister Olaf Scholz war damals
SPD-Kanzlerkandidat. Veranlasst wurde die [2][Durchsuchung durch die
Staatsanwaltschaft] Osnabrück, deren Leiter CDU-Mitglied ist. Später wurde
die Durchsuchung vom Landgericht Osnabrück als rechtswidrig eingestuft. Man
hätte das Ministerium und den Minister als Zeugen eines Geldwäscheverdachts
erst mal um Herausgabe der erforderlichen Papiere bitten können.
Kurz vor der Landtagswahl in Thüringen 2024 gab es sogar ein
Gerichtsverfahren gegen AfD-Landeschef Björn Höcke, das dieser als
politisch motiviert bezeichnete. Ihm wurde vorgeworfen, er habe eine
verbotene SA-Parole verwendet, Höcke sagte, er habe den Hintergrund der
Parole [3][„Alles für Deutschland“] nicht gekannt. Verurteilt wurde er
trotzdem, das Gericht glaubte ihm nicht. Höckes Verurteilung hat der
Thüringer AfD aber nicht geschadet, so wie der Partei derzeit wohl nichts
schadet.
Steffen Krach hingegen wird die Wahl krachend verlieren – ob mit oder ohne
Ermittlungsverfahren.
10 Sep 2026
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## AUTOREN
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