# taz.de -- Luftballons über JVA: Auf ihrem Weg zum Horizont
       
       > In Hamburg musste sich am Donnerstag ein linker Aktivist verantworten –
       > wegen einer kurzzeitigen Vermummung. Die Einstellung des Verfahrens
       > gelang knapp.
       
 (IMG) Bild: Solidarität kann manchmal Mauern überwinden, selbst hohe Gefängnismauern
       
       Mindestens zwei Dutzend weiße Luftballons müssen es gewesen sein. Mit
       Helium gefüllt stiegen sie auf und zogen die an ihnen festgebundene
       schwarze Fahne mit dem Logo der Antifaschistischen Aktion in den Himmel.
       Ein Foto von diesem Moment im Mai 2025 zeigt, wie die Ballons und die Fahne
       es gerade so schaffen, weit genug oben in der Luft zu sein. Nur ein kleines
       Stück unterhalb der Fahne endet die meterhohe graue Mauer. Die
       Gefängnismauer.
       
       Dahinter sollten es die Ballons und die Fahne schaffen, um von Clara W.
       gesehen zu werden. Es war eine von vielen Solidaritätsaktionen für die
       Antifaschistin W., die in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder in
       Untersuchungshaft saß. Wegen der Aktion musste am Donnerstag eine
       Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Bergedorf stattfinden, die niemand
       der Anwesenden als sonderlich nötig ansah.
       
       Seit Anfang 2025 saß Clara W. in Billwerder ein. 2023 soll sie in Budapest
       [1][bei einem Neonazi-Aufmarsch Rechtsextreme attackiert haben].
       Anschließend waren sie und weitere mutmaßliche Teilnehmer:innen des
       Angriffs untergetaucht, stellten sich allerdings später der Polizei. Lange
       war unklar, ob die in Deutschland Inhaftierten – so wie Maja T. – nach
       Ungarn ausgeliefert werden würden. T. war schon im Dezember 2023 in
       Deutschland festgenommen worden und ein halbes Jahr später nach Ungarn
       ausgeliefert worden. Die Auslieferung erklärte das Bundesverfassungsgericht
       später für rechtswidrig, T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt.
       
       Gegen Clara W. und fünf weitere Angeklagte hingegen wurde im Januar [2][in
       Düsseldorf der Prozess eröffnet]. Ihnen werden die Bildung einer
       kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen. Lange schwiegen
       die Beschuldigten zu den Vorwürfen, wie auch weitere Angeklagte des
       sogenannten Budapest-Komplexes in Verfahren in München und Dresden. Im Juli
       aber äußerten sich Clara W. und die weiteren Düsseldorfer Angeklagten zu
       den Vorwürfen.
       
       ## Vermummung führt zu Strafbefehl
       
       Ja, sie seien das auf den Videos von Überwachungskameras, die drei Angriffe
       auf die Neonazis in Budapest zeigen. Der Tod der Geschädigten sei dabei
       aber keinesfalls in Kauf genommen worden, wie die Anklage es ihnen
       vorwirft. Und sie verteidigten die antifaschistische Motivation ihres
       Handelns.
       
       Bei der Ballon-Aktion vor der JVA Billwerder im Mai vergangenen Jahres war
       auch Alexander D. anwesend – und hatte sich kurzzeitig vermummt. Die
       Polizei ermittelte deshalb gegen ihn, die [3][Staatsanwaltschaft]
       beantragte einen Strafbefehl, den D. allerdings nicht akzeptieren wollte.
       Er würde damit schließlich als vorbestraft gelten. Und so sollte also ein
       Richter des Amtsgerichts urteilen – der jedoch zügig deutlich machte, dass
       er darauf nicht allzu große Lust hat und das Verfahren gern eingestellt
       sehen will. Er habe ja nicht einmal Zeugen für die Verhandlung geladen.
       
       D.s Verteidigerin war natürlich dafür – und sogar die Staatsanwältin. Blöd
       nur, dass diese nur in Vertretung für die eigentlich verfahrensführende
       Staatsanwältin erschienen war und in einer zehnminütigen Pause telefonisch
       niemanden erreichen konnte, der die Einstellung hätte absegnen können. „Die
       Kollegin hat sich sicher etwas dabei gedacht“, erklärte die Vertreterin;
       weitere Verfahren wegen einer solchen Vermummung würden auch noch anstehen
       – da könne sie jetzt nicht eigenmächtig einen Präzedenzfall schaffen. Also:
       „Da ist heute nichts zu machen.“
       
       Auch der Amtsrichter konnte da nichts machen und begann schon mit der Suche
       nach einem Fortsetzungstermin für das Verfahren. Dann müssten nämlich doch
       noch Zeugen geladen werden.
       
       ## Der entscheidende Anruf
       
       Da klingelte doch noch das Handy der Staatsanwältin. Es sei „ausnahmsweise
       vertretbar“, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
       zuzustimmen, erklärte sie nach dem Telefonat. „Mein Mandant wäre damit
       einverstanden, wenn die Geldauflage nicht zu hoch ausfällt, ja?“, erklärte
       wiederum D.s Anwältin. „Ja“, antwortete die Staatsanwältin. „Okay“, sagte
       der Richter.
       
       Die 600 Euro sollen einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
       
       10 Sep 2026
       
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