# taz.de -- Luftballons über JVA: Auf ihrem Weg zum Horizont
> In Hamburg musste sich am Donnerstag ein linker Aktivist verantworten –
> wegen einer kurzzeitigen Vermummung. Die Einstellung des Verfahrens
> gelang knapp.
(IMG) Bild: Solidarität kann manchmal Mauern überwinden, selbst hohe Gefängnismauern
Mindestens zwei Dutzend weiße Luftballons müssen es gewesen sein. Mit
Helium gefüllt stiegen sie auf und zogen die an ihnen festgebundene
schwarze Fahne mit dem Logo der Antifaschistischen Aktion in den Himmel.
Ein Foto von diesem Moment im Mai 2025 zeigt, wie die Ballons und die Fahne
es gerade so schaffen, weit genug oben in der Luft zu sein. Nur ein kleines
Stück unterhalb der Fahne endet die meterhohe graue Mauer. Die
Gefängnismauer.
Dahinter sollten es die Ballons und die Fahne schaffen, um von Clara W.
gesehen zu werden. Es war eine von vielen Solidaritätsaktionen für die
Antifaschistin W., die in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder in
Untersuchungshaft saß. Wegen der Aktion musste am Donnerstag eine
Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Bergedorf stattfinden, die niemand
der Anwesenden als sonderlich nötig ansah.
Seit Anfang 2025 saß Clara W. in Billwerder ein. 2023 soll sie in Budapest
[1][bei einem Neonazi-Aufmarsch Rechtsextreme attackiert haben].
Anschließend waren sie und weitere mutmaßliche Teilnehmer:innen des
Angriffs untergetaucht, stellten sich allerdings später der Polizei. Lange
war unklar, ob die in Deutschland Inhaftierten – so wie Maja T. – nach
Ungarn ausgeliefert werden würden. T. war schon im Dezember 2023 in
Deutschland festgenommen worden und ein halbes Jahr später nach Ungarn
ausgeliefert worden. Die Auslieferung erklärte das Bundesverfassungsgericht
später für rechtswidrig, T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt.
Gegen Clara W. und fünf weitere Angeklagte hingegen wurde im Januar [2][in
Düsseldorf der Prozess eröffnet]. Ihnen werden die Bildung einer
kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen. Lange schwiegen
die Beschuldigten zu den Vorwürfen, wie auch weitere Angeklagte des
sogenannten Budapest-Komplexes in Verfahren in München und Dresden. Im Juli
aber äußerten sich Clara W. und die weiteren Düsseldorfer Angeklagten zu
den Vorwürfen.
## Vermummung führt zu Strafbefehl
Ja, sie seien das auf den Videos von Überwachungskameras, die drei Angriffe
auf die Neonazis in Budapest zeigen. Der Tod der Geschädigten sei dabei
aber keinesfalls in Kauf genommen worden, wie die Anklage es ihnen
vorwirft. Und sie verteidigten die antifaschistische Motivation ihres
Handelns.
Bei der Ballon-Aktion vor der JVA Billwerder im Mai vergangenen Jahres war
auch Alexander D. anwesend – und hatte sich kurzzeitig vermummt. Die
Polizei ermittelte deshalb gegen ihn, die [3][Staatsanwaltschaft]
beantragte einen Strafbefehl, den D. allerdings nicht akzeptieren wollte.
Er würde damit schließlich als vorbestraft gelten. Und so sollte also ein
Richter des Amtsgerichts urteilen – der jedoch zügig deutlich machte, dass
er darauf nicht allzu große Lust hat und das Verfahren gern eingestellt
sehen will. Er habe ja nicht einmal Zeugen für die Verhandlung geladen.
D.s Verteidigerin war natürlich dafür – und sogar die Staatsanwältin. Blöd
nur, dass diese nur in Vertretung für die eigentlich verfahrensführende
Staatsanwältin erschienen war und in einer zehnminütigen Pause telefonisch
niemanden erreichen konnte, der die Einstellung hätte absegnen können. „Die
Kollegin hat sich sicher etwas dabei gedacht“, erklärte die Vertreterin;
weitere Verfahren wegen einer solchen Vermummung würden auch noch anstehen
– da könne sie jetzt nicht eigenmächtig einen Präzedenzfall schaffen. Also:
„Da ist heute nichts zu machen.“
Auch der Amtsrichter konnte da nichts machen und begann schon mit der Suche
nach einem Fortsetzungstermin für das Verfahren. Dann müssten nämlich doch
noch Zeugen geladen werden.
## Der entscheidende Anruf
Da klingelte doch noch das Handy der Staatsanwältin. Es sei „ausnahmsweise
vertretbar“, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
zuzustimmen, erklärte sie nach dem Telefonat. „Mein Mandant wäre damit
einverstanden, wenn die Geldauflage nicht zu hoch ausfällt, ja?“, erklärte
wiederum D.s Anwältin. „Ja“, antwortete die Staatsanwältin. „Okay“, sagte
der Richter.
Die 600 Euro sollen einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
10 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) André Zuschlag
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