# taz.de -- Nach Blockaden gegen AfD in Erfurt: Finanzamt zweifelt an Gemeinnützigkeit von Antifaschismus
> Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ unterstützte die
> Blockaden gegen die AfD. Nun will die Finanzverwaltung die
> Gemeinnützigkeit des Vereins prüfen.
(IMG) Bild: Ist Gegenwind gewohnt: Eine Fahne der VVN-BdA weht an der Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde
Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) muss als eingetragener
Verein regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Nun ordnete das Finanzamt für
Körperschaften Berlin I eine „vorzeitige Abgabe von Steuererklärungen“ an.
Der Grund: Das Finanzamt zweifelt „die Voraussetzungen für die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit“ an.
In dem Behördenschreiben vom 17. Juli dieses Jahres legt das Finanzamt dar,
dass eine „unzulässige politische Betätigung“ bestehen könnte und weist
besonders auf die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot“ hin. Bis zum 24.
November sollen die Steuererklärungen für 2023, 2024 und 2025 vorgelegt
werden, heißt es in dem Schreiben.
„Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft“, sagte die
Vorsitzende der VVN-BdA, Cornelia Kerth, der taz. Dem Verein werde sein
„Engagement gegen die im Kern faschistische AfD“ vorgehalten. Vor Monaten
begannen verschiedene Medien wie Apollo News und Junge Freiheit sowie Nius
und Die Welt, Zweifel an der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu schüren. Kerth
spricht deshalb von einer „gezielten Kampagne“.
[1][Die Anfeindungen hätten nach den Blockaden vor dem AfD-Bundesparteitag
in Erfurt zugenommen.] Das Bündnis Widersetzen hatte im Rahmen der Proteste
am 4. Juli zu Blockaden aufgerufen. Über 31.000 Menschen demonstrierten
gegen die selbsternannte Alternative. [2][Am Rande einer Blockade wurden
drei Reporter des rechten Portals Apollo News angegriffen.] Die
Ermittlungen laufen. Bereits am 8. Juli berichtet Die Welt, dass die
Berliner Finanzverwaltung nach den Protesten die VVN-BdA überprüfen will.
Im Artikel wird angeführt, dass der Geschäftsführer der VVN das Bündnis
Widersetzen mitgegründet habe und auch das Spendenkonto mit dem Konto der
VVN identisch sei. Die Behörde würde von einer „Tarnstruktur“ ausgehen, so
Die Welt.
## Protest gegen AfD führt zu Medienkampagne
Auf der Webseite von Widersetzen kann nachgelesen werden, dass vor knapp
zwei Jahren „über 170 Antifaschist*innen aus antifaschistischen
Gruppen, der Klimabewegung, Gewerkschaften und linken Vereinen und
Organisationen“ bei einer Auftaktvideokonferenz das Protestprojekt
Widersetzen gründeten. 49 Organisationen wie Campact, Omas gegen rechts,
Juso- und Fridays-for-Future-Gruppen erklärten sich solidarisch mit dem
Netzwerk. Über 100 Ortsgruppen von Widersetzen werden angegeben. Im
Aktionskonsens wird der „zivile Ungehorsam“ hervorgehoben. Die
Kontoverbindung sei der schlichten Tatsache geschuldet, dass jemand die
rechtliche Verantwortung für die Kontoführung übernehmen müsse, so Kerth.
Für Kerth begannen die Angriffe bereits vier Tage vor dem AfD-Parteitag in
Erfurt. Auf Apollo News führte der Rechtswissenschaftler Volker
Boehme-Neßler aus, dass die geplanten Blockaden das Ziel hätten, den
Parteitag zu verhindern. Er sagte, es gehe Widersetzen „nicht um das
Allgemeinwohl oder Demokratieförderung allgemein, sondern um eindeutige
parteipolitische Ziele“. Die VVN-BdA habe eine „Grenze“ überschritten,
„deshalb sollte das Finanzamt prüfen, ob der Verein noch gemeinnützig ist“.
Die Forderung nach einem AfD-Verbot nannte Boehmer-Neßler bereits im
vergangenen Jahr eine „abgrundtief antidemokratische Haltung“. Ein Verbot
sei ein „Zivilisationsbruch“, da mögliche Wahlverlierer so ihre Konkurrenz
ausschalten wollten.
„Auschwitz war ein Zivilisationsbruch“, sagt dagegen Kerth. Das Wort im
Kontext der Verbotsdebatte sei mehr als „unpassend“. Die VVN-BdA stünde
genau gegen diesen Bruch. „Nie wieder!“ war und ist das zentrale Anliegen
der 1947 von Widerstandskämpfer:innen des Nationalsozialismus und
Verfolgten aller politischen Richtungen gegründeten Vereinigung. [3][2019
wollte das Finanzamt schon einmal die Gemeinnützigkeit aberkennen.] Nach
öffentlichem Druck nahm das Amt 2021 die Aberkennung rückwirkend zurück.
Die VVN-BdA geht nun in die Offensive. „Wir werden uns wehren“, betont
Kerth und hebt hervor, ein AfD-Verbot stehe dem Grundgesetz nicht entgegen.
Die Partei würde mit ihren Zielen und ihre Anhänger mit ihrem Verhalten die
freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Ab heute startet
Campact eine Petition zur Unterstützung der VVN-BdA.
1 Sep 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Andreas Speit
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