# taz.de -- Kulturkampf in Sachsen-Anhalt: Drohung nach Orbáns Vorbild
> Der Kulturkampf der AfD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat
> Modellcharakter. Aufgezogen ist er nach dem Vorbild Viktor Orbáns in
> Ungarn.
(IMG) Bild: Der Adenauerbus einer Aktivistengruppe vor einem Infostand der AfD
Womit die AfD Sachsen-Anhalt gerade der Kulturszene im Bundesland droht,
ist mehr als nebensächlich: Ganz unverhohlen präsentiert das Wahlprogramm
ein Staats- und Kulturverständnis aus dem Playbook von Viktor Orbán. In
Ungarn hat dessen Fidesz-Partei in den vergangenen 15 Jahren vorgemacht,
wie man kulturelle Deutungsmacht über Förderkriterien, Postenbesetzungen
und stille Einschüchterung gewinnt und nicht zwangsläufig durch offene
Zensur. Die AfD liefert dafür jetzt eine deutsche Blaupause, mit
ausdrücklichem Anspruch, sie von Sachsen-Anhalt auf das gesamte
Bundesgebiet zu übertragen.
Die Ausgangslage hierfür scheint günstig: Rechtsunklarheiten und gezielte
Versuche der „Neuen Rechten“, über Fördergelder Einfluss zu nehmen,
verschärfen ohnehin prekäre Arbeitsbedingungen im Kulturbetrieb. Wie eng
Kulturförderung schon heute an politischen Vorbehalten hängt, zeigte sich
im Frühjahr, als Kulturstaatsminister Weimer mittels des Haber-Verfahrens
drei Buchhandlungen von der Gewinnerliste des Deutschen
Buchhandlungspreises strich.
Ein Zusammenschluss von Kulturinstitutionen in Sachsen-Anhalt warnte
[1][bereits vor Veröffentlichung des AfD-Wahlprogramms], dieses stelle „die
Freiheit der Kunst … grundlegend in Frage“. Kurz vor der Landtagswahl am
Sonntag lohnt daher der tiefere Blick ins Programm. Künftig solle
„vorwiegend solche Kunst“ gefördert werden, „die einen Beitrag zu deutscher
Identitätsfindung leistet“. [2][Wer und was das leistet, bleibt –
bezeichnenderweise – offen.]
Neben „international(istisch)e[n]“ Spielplänen von Theatern soll es auch
der Provenienzforschung finanziell an den Kragen gehen. Vorständin des
Zentrums Kulturgutverluste Meike Hopp bringt es in der taz auf den Punkt:
Die AfD wolle [3][„das Bild deutscher Kultur und deutscher Geschichte […]
verklären und […] verzerren“], Holocaust und koloniale Gewalt inbegriffen.
Besonders krass: Es besteht die Möglichkeit, dass Hans-Thomas
Tillschneider, Mitverfasser des Programms, im Fall eines AfD-Wahlsiegs
einen Sitz im Stiftungsrat des Zentrums beansprucht.
## Heldenverehrung statt Aufarbeitung
Das Programm ist Orbáns Kulturkampf in Reinform: Institutionen werden nicht
direkt gekappt, sondern potenziell besetzt. Inhalte umgedeutet. Die freie
Szene unter Druck gesetzt. Kulturpolitik wird, wie schon bei Orbán, Mittel
zum Zweck, um gesellschaftspolitische Gegebenheiten nach eigenen
ideologischen Vorstellungen zu formen. Wenig überraschend folgen diese vor
allem unbestimmter Deutschtümelei und Vergangenheitsromantik.
Heldenverehrung statt Aufarbeitung, Heimatfetischisierung statt
Realitätssinn.
Ob eine so ausgerichtete Kulturförderung überhaupt juristisch tragfähig
ist, scheint fraglich. Thematische Schwerpunkte sind in Vergaberichtlinien
zwar denkbar, müssen aber transparent sein. Eine „deutsche Identität“, wie
die AfD sie ins Zentrum stellt, ist jedoch nicht objektivierbar; ein
Ausschluss nach Herkunft oder Nationalität dürfte das Gleichheitsgrundrecht
aus Art. 3 Abs. 3 GG verletzen.
Auch ein pauschaler Ausschluss aller Kunst ohne „Beitrag zur deutschen
Identitätsfindung“ dürfte der Kunstfreiheit widersprechen: Schon 1971
stellte das Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung klar,
dass verbindliche Vorgaben zur Themenwahl unzulässig sind.
## Schon die Ankündigung ist destruktiv
Doch selbst juristisch schwer durchsetzbare Klauseln wirken schon jetzt,
allein durch ihre Ankündigung, destruktiv. Dem grundrechtlich relevanten
„chilling effect“ kommt besondere Bedeutung zu:
Grundrechtsträger*innen könnten ihr Verhalten womöglich an
antizipierten Sanktionen ausrichten, wie es Rechtswissenschaftler Julian
Staben beschreibt. Es bleibt abzuwarten, ob geförderte Kulturinstitutionen
künftig aus vorauseilendem Gehorsam von selbst auf AfD-Linie einschwenken.
Institutionen hätten [4][laut den Rechtswissenschaftlern Christoph Möllers
und Nils Weinberg] dennoch mehr Grund zum Selbstvertrauen: Aus der
verfassungsgestützten Eigengesetzlichkeit der Kunst kann sich für sie auch
ein Schutz ergeben. Ob mit oder ohne juristische Fallnetze, Sachsen-Anhalt
droht zum Testgelände zu werden: Was hier durchgesetzt wird – oder, gut
organisiertem Widerstand sei Dank, eben nicht –, entscheidet mit, wie weit
dieser Kulturkampf sich künftig bundesweit institutionalisiert. Höchste
Zeit, dass andere Parteien endlich verstehen, wie wichtig eine finanziell
abgesicherte und unabhängige Kulturszene ist. Für Kulturschaffende bleibt
das Gebot der Stunde: Bande schmieden, Solidarität, finanzielle Vorsorge.
4 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://bauhaus-dessau.de/gemeinsame-stellungnahme-von-kulturinstitutionen/
(DIR) [2] /Bauhaus-Direktorin-ueber-rechte-Ideologie/!6204755
(DIR) [3] /Eigentumsgeschichte-von-Kunstwerken/!6209081
(DIR) [4] /Buch-ueber-Schutz-der-Kulturinstitutionen/!6187438
## AUTOREN
(DIR) Rike Van Kleef
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