# taz.de -- Kulturkampf in Sachsen-Anhalt: Drohung nach Orbáns Vorbild
       
       > Der Kulturkampf der AfD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat
       > Modellcharakter. Aufgezogen ist er nach dem Vorbild Viktor Orbáns in
       > Ungarn.
       
 (IMG) Bild: Der Adenauerbus einer Aktivistengruppe vor einem Infostand der AfD
       
       Womit die AfD Sachsen-Anhalt gerade der Kulturszene im Bundesland droht,
       ist mehr als nebensächlich: Ganz unverhohlen präsentiert das Wahlprogramm
       ein Staats- und Kulturverständnis aus dem Playbook von Viktor Orbán. In
       Ungarn hat dessen Fidesz-Partei in den vergangenen 15 Jahren vorgemacht,
       wie man kulturelle Deutungsmacht über Förderkriterien, Postenbesetzungen
       und stille Einschüchterung gewinnt und nicht zwangsläufig durch offene
       Zensur. Die AfD liefert dafür jetzt eine deutsche Blaupause, mit
       ausdrücklichem Anspruch, sie von Sachsen-Anhalt auf das gesamte
       Bundesgebiet zu übertragen.
       
       Die Ausgangslage hierfür scheint günstig: Rechtsunklarheiten und gezielte
       Versuche der „Neuen Rechten“, über Fördergelder Einfluss zu nehmen,
       verschärfen ohnehin prekäre Arbeitsbedingungen im Kulturbetrieb. Wie eng
       Kulturförderung schon heute an politischen Vorbehalten hängt, zeigte sich
       im Frühjahr, als Kulturstaatsminister Weimer mittels des Haber-Verfahrens
       drei Buchhandlungen von der Gewinnerliste des Deutschen
       Buchhandlungspreises strich.
       
       Ein Zusammenschluss von Kulturinstitutionen in Sachsen-Anhalt warnte
       [1][bereits vor Veröffentlichung des AfD-Wahlprogramms], dieses stelle „die
       Freiheit der Kunst … grundlegend in Frage“. Kurz vor der Landtagswahl am
       Sonntag lohnt daher der tiefere Blick ins Programm. Künftig solle
       „vorwiegend solche Kunst“ gefördert werden, „die einen Beitrag zu deutscher
       Identitätsfindung leistet“. [2][Wer und was das leistet, bleibt –
       bezeichnenderweise – offen.]
       
       Neben „international(istisch)e[n]“ Spielplänen von Theatern soll es auch
       der Provenienzforschung finanziell an den Kragen gehen. Vorständin des
       Zentrums Kulturgutverluste Meike Hopp bringt es in der taz auf den Punkt:
       Die AfD wolle [3][„das Bild deutscher Kultur und deutscher Geschichte […]
       verklären und […] verzerren“], Holocaust und koloniale Gewalt inbegriffen.
       Besonders krass: Es besteht die Möglichkeit, dass Hans-Thomas
       Tillschneider, Mitverfasser des Programms, im Fall eines AfD-Wahlsiegs
       einen Sitz im Stiftungsrat des Zentrums beansprucht.
       
       ## Heldenverehrung statt Aufarbeitung
       
       Das Programm ist Orbáns Kulturkampf in Reinform: Institutionen werden nicht
       direkt gekappt, sondern potenziell besetzt. Inhalte umgedeutet. Die freie
       Szene unter Druck gesetzt. Kulturpolitik wird, wie schon bei Orbán, Mittel
       zum Zweck, um gesellschaftspolitische Gegebenheiten nach eigenen
       ideologischen Vorstellungen zu formen. Wenig überraschend folgen diese vor
       allem unbestimmter Deutschtümelei und Vergangenheitsromantik.
       Heldenverehrung statt Aufarbeitung, Heimatfetischisierung statt
       Realitätssinn.
       
       Ob eine so ausgerichtete Kulturförderung überhaupt juristisch tragfähig
       ist, scheint fraglich. Thematische Schwerpunkte sind in Vergaberichtlinien
       zwar denkbar, müssen aber transparent sein. Eine „deutsche Identität“, wie
       die AfD sie ins Zentrum stellt, ist jedoch nicht objektivierbar; ein
       Ausschluss nach Herkunft oder Nationalität dürfte das Gleichheitsgrundrecht
       aus Art. 3 Abs. 3 GG verletzen.
       
       Auch ein pauschaler Ausschluss aller Kunst ohne „Beitrag zur deutschen
       Identitätsfindung“ dürfte der Kunstfreiheit widersprechen: Schon 1971
       stellte das Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung klar,
       dass verbindliche Vorgaben zur Themenwahl unzulässig sind.
       
       ## Schon die Ankündigung ist destruktiv
       
       Doch selbst juristisch schwer durchsetzbare Klauseln wirken schon jetzt,
       allein durch ihre Ankündigung, destruktiv. Dem grundrechtlich relevanten
       „chilling effect“ kommt besondere Bedeutung zu:
       Grundrechtsträger*innen könnten ihr Verhalten womöglich an
       antizipierten Sanktionen ausrichten, wie es Rechtswissenschaftler Julian
       Staben beschreibt. Es bleibt abzuwarten, ob geförderte Kulturinstitutionen
       künftig aus vorauseilendem Gehorsam von selbst auf AfD-Linie einschwenken.
       
       Institutionen hätten [4][laut den Rechtswissenschaftlern Christoph Möllers
       und Nils Weinberg] dennoch mehr Grund zum Selbstvertrauen: Aus der
       verfassungsgestützten Eigengesetzlichkeit der Kunst kann sich für sie auch
       ein Schutz ergeben. Ob mit oder ohne juristische Fallnetze, Sachsen-Anhalt
       droht zum Testgelände zu werden: Was hier durchgesetzt wird – oder, gut
       organisiertem Widerstand sei Dank, eben nicht –, entscheidet mit, wie weit
       dieser Kulturkampf sich künftig bundesweit institutionalisiert. Höchste
       Zeit, dass andere Parteien endlich verstehen, wie wichtig eine finanziell
       abgesicherte und unabhängige Kulturszene ist. Für Kulturschaffende bleibt
       das Gebot der Stunde: Bande schmieden, Solidarität, finanzielle Vorsorge.
       
       4 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://bauhaus-dessau.de/gemeinsame-stellungnahme-von-kulturinstitutionen/
 (DIR) [2] /Bauhaus-Direktorin-ueber-rechte-Ideologie/!6204755
 (DIR) [3] /Eigentumsgeschichte-von-Kunstwerken/!6209081
 (DIR) [4] /Buch-ueber-Schutz-der-Kulturinstitutionen/!6187438
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rike Van Kleef
       
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