# taz.de -- Landkreis klagt gegen Unterfinanzierung: Kaum Kontrolle über das eigene Budget
> Der Landkreis Helmstedt klagt vor dem niedersächsischen
> Staatsgerichtshof. Er will mehr Geld vom Land. Sonst könne er seine
> Aufgaben nicht erfüllen.
(IMG) Bild: Kommunen wie Helmstedt wurden immer mehr Leistungen übergestülpt, ohne die Mittel anzuheben: etwa der Ganztagsanspruch
Man hat sich vielleicht schon ein bisschen zu sehr gewöhnt an dieses
Klagelied: Die Kommunen haben kein Geld, heißt es. Seit Jahren schon.
[1][„Strukturell unterfinanziert“ lautet das Stichwort.]
Der Landkreis Helmstedt hat nun noch einmal einen Versuch unternommen,
diesen Zustand sozusagen gerichtsfest feststellen zu lassen. Er ist vor den
niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg gezogen und hat eine
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Niedersachsen erhoben.
Genauer: gegen die Art und Weise, wie Niedersachsen den Kommunen über den
Finanzausgleich die Gelder zuteilt.
Im Landkreis Helmstedt beklagt der Erste Kreisrat Torsten Wendt (CDU), dass
er überhaupt nur noch über rund 1,5 Prozent seines 300 Millionen Euro Etats
frei verfügen könnte. Der Rest geht für Pflichtaufgaben drauf, die dem
Landkreis von Bund und Land aufgetragen werden und an denen er nicht
rütteln kann. In den vergangenen Jahren waren das [2][vor allem die
explodierenden Ausgaben im Bereich Soziales und Jugendhilfe]. Damit, so
argumentiert Wendt zusammen mit seinem Landrat Gerhard Radek, verstoße
Niedersachsen gegen seine eigene Verfassung.
Die sieht nämlich vor, dass die Gemeinden und Landkreise ihre
Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln (Kommunale
Selbstverwaltung, Artikel 57 NV), und verpflichtet das Land, den Kommunen
die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu
stellen (Artikel 58).
Das, behauptet der Landkreis Helmstedt, sei eben schon seit einer guten
Weile nicht mehr der Fall. Für eigenverantwortliche politische
Entscheidungen fehlt der finanzielle Spielraum. Und obwohl man schon seit
vielen Jahren ein striktes Sparregiment führt, vergrößert sich das Defizit
immer weiter. Anders als eine Kommune kann so ein Landkreis eben auch keine
Grund- oder Gewerbesteuern erhöhen, um seine Einnahmen zu verbessern.
Im Fall Helmstedt wäre das aber auch nicht sehr aussichtsreich: Die Region
liegt im ehemaligen Zonenrandgebiet, ist ziemlich strukturschwach, war
früher Braunkohlerevier, und ist heute Schlafort für Menschen, die zum
Arbeiten nach Wolfsburg oder Braunschweig pendeln. Landkreisen wie
Helmstedt bleibt damit nur, die Kreisumlage wieder und wieder zu erhöhen –
das geht dann zu Lasten der Gemeinden, die ebenfalls ächzen.
## Alle 37 niedersächsischen Landkreise in den roten Zahlen
Rückendeckung bekommt der Landkreis bei seiner Klage vom Bund der
Steuerzahler (BdSt). „Denn Städte, Gemeinden und Landkreise können
flächendeckend selbst bei einem vorausschauenden Umgang mit ihren
Finanzmitteln sowie Einsparungen bei Investitionen und freiwilligen
Leistungen in der Regel nur noch defizitär haushalten. Besonders prekär ist
die Situation in den Landkreisen“, schreibt der in einer Pressemitteilung.
Seit dem Jahr 2024 planten alle 37 niedersächsischen Landkreise im Rahmen
ihrer Haushaltsaufstellung mit roten Zahlen, erklärt der BdSt weiter. In
den vergangenen zwei Jahren sei das Gesamtdefizit auf Kreisebene geradezu
explodiert.
Sowohl die Gemeinden als auch die Landkreise stecken damit in einem
Teufelskreis: Sie müssen Investitionen zurückhalten und Steuern erhöhen,
was sie als Standorte noch unattraktiver macht. Gleichzeitig steigt beim
Bürger angesichts maroder Straßen, Brücken, Schulen und Krankenhäuser das
Gefühl, es gehe bergab – wovon wiederum die Rechtspopulisten profitieren,
[3][worauf Sozialwissenschaftler nun auch schon seit einigen Jahren
hinweisen.]
## Urteil erst im Dezember
Schuld sind, nach einhelliger Auffassung der Kommunalvertreter, der Bund
und das Land, die den Kommunen in den vergangenen Jahren immer mehr
Leistungen übergestülpt hätten, ohne angemessen dafür zu bezahlen. Das
betrifft zum Beispiel den Ganztagsanspruch, die Flüchtlingsunterbringung,
die Ausdehnung von Inklusions- und Sozialleistungen.
Aber – und das ist der Punkt, an dem es kompliziert wird – es ist eben auch
nicht so, dass Bund und Land überhaupt nichts gezahlt hätten. Das Land
Niedersachsen will sich im Rahmen des laufenden Verfahrens mit Äußerungen
erst einmal zurückhalten. Es verweist aber sonst darauf, dass man eben
schon eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelegt habe, um die finanzielle
Situation der Kommunen zu verbessern.
Dazu gehören eben nicht nur die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, mit denen
die Kommunen am Steueraufkommen beteiligt werden, sondern auch zahlreiche
Zweckzuweisungen, Förderprogramme und Notfonds. Auch mit dem Bund habe man
gerade eine bessere Einhaltung des [4][Konnexitätsprinzips] ausgehandelt.
Und Sparzwang und Schuldenbremse treffen alle anderen Ebenen ja auch. In
der niedersächsischen Verfassung steht eben auch, das Land müsse die
Kommunen „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ angemessen
ausstatten. Bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs hat der
Landtag eben auch einen politischen Ermessensspielraum.
Nach einer ersten mündlichen Verhandlung am 1. September wird sich der
Staatsgerichtshof nun also tief über die Detailregelungen des kommunalen
Finanzausgleichs beugen und zu beurteilen haben, ob das Land tatsächlich
Fehler in den Berechnungsmechanismen gemacht oder die Ausgabenentwicklung
nicht hinreichend evaluiert hat. Mit einem Urteil wird erst im Dezember
gerechnet.
2 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Finanzsorgen-von-Gemeinden/!6202627
(DIR) [2] /Oberbuergermeister-Bund-und-Laender-prellen-regelmaessig-die-Zeche/!6125774
(DIR) [3] https://politischeoekonomie.com/macht-sparen-rechts-und-warum/
(DIR) [4] https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296410/konnexitaetsprinzip/
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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(DIR) Belit Onay
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