# taz.de -- Diskriminierung im Nahverkehr: ÖPNV fährt für gehbehinderte Menschen nur rückwärts
       
       > Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wollte im Bus vorwärts fahren. Die
       > Busfahrerin ließ das nicht zu und holte die Polizei, die ihn rausschmiss.
       
 (IMG) Bild: Busfahren ist für Rollstuhlfahrer mit vielen Barrieren verbunden
       
       Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wohnt im Städtchen Lauenburg an der Elbe
       und hat regelmäßig in Hamburg zu tun. Dort sind seine Ärzte, dort besucht
       er seine Schwester. Doch heute hat er große Bauchschmerzen, wenn wieder
       eine Fahrt mit der Buslinie X80 nach Hamburg ansteht. Denn am 18. Juni
       wurde er dort am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) von der Polizei aus dem Bus
       geholt. Die Busfahrerin wollte ihn nicht mitnehmen, weil er sich weigerte,
       mit seinem [1][Rollstuhl] rückwärts zur Fahrtrichtung zu sitzen.
       
       „Herr Noak hat die Reisekrankheit. Wie etwa ein Drittel der Bevölkerung
       kann er nicht rückwärts fahren, ohne dass ihm übel wird“, berichtet
       [2][Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge]. Er unterstützt den
       Schwerbehinderten darin, den Fall im Nachhinein zu klären und seine Rechte
       wahrzunehmen. Noak leidet an Multipler Sklerose (MS), Diabetes und einer
       Herzkrankheit.
       
       Zwar heißt es auf einem Flyer des Verkehrsverbundes, Rollstuhlfahrer
       sollten im Bus „möglichst“ auf dem für sie vorgesehenen Platz hinter einer
       Prallfläche mit dem Rücken zur Fahrt stehen, da sie so am sichersten
       fahren. „Doch das ist nur eine Empfehlung und keine Vorschrift“, sagt Noak.
       Darauf wies er die Busfahrerin an jenem Tag hin.
       
       Die Fahrerin entgegnete, sie könne es nicht verantworten, wenn der
       Rollstuhl vorwärts steht, denn bei einem Unfall könne der Fahrgast sich die
       Zähne ausschlagen. Sie rief die Polizei, die Noak aus dem Wagen holte. Die
       hinzugerufenen Polizisten belehrten den Mann, dass die Fahrerin ihr
       Hausrecht ausüben dürfe – da könnten sie nichts machen.
       
       ## Er könne ja laufen
       
       Als Noak fragte: „Wie komme ich denn jetzt nach Hause?“, entgegnete der
       Polizist, er könne aus dem Stuhl aufstehen und sich auf einen Sitzplatz
       setzen. Und als Noak sagte: „Das kann ich nicht“, entgegnete der Polizist,
       die Fahrerin sage, sie habe ihn schon mal durch Lauenburg laufen sehen.
       
       „Das stimmt aber nicht, diese Bemerkung hat mich sehr verletzt“, sagt Noak,
       der von dem Vorfall einen Tonmitschnitt hat. „Ich bin früher einmal
       aufgestanden, als der Bus losfuhr und es gar nicht anders ging“, erinnert
       sich der 60-Jährige. „Aber mir tut wegen meiner MS jedes Aufstehen
       wahnsinnig weh“.
       
       Noak musste eine Stunde warten, bis der nächste Bus fuhr. Er berichtete
       danach der [3][Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holsteins] von dem
       Rauswurf. Die schrieb an die [4][Kundendialog-Abteilung] der
       Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und erhielt Ende Juli eine
       differenzierte Antwort, die sie an Noak weitergab.
       
       Auch die Kundenbetreuung verweist darauf, dass jene Position des Rollstuhls
       entgegen der Fahrtrichtung der geltenden Sicherheitsempfehlung entspreche.
       „Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine generelle Voraussetzung für
       die Beförderung“, schreibt die Kundenbetreuung. Die Busfahrer sollten auf
       Risiken hinweisen und die Lage im Einzelfall bewerten. „Eine Beförderung
       darf jedoch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine im Rollstuhl
       fahrende Person aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht
       entgegen der Fahrtrichtung Platz nehmen kann“, so die Kundenbetreuung.
       
       ## Bundesgerichtshof verweist auf Haftung
       
       Für Nikolaus Noak sind die von der Busfahrerin geäußerten
       Sicherheitsbedenken in seinem Fall nicht nachvollziehbar. „Da ist eine
       Stange, ich habe starke Arme und kann mich festhalten.“ Auch seien im Bus
       die Bremsen [5][seines Rollstuhls] festgestellt. „Ich bin da nicht mehr
       gefährdet als andere Fahrgäste“, sagt er.
       
       Doch gegenüber der taz verweist die VHH-Pressestelle auf die Rechtsprechung
       des Bundesgerichtshofs, wonach das Fahrpersonal sich vergewissern muss,
       dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste einen Sitzplatz oder Halt im Wagen
       gefunden haben. Im Falle eines Sturzes oder einer Verletzung könne dies
       sonst eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens und „sogar die
       strafrechtliche Haftung des Fahrpersonals“ zur Folge haben, so Sprecher
       Lennart Meyer.
       
       „Wir bedauern die Entwicklung dieses Vorfalls sehr“, schreibt er. Doch das
       Fahrpersonal habe eine hohe Verantwortung und sei berechtigt, den
       Fahrgästen einen Sitzplatz zuzuweisen. Und die Fahrerin des Busses habe
       hier entschieden, dass sie eine Weiterfahrt nicht verantworten könne.
       
       Generell sensibilisiere man die Fahrer, mit Augenmaß vorzugehen. Wolle ein
       Rollstuhlfahrer nicht rückwärts sitzen und stehe an einem sicher wirkenden
       Platz, könne die Mitfahrt grundsätzlich erfolgen, wenn er zuvor auf
       mögliche Folgen hingewiesen wurde, so der VHH-Sprecher. Jedoch obliege die
       Einschätzung dem Fahrpersonal.
       
       Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge ist damit nicht
       zufrieden. „Mich stört, dass die Verantwortung den Fahrern zugewiesen
       wird“, sagt er. Stattdessen sollte die Restverantwortung beim Fahrgast
       liegen – wie bei allen anderen Fahrgästen auch.
       
       ## Mobilität bedeutet Teilhabe
       
       Betge hatte sich wegen der Sitzrichtung schon mal an die VHH gewandt und
       als Antwort bekommen, die Rollstuhlfahrer sollten vor der Fahrt die
       Busfahrer ansprechen. Doch das hält er für nicht zielführend. Denn die
       [6][Rollstuhlfahrer seien eh benachteiligt], weil der Busfahrer für sie
       eine Rampe ausklappen muss. „Oft ist ihr Platz im Bus bereits durch
       Kinderwagen belegt“, sagt Betge.
       
       Dabei sei eine verlässliche Beförderung mit dem Bus keine freiwillige
       Leistung, sondern eine Form gesellschaftlicher Teilhabe gemäß der
       UN-Behindertenrechtskonvention. „Wichtig wäre, dass der VHH seine
       Mitarbeiter schult, damit sie [7][angemessen mit den Rollstuhlfahrern
       umgehen]“, fordert er.
       
       Nikolaus Noak wünscht sich darüber hinaus eine Entschuldigung vom VHH. „Mit
       mir hat noch keiner gesprochen. Dabei wäre eigentlich sogar eine
       Entschädigung fällig“, sagt er. Bis heute leide er unter dem Vorfall und
       habe sich noch nicht wieder getraut, in die Linie nach Hamburg zu steigen.
       Denn er habe die Sorge: „Was kommt da auf mich zu?“
       
       8 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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