# taz.de -- Diskriminierung im Nahverkehr: ÖPNV fährt für gehbehinderte Menschen nur rückwärts
> Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wollte im Bus vorwärts fahren. Die
> Busfahrerin ließ das nicht zu und holte die Polizei, die ihn rausschmiss.
(IMG) Bild: Busfahren ist für Rollstuhlfahrer mit vielen Barrieren verbunden
Der Rollstuhlfahrer Nikolaus Noak wohnt im Städtchen Lauenburg an der Elbe
und hat regelmäßig in Hamburg zu tun. Dort sind seine Ärzte, dort besucht
er seine Schwester. Doch heute hat er große Bauchschmerzen, wenn wieder
eine Fahrt mit der Buslinie X80 nach Hamburg ansteht. Denn am 18. Juni
wurde er dort am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) von der Polizei aus dem Bus
geholt. Die Busfahrerin wollte ihn nicht mitnehmen, weil er sich weigerte,
mit seinem [1][Rollstuhl] rückwärts zur Fahrtrichtung zu sitzen.
„Herr Noak hat die Reisekrankheit. Wie etwa ein Drittel der Bevölkerung
kann er nicht rückwärts fahren, ohne dass ihm übel wird“, berichtet
[2][Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge]. Er unterstützt den
Schwerbehinderten darin, den Fall im Nachhinein zu klären und seine Rechte
wahrzunehmen. Noak leidet an Multipler Sklerose (MS), Diabetes und einer
Herzkrankheit.
Zwar heißt es auf einem Flyer des Verkehrsverbundes, Rollstuhlfahrer
sollten im Bus „möglichst“ auf dem für sie vorgesehenen Platz hinter einer
Prallfläche mit dem Rücken zur Fahrt stehen, da sie so am sichersten
fahren. „Doch das ist nur eine Empfehlung und keine Vorschrift“, sagt Noak.
Darauf wies er die Busfahrerin an jenem Tag hin.
Die Fahrerin entgegnete, sie könne es nicht verantworten, wenn der
Rollstuhl vorwärts steht, denn bei einem Unfall könne der Fahrgast sich die
Zähne ausschlagen. Sie rief die Polizei, die Noak aus dem Wagen holte. Die
hinzugerufenen Polizisten belehrten den Mann, dass die Fahrerin ihr
Hausrecht ausüben dürfe – da könnten sie nichts machen.
## Er könne ja laufen
Als Noak fragte: „Wie komme ich denn jetzt nach Hause?“, entgegnete der
Polizist, er könne aus dem Stuhl aufstehen und sich auf einen Sitzplatz
setzen. Und als Noak sagte: „Das kann ich nicht“, entgegnete der Polizist,
die Fahrerin sage, sie habe ihn schon mal durch Lauenburg laufen sehen.
„Das stimmt aber nicht, diese Bemerkung hat mich sehr verletzt“, sagt Noak,
der von dem Vorfall einen Tonmitschnitt hat. „Ich bin früher einmal
aufgestanden, als der Bus losfuhr und es gar nicht anders ging“, erinnert
sich der 60-Jährige. „Aber mir tut wegen meiner MS jedes Aufstehen
wahnsinnig weh“.
Noak musste eine Stunde warten, bis der nächste Bus fuhr. Er berichtete
danach der [3][Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holsteins] von dem
Rauswurf. Die schrieb an die [4][Kundendialog-Abteilung] der
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und erhielt Ende Juli eine
differenzierte Antwort, die sie an Noak weitergab.
Auch die Kundenbetreuung verweist darauf, dass jene Position des Rollstuhls
entgegen der Fahrtrichtung der geltenden Sicherheitsempfehlung entspreche.
„Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine generelle Voraussetzung für
die Beförderung“, schreibt die Kundenbetreuung. Die Busfahrer sollten auf
Risiken hinweisen und die Lage im Einzelfall bewerten. „Eine Beförderung
darf jedoch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine im Rollstuhl
fahrende Person aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht
entgegen der Fahrtrichtung Platz nehmen kann“, so die Kundenbetreuung.
## Bundesgerichtshof verweist auf Haftung
Für Nikolaus Noak sind die von der Busfahrerin geäußerten
Sicherheitsbedenken in seinem Fall nicht nachvollziehbar. „Da ist eine
Stange, ich habe starke Arme und kann mich festhalten.“ Auch seien im Bus
die Bremsen [5][seines Rollstuhls] festgestellt. „Ich bin da nicht mehr
gefährdet als andere Fahrgäste“, sagt er.
Doch gegenüber der taz verweist die VHH-Pressestelle auf die Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs, wonach das Fahrpersonal sich vergewissern muss,
dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste einen Sitzplatz oder Halt im Wagen
gefunden haben. Im Falle eines Sturzes oder einer Verletzung könne dies
sonst eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens und „sogar die
strafrechtliche Haftung des Fahrpersonals“ zur Folge haben, so Sprecher
Lennart Meyer.
„Wir bedauern die Entwicklung dieses Vorfalls sehr“, schreibt er. Doch das
Fahrpersonal habe eine hohe Verantwortung und sei berechtigt, den
Fahrgästen einen Sitzplatz zuzuweisen. Und die Fahrerin des Busses habe
hier entschieden, dass sie eine Weiterfahrt nicht verantworten könne.
Generell sensibilisiere man die Fahrer, mit Augenmaß vorzugehen. Wolle ein
Rollstuhlfahrer nicht rückwärts sitzen und stehe an einem sicher wirkenden
Platz, könne die Mitfahrt grundsätzlich erfolgen, wenn er zuvor auf
mögliche Folgen hingewiesen wurde, so der VHH-Sprecher. Jedoch obliege die
Einschätzung dem Fahrpersonal.
Lauenburgs Behindertenbeauftragter Siegfried Betge ist damit nicht
zufrieden. „Mich stört, dass die Verantwortung den Fahrern zugewiesen
wird“, sagt er. Stattdessen sollte die Restverantwortung beim Fahrgast
liegen – wie bei allen anderen Fahrgästen auch.
## Mobilität bedeutet Teilhabe
Betge hatte sich wegen der Sitzrichtung schon mal an die VHH gewandt und
als Antwort bekommen, die Rollstuhlfahrer sollten vor der Fahrt die
Busfahrer ansprechen. Doch das hält er für nicht zielführend. Denn die
[6][Rollstuhlfahrer seien eh benachteiligt], weil der Busfahrer für sie
eine Rampe ausklappen muss. „Oft ist ihr Platz im Bus bereits durch
Kinderwagen belegt“, sagt Betge.
Dabei sei eine verlässliche Beförderung mit dem Bus keine freiwillige
Leistung, sondern eine Form gesellschaftlicher Teilhabe gemäß der
UN-Behindertenrechtskonvention. „Wichtig wäre, dass der VHH seine
Mitarbeiter schult, damit sie [7][angemessen mit den Rollstuhlfahrern
umgehen]“, fordert er.
Nikolaus Noak wünscht sich darüber hinaus eine Entschuldigung vom VHH. „Mit
mir hat noch keiner gesprochen. Dabei wäre eigentlich sogar eine
Entschädigung fällig“, sagt er. Bis heute leide er unter dem Vorfall und
habe sich noch nicht wieder getraut, in die Linie nach Hamburg zu steigen.
Denn er habe die Sorge: „Was kommt da auf mich zu?“
8 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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