# taz.de -- Barrierefreiheit im Nahverkehr: Nicht alle dürfen mitfahren
> Gleich zweimal hintereinander verweigern BVG-Fahrer einem Paar mit
> Rollstuhl die Mitfahrt – nun klagen die Betroffenen. Der Fall steht für
> ein größeres Problem.
(IMG) Bild: Diese Türen öffnen sich nicht immer für Menschen im Rollstuhl
Im Bus war genug Platz. Trotzdem weigerte sich der Fahrer, Alexander Ahrens
und seine Partnerin, die beide Rollstuhlfahrer sind, gemeinsam mitzunehmen.
„Knobeln Sie schon mal, wer von Ihnen mitkommen soll“, sagte er. Als zehn
Minuten später der nächste Bus hielt, wiederholte sich die Szene. Dieses
Mal beharrte Ahrens so lange auf das Recht, gemeinsam befördert zu werden,
bis der Fahrer die Rampe ausklappte.
Ahrens und seine Partnerin kennen solche Situationen nur zu gut. Als es
ihnen an jenem Nachmittag im Dezember 2023 gleich zweimal hintereinander
passierte, beschloss Ahrens, sich zu wehren. Er verklagte die BVG auf
Schadensersatz. Ein Gerichtstermin ist für Anfang 2027 angesetzt.
Parallel wandte sich Ahrens an die LADG-Ombudsstelle, die Berliner
[1][Beratungsstelle bei Diskriminierung durch Behörden] und landeseigene
Betriebe wie die BVG. „Nach jetziger Sachlage könnte ein Verstoß gegen das
Landesantidiskriminierungsgesetz vorliegen“, resümiert diese. Die BVG
erklärt auf taz-Anfrage, sie könne sich wegen des laufenden
Gerichtsverfahrens nicht zu dem Fall äußern.
Dass die Beförderung mit einem Rollstuhl verweigert wird, sei ein
„wiederkehrender Beschwerdegrund“, berichtet die Ombudsstelle. Als
Begründung werde den Betroffenen meist Platzmangel genannt. Die
Mehrzweckbereiche in der Busmitte, in denen Rollstuhlnutzer:innen
Platz finden, sind mitunter bereits durch Kinderwägen, Rollatoren oder
stehende Fahrgäste besetzt. „Die Beschwerden zeigen, dass die daraus
entstehenden Interessenkonflikte häufig zulasten von Rollstuhlfahrenden
gelöst werden“, so die Ombudsstelle.
Im Fall von Ahrens argumentierten beide Busfahrer mit einer angeblichen
Regel, wonach immer nur eine Rollstuhlnutzer:in gleichzeitig befördert
werden dürfe – unabhängig davon, wie viel Platz frei ist. Dabei zeigten sie
jeweils auf ein Schild rechts über der Frontscheibe mit einem
Rollstuhlsymbol und der Zahl 1. Tatsächlich markiert dieses Schild aber
lediglich einen ausgewiesenen Rollstuhlplatz und keine offizielle
Obergrenze für die Beförderung von Rollstuhlnutzer:innen. Eine solche Regel
gebe es auch nicht, stellt die BVG klar.
Das größte Defizit liegt bei den Bushaltestellen
Die Weigerung, Rollstuhlnutzer:innen zu befördern, sei „weder
hinnehmbar noch entschuldbar“, kommentiert die Berliner Landesbeauftragte
für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf den Fall. Das
Problem verschärfe sich durch steigende Fahrgastzahlen. Wenn Busse
tatsächlich überfüllt sind, seien Menschen mit Behinderungen die
Leidtragenden. Braunert-Rümenapf fordert dichtere Takte sowie eine bessere
Schulung des BVG-Personals, um Falschauslegungen wie im Fall Ahrens in
Zukunft zu verhindern. Gleichzeitig müsse dringend bei der Barrierefreiheit
nachgebessert werden.
Laut Personenbeförderungsgesetz müsste der öffentliche Nahverkehr in ganz
Deutschland seit Anfang 2022 komplett barrierefrei sein. Eingehalten wurde
das nirgendwo. Auch in Berlin sind in U-Bahnhöfen oft Aufzüge defekt, an
Haltestellen fehlen Rampen oder sie sind zu steil, Leitsysteme bleiben
lückenhaft. Besonders groß ist das Defizit bei den Bushaltestellen.
2024 waren [2][nur 10 Prozent der rund 6.500 Berliner Bushaltestellen
barrierefrei]. Viel verändert hat sich seitdem nicht. Das zeigt auch eine
aktuelle Anfrage der Linken-Fraktion: In den meisten Bezirken, die eine
Angabe machten, bewegt sich die Anzahl an umgebauten Bushaltestellen in den
vergangenen fünf Jahren im unteren einstelligen Bereich. Ein Sonderprogramm
für 100 weitere barrierefreie Haltestellen liegt auf Eis, weil die
Finanzierung fehlt.
Selbstbestimmte Mobilität geht nur ohne Rampe
Damit eine Bushaltestelle als barrierefrei gilt, muss der Bürgersteig
mindestens 16 Zentimeter hoch und stufenlos erreichbar sein. Außerdem
braucht es ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Problemlos
ohne Rampe einsteigen können Rollstuhlnutzer:innen allerdings erst ab
einer Höhe von 22 Zentimetern. „Solange der Fahrer oder die Fahrerin eine
Rampe ausklappen muss, gibt es eine Abhängigkeit“, sagt Ahrens. „Dann kann
ich mich nicht darauf verlassen, dass ich mitfahren kann.“ Selbstbestimmte
Mobilität sei das nicht.
Den Eindruck, dass die Stadt einen konsequenten Plan für den Abbau von
Barrieren im Nahverkehr verfolgt, hat Ahrens nicht. Im Sommer 2025 zog er
deshalb nach mehr als 20 Jahren mit seiner Familie aus Berlin weg. Heute
leben sie in Wien.
Dort könne er sich selbstbestimmter und spontaner fortbewegen, erzählt
Ahrens. Aufzüge funktionierten zuverlässig, das Personal in Bus und Bahn
sei hilfsbereit. An einer Bushaltestelle zurückgelassen worden sei er
bislang nicht. Mit der Entscheidung, Berlin zu verlassen, ist Ahrens heute
„so was von zufrieden“.
3 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jule Frank
## TAGS
(DIR) BVG
(DIR) Leben mit Behinderung
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