# taz.de -- Barrierefreiheit im Nahverkehr: Nicht alle dürfen mitfahren
       
       > Gleich zweimal hintereinander verweigern BVG-Fahrer einem Paar mit
       > Rollstuhl die Mitfahrt – nun klagen die Betroffenen. Der Fall steht für
       > ein größeres Problem.
       
 (IMG) Bild: Diese Türen öffnen sich nicht immer für Menschen im Rollstuhl
       
       Im Bus war genug Platz. Trotzdem weigerte sich der Fahrer, Alexander Ahrens
       und seine Partnerin, die beide Rollstuhlfahrer sind, gemeinsam mitzunehmen.
       „Knobeln Sie schon mal, wer von Ihnen mitkommen soll“, sagte er. Als zehn
       Minuten später der nächste Bus hielt, wiederholte sich die Szene. Dieses
       Mal beharrte Ahrens so lange auf das Recht, gemeinsam befördert zu werden,
       bis der Fahrer die Rampe ausklappte.
       
       Ahrens und seine Partnerin kennen solche Situationen nur zu gut. Als es
       ihnen an jenem Nachmittag im Dezember 2023 gleich zweimal hintereinander
       passierte, beschloss Ahrens, sich zu wehren. Er verklagte die BVG auf
       Schadensersatz. Ein Gerichtstermin ist für Anfang 2027 angesetzt.
       
       Parallel wandte sich Ahrens an die LADG-Ombudsstelle, die Berliner
       [1][Beratungsstelle bei Diskriminierung durch Behörden] und landeseigene
       Betriebe wie die BVG. „Nach jetziger Sachlage könnte ein Verstoß gegen das
       Landesantidiskriminierungsgesetz vorliegen“, resümiert diese. Die BVG
       erklärt auf taz-Anfrage, sie könne sich wegen des laufenden
       Gerichtsverfahrens nicht zu dem Fall äußern.
       
       Dass die Beförderung mit einem Rollstuhl verweigert wird, sei ein
       „wiederkehrender Beschwerdegrund“, berichtet die Ombudsstelle. Als
       Begründung werde den Betroffenen meist Platzmangel genannt. Die
       Mehrzweckbereiche in der Busmitte, in denen Rollstuhlnutzer:innen
       Platz finden, sind mitunter bereits durch Kinderwägen, Rollatoren oder
       stehende Fahrgäste besetzt. „Die Beschwerden zeigen, dass die daraus
       entstehenden Interessenkonflikte häufig zulasten von Rollstuhlfahrenden
       gelöst werden“, so die Ombudsstelle.
       
       Im Fall von Ahrens argumentierten beide Busfahrer mit einer angeblichen
       Regel, wonach immer nur eine Rollstuhlnutzer:in gleichzeitig befördert
       werden dürfe – unabhängig davon, wie viel Platz frei ist. Dabei zeigten sie
       jeweils auf ein Schild rechts über der Frontscheibe mit einem
       Rollstuhlsymbol und der Zahl 1. Tatsächlich markiert dieses Schild aber
       lediglich einen ausgewiesenen Rollstuhlplatz und keine offizielle
       Obergrenze für die Beförderung von Rollstuhlnutzer:innen. Eine solche Regel
       gebe es auch nicht, stellt die BVG klar.
       
       Das größte Defizit liegt bei den Bushaltestellen 
       
       Die Weigerung, Rollstuhlnutzer:innen zu befördern, sei „weder
       hinnehmbar noch entschuldbar“, kommentiert die Berliner Landesbeauftragte
       für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf den Fall. Das
       Problem verschärfe sich durch steigende Fahrgastzahlen. Wenn Busse
       tatsächlich überfüllt sind, seien Menschen mit Behinderungen die
       Leidtragenden. Braunert-Rümenapf fordert dichtere Takte sowie eine bessere
       Schulung des BVG-Personals, um Falschauslegungen wie im Fall Ahrens in
       Zukunft zu verhindern. Gleichzeitig müsse dringend bei der Barrierefreiheit
       nachgebessert werden.
       
       Laut Personenbeförderungsgesetz müsste der öffentliche Nahverkehr in ganz
       Deutschland seit Anfang 2022 komplett barrierefrei sein. Eingehalten wurde
       das nirgendwo. Auch in Berlin sind in U-Bahnhöfen oft Aufzüge defekt, an
       Haltestellen fehlen Rampen oder sie sind zu steil, Leitsysteme bleiben
       lückenhaft. Besonders groß ist das Defizit bei den Bushaltestellen.
       
       2024 waren [2][nur 10 Prozent der rund 6.500 Berliner Bushaltestellen
       barrierefrei]. Viel verändert hat sich seitdem nicht. Das zeigt auch eine
       aktuelle Anfrage der Linken-Fraktion: In den meisten Bezirken, die eine
       Angabe machten, bewegt sich die Anzahl an umgebauten Bushaltestellen in den
       vergangenen fünf Jahren im unteren einstelligen Bereich. Ein Sonderprogramm
       für 100 weitere barrierefreie Haltestellen liegt auf Eis, weil die
       Finanzierung fehlt.
       
       Selbstbestimmte Mobilität geht nur ohne Rampe 
       
       Damit eine Bushaltestelle als barrierefrei gilt, muss der Bürgersteig
       mindestens 16 Zentimeter hoch und stufenlos erreichbar sein. Außerdem
       braucht es ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Problemlos
       ohne Rampe einsteigen können Rollstuhlnutzer:innen allerdings erst ab
       einer Höhe von 22 Zentimetern. „Solange der Fahrer oder die Fahrerin eine
       Rampe ausklappen muss, gibt es eine Abhängigkeit“, sagt Ahrens. „Dann kann
       ich mich nicht darauf verlassen, dass ich mitfahren kann.“ Selbstbestimmte
       Mobilität sei das nicht.
       
       Den Eindruck, dass die Stadt einen konsequenten Plan für den Abbau von
       Barrieren im Nahverkehr verfolgt, hat Ahrens nicht. Im Sommer 2025 zog er
       deshalb nach mehr als 20 Jahren mit seiner Familie aus Berlin weg. Heute
       leben sie in Wien.
       
       Dort könne er sich selbstbestimmter und spontaner fortbewegen, erzählt
       Ahrens. Aufzüge funktionierten zuverlässig, das Personal in Bus und Bahn
       sei hilfsbereit. An einer Bushaltestelle zurückgelassen worden sei er
       bislang nicht. Mit der Entscheidung, Berlin zu verlassen, ist Ahrens heute
       „so was von zufrieden“.
       
       3 Aug 2026
       
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