# taz.de -- Adbusting-Aktion für kostenfreie Bahn: Razzia wegen gefälschter Plakate
       
       > Die Polizei dringt in die Wohnung einer Oldenburger Familie ein, weil die
       > Mutter mit einem Plakat im Design der Bahn für ein Null-Euro-Ticket warb.
       
 (IMG) Bild: „Endlich kostenlos Bahnfahren“: verfremdetes Bahnplakat in Berlin
       
       Eika Jacob machte am Montagmorgen gerade ihre Kinder für die Schule fertig,
       als die Polizei bei ihr durch den Hintereingang kam: Hausdurchsuchung! Neun
       Mann durchkämmten die Wohnung der Klimaaktivistin, weil sie im Oldenburger
       Hauptbahnhof gefälschte Plakate der Deutschen Bahn aufgehängt haben soll.
       Im Design der DB kündigten die Poster an, dass Bahnfahren künftig kostenlos
       sei.
       
       Die Jacob vorgeworfene Aktion war Teil einer bundesweiten Kampagne des
       Widerstandskollektivs, einer Nachfolgeorganisation der
       [1][Klimakleber-Gruppe Letzte Generation], bei der Anfang März an vielen
       Bahnhöfen für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr geworben wurde.
       Begrifflich erfasst werden solche Aktionen mit dem englischen Wort
       „Adbusting“. Dabei geht es um die Verfremdung von Werbung, um deren
       Botschaften zu verändern.
       
       Jacob soll, wie sie berichtet, von einer Videokamera im Oldenburger Bahnhof
       aufgenommen worden sein, während sie gemeinsam mit einer anderen Person mit
       Tesafilm Fake-Plakate aufklebte. Die Polizei erwirkte daraufhin beim
       Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss: Durch das Verfremden
       der Plakate sei das [2][Urheberrecht der Deutschen Bahn verletzt] worden.
       
       Dass die Polizei zu ihr kam, erklärt Jacob auch damit, dass sie als
       Klimaaktivistin in der Region bekannt und auch schon an Straßenblockaden
       beteiligt gewesen sei. „Aus meiner Pressearbeit konnten sie schließen, dass
       ich im Widerstandskollektiv aktiv bin“, sagt sie.
       
       ## Auch in die Kinderzimmer geschaut
       
       Die Polizisten hätten die ganze Wohnung durchsucht und fotografiert,
       einschließlich des Kinderzimmers und sogar in einen Cello-Kasten geschaut.
       Unter anderem hätten sie einen Drucker gesucht, mit der die Plakate
       hergestellt worden sein sollen. „Sie suchten nach Beweisen, dass ich die
       Plakate entworfen und verbreitet habe“, erzählt Jacob. Fündig geworden
       seien sie nicht.
       
       Das [3][Widerstandskollektiv] kritisierte, dass der Staat
       Hausdurchsuchungen immer mehr als Repressionsinstrument nutze. „Besonders
       im Linken- und Klimaaktivismus wird dieses Mittel oft aus nichtigen Gründen
       angewandt und dient lediglich der Einschüchterung“, heißt es in einer
       Pressmitteilung.
       
       Britta Rabe vom [4][Grundrechtekomitee] hält das Vorgehen der Polizei für
       unverhältnismäßig. „Es zeigt, dass man mit Aktiven zum Klimawandel nicht
       zimperlich umgeht“, sagt sie. Die Behörden müssten sich fragen lassen, ob
       die Strafverfolgung und Beschaffung von Beweismitteln nicht auch mit einem
       milderen Mittel möglich gewesen wäre.
       
       Aus Sicht Rabes hätte die Polizei Eika Jacob auch einfach vorladen können.
       Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die Schwere des Rechtsbruchs im
       Verhältnis zum Eingriff in ein Grundrecht – die Unverletzlichkeit der
       Wohnung – stehe.
       
       Auch Andreas Gutmann, der sich an der Universität Kassel mit der Rolle des
       Rechts in einer gerechten sozial-ökologischen Transformation befasst, hält
       die Hausdurchsuchung für „klar unverhältnismäßig“. Er verweist dazu auf ein
       [5][Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2023. Es befasst sich
       mit einem Adbusting-Fall], bei dem in Berlin die Botschaft von Plakaten der
       Bundeswehr verändert wurde. Dabei war ebenfalls eine Hausdurchsuchung
       angeordnet worden.
       
       Ein Verweis auf den Strafrahmen reiche nicht aus, um die Schwere der
       verfolgten Taten zu begründen, urteilte das Gericht damals. „Im Rahmen der
       Verhältnismäßigkeit kann lediglich berücksichtigt werden, welche Strafe
       hinsichtlich der konkreten Tat zu erwarten war“, schrieben die
       Verfassungsrichter.
       
       Ebenfalls für den Oldenburger Fall relevant sein dürfte die Einschätzung
       des Verfassungsgerichts, es sei „äußerst unwahrscheinlich, dass die
       Durchsuchung tatsächlich zum Auffinden von Beweismitteln geführt hätte“.
       Denn selbst wenn in der Wohnung Plakate und Materialien zur Umgestaltung
       von Plakaten gefunden worden wären, so hätten diese Gegenstände allenfalls
       belegen können, dass die Person, deren Wohnung durchsucht wurde, wohl für
       die Adbusting-Szene aktiv gewesen sei.
       
       Gutmann hat sich 2020 gemeinsam mit Andreas Fischer-Lescano [6][für den
       Verfassungsblog mit Adbusting auseinandergesetzt]. Anlass war die
       Beobachtung, dass sich die Sicherheitsbehörden [7][„vergleichsweise
       intensiv“ mit dem Verfremden von Werbung] zur [8][Kritik am Staat und
       dessen Organen] befassen.
       
       Ein Verhalten, das in den Schutzbereich spezieller Freiheitsrechte – hier
       der Meinungsfreiheit – falle, werde stärker eingeschränkt als eine Handlung
       ohne Meinungsbezug. „Wenn das Verändern von Plakaten in
       satirisch-politisch-subversiver Absicht ungleich intensiver verfolgt wird
       als vergleichbare Sachbeschädigungen, die keine politische Meinungsäußerung
       beinhalten, verkehrt sich der Schutz der Meinungsfreiheit in sein
       Gegenteil“, warnten sie.
       
       Jacob steht jedenfalls inhaltlich hinter der Null-Euro-Ticket-Aktion: „Wie
       kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber
       bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?“, fragt sie. Selbst wenn alle
       ohne Ticket fahren würden, hinderte das keinen Zug daran weiterzufahren.
       Ein kostenloser Nahverkehr „wäre gut fürs Klima und sozial gerecht“.
       
       26 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nach-der-Hitzewelle-fragt-sich-das-Internet-wo-die-Letzte-Generation-bleibt/!6192805
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
 (DIR) [3] /Sprecherin-ueber-Zebrastreifen-Aktion/!6082825
 (DIR) [4] https://www.grundrechtekomitee.de/
 (DIR) [5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231205_2bvr174920.html
 (DIR) [6] https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
 (DIR) [7] /Verfahren-wegen-Adbusting-eingestellt/!6109522
 (DIR) [8] /Adbusting-gegen-Bundeswehr-vor-Gericht/!6160717
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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