# taz.de -- Adbusting-Aktion für kostenfreie Bahn: Razzia wegen gefälschter Plakate
> Die Polizei dringt in die Wohnung einer Oldenburger Familie ein, weil die
> Mutter mit einem Plakat im Design der Bahn für ein Null-Euro-Ticket warb.
(IMG) Bild: „Endlich kostenlos Bahnfahren“: verfremdetes Bahnplakat in Berlin
Eika Jacob machte am Montagmorgen gerade ihre Kinder für die Schule fertig,
als die Polizei bei ihr durch den Hintereingang kam: Hausdurchsuchung! Neun
Mann durchkämmten die Wohnung der Klimaaktivistin, weil sie im Oldenburger
Hauptbahnhof gefälschte Plakate der Deutschen Bahn aufgehängt haben soll.
Im Design der DB kündigten die Poster an, dass Bahnfahren künftig kostenlos
sei.
Die Jacob vorgeworfene Aktion war Teil einer bundesweiten Kampagne des
Widerstandskollektivs, einer Nachfolgeorganisation der
[1][Klimakleber-Gruppe Letzte Generation], bei der Anfang März an vielen
Bahnhöfen für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr geworben wurde.
Begrifflich erfasst werden solche Aktionen mit dem englischen Wort
„Adbusting“. Dabei geht es um die Verfremdung von Werbung, um deren
Botschaften zu verändern.
Jacob soll, wie sie berichtet, von einer Videokamera im Oldenburger Bahnhof
aufgenommen worden sein, während sie gemeinsam mit einer anderen Person mit
Tesafilm Fake-Plakate aufklebte. Die Polizei erwirkte daraufhin beim
Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss: Durch das Verfremden
der Plakate sei das [2][Urheberrecht der Deutschen Bahn verletzt] worden.
Dass die Polizei zu ihr kam, erklärt Jacob auch damit, dass sie als
Klimaaktivistin in der Region bekannt und auch schon an Straßenblockaden
beteiligt gewesen sei. „Aus meiner Pressearbeit konnten sie schließen, dass
ich im Widerstandskollektiv aktiv bin“, sagt sie.
## Auch in die Kinderzimmer geschaut
Die Polizisten hätten die ganze Wohnung durchsucht und fotografiert,
einschließlich des Kinderzimmers und sogar in einen Cello-Kasten geschaut.
Unter anderem hätten sie einen Drucker gesucht, mit der die Plakate
hergestellt worden sein sollen. „Sie suchten nach Beweisen, dass ich die
Plakate entworfen und verbreitet habe“, erzählt Jacob. Fündig geworden
seien sie nicht.
Das [3][Widerstandskollektiv] kritisierte, dass der Staat
Hausdurchsuchungen immer mehr als Repressionsinstrument nutze. „Besonders
im Linken- und Klimaaktivismus wird dieses Mittel oft aus nichtigen Gründen
angewandt und dient lediglich der Einschüchterung“, heißt es in einer
Pressmitteilung.
Britta Rabe vom [4][Grundrechtekomitee] hält das Vorgehen der Polizei für
unverhältnismäßig. „Es zeigt, dass man mit Aktiven zum Klimawandel nicht
zimperlich umgeht“, sagt sie. Die Behörden müssten sich fragen lassen, ob
die Strafverfolgung und Beschaffung von Beweismitteln nicht auch mit einem
milderen Mittel möglich gewesen wäre.
Aus Sicht Rabes hätte die Polizei Eika Jacob auch einfach vorladen können.
Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die Schwere des Rechtsbruchs im
Verhältnis zum Eingriff in ein Grundrecht – die Unverletzlichkeit der
Wohnung – stehe.
Auch Andreas Gutmann, der sich an der Universität Kassel mit der Rolle des
Rechts in einer gerechten sozial-ökologischen Transformation befasst, hält
die Hausdurchsuchung für „klar unverhältnismäßig“. Er verweist dazu auf ein
[5][Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2023. Es befasst sich
mit einem Adbusting-Fall], bei dem in Berlin die Botschaft von Plakaten der
Bundeswehr verändert wurde. Dabei war ebenfalls eine Hausdurchsuchung
angeordnet worden.
Ein Verweis auf den Strafrahmen reiche nicht aus, um die Schwere der
verfolgten Taten zu begründen, urteilte das Gericht damals. „Im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit kann lediglich berücksichtigt werden, welche Strafe
hinsichtlich der konkreten Tat zu erwarten war“, schrieben die
Verfassungsrichter.
Ebenfalls für den Oldenburger Fall relevant sein dürfte die Einschätzung
des Verfassungsgerichts, es sei „äußerst unwahrscheinlich, dass die
Durchsuchung tatsächlich zum Auffinden von Beweismitteln geführt hätte“.
Denn selbst wenn in der Wohnung Plakate und Materialien zur Umgestaltung
von Plakaten gefunden worden wären, so hätten diese Gegenstände allenfalls
belegen können, dass die Person, deren Wohnung durchsucht wurde, wohl für
die Adbusting-Szene aktiv gewesen sei.
Gutmann hat sich 2020 gemeinsam mit Andreas Fischer-Lescano [6][für den
Verfassungsblog mit Adbusting auseinandergesetzt]. Anlass war die
Beobachtung, dass sich die Sicherheitsbehörden [7][„vergleichsweise
intensiv“ mit dem Verfremden von Werbung] zur [8][Kritik am Staat und
dessen Organen] befassen.
Ein Verhalten, das in den Schutzbereich spezieller Freiheitsrechte – hier
der Meinungsfreiheit – falle, werde stärker eingeschränkt als eine Handlung
ohne Meinungsbezug. „Wenn das Verändern von Plakaten in
satirisch-politisch-subversiver Absicht ungleich intensiver verfolgt wird
als vergleichbare Sachbeschädigungen, die keine politische Meinungsäußerung
beinhalten, verkehrt sich der Schutz der Meinungsfreiheit in sein
Gegenteil“, warnten sie.
Jacob steht jedenfalls inhaltlich hinter der Null-Euro-Ticket-Aktion: „Wie
kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber
bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?“, fragt sie. Selbst wenn alle
ohne Ticket fahren würden, hinderte das keinen Zug daran weiterzufahren.
Ein kostenloser Nahverkehr „wäre gut fürs Klima und sozial gerecht“.
26 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Nach-der-Hitzewelle-fragt-sich-das-Internet-wo-die-Letzte-Generation-bleibt/!6192805
(DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
(DIR) [3] /Sprecherin-ueber-Zebrastreifen-Aktion/!6082825
(DIR) [4] https://www.grundrechtekomitee.de/
(DIR) [5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231205_2bvr174920.html
(DIR) [6] https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
(DIR) [7] /Verfahren-wegen-Adbusting-eingestellt/!6109522
(DIR) [8] /Adbusting-gegen-Bundeswehr-vor-Gericht/!6160717
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
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