# taz.de -- Abschiebeflug nach Afghanistan: „Angst brauchen sie noch nicht zu haben“
> Am Dienstag soll es erneut einen Abschiebeflug nach Afghanistan geben.
> Voraussichtlich nicht mit am Bord: der strafrechtlich unauffällige
> Faridoon Tofan.
(IMG) Bild: Abschiebeflüge nach Afghanistan finden aktuell regelmäßig statt. Hier startete eine Maschine Mitte Juni von Leipzig nach Kabul
Die Bundesregierung plant für Dienstag einen weiteren Abschiebeflug nach
Afghanistan. Der [1][Start] ist für die frühen Morgenstunden gegen 1 Uhr
vom Flughafen Leipzig/Halle mit dem Ziel Kabul vorgesehen. Es wäre die
zweite deutsche Sammelabschiebung zum [2][Taliban-Regime], von der auch
Afghanen betroffen sind, die strafrechtlich unbescholten sind. Im Juli
hatte die Bundesregierung [3][die Beschränkung von Abschiebungen auf
Straftäter und sogenannte Gefährder aufgehoben].
Damit können auch bisher geduldete abgelehnte afghanische Asylbewerber
sowie Afghanen, deren Schutzstatus widerrufen wird, abgeschoben werden.
Ende 2025 waren [4][laut einer Auskunft der Bundesregierung] auf eine
Linken-Anfrage im Bundestag 8013 solcher Widerrufsverfahren im Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig. Parallel [5][sank die
Schutzquote für junge Afghanen]. In den vergangenen Tagen wurden dem
Vernehmen nach weitere afghanische Staatsbürger [6][Taliban-Diplomaten
vorgeführt], um die zur Abschiebung notwendigen Dokumente zu bekommen. Auf
der Grundlage des im Juni aktualisierten Abschiebedeal der Bundesregierung
mit den Taliban sind jetzt bis zu drei solcher Flüge pro Monat möglich.
Von der Bundesregierung ist bis zum nächsten Abschiebeflug keine Auskunft
zu erwarten. Nach der letzten Sammelabschiebung nach Kabul Ende Juli
äußerte sich Minister Dobrindt [7][nur kurz im Nachhinein], eine offizielle
Pressemitteilung aus dem Bundesinnesministerium gab es nicht. Auch zu
Einzelfällen sagt die Bundesregierung nichts.
Sollte der Abschiebeflug in den nächsten Tagen stattfinden, [8][wird
Faridoon Tofan voraussichtlich erneut nicht an Bord sein], so der Münchner
Flüchtlingsrat zur taz. Die zuständige Taliban-Vertretung habe die für die
Abschiebung nötigen Passersatzpapier bisher nicht übermittelt. Auch die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über den Eilantrag gegen die
Abschiebung stehe noch aus.
## Nach einer Hochzeit nahm ihn die Polizei fest
Der 46-jährige Bauunternehmer floh 2022 aus Afghanistan und lebte und
arbeitete seither in Brandenburg. Als er von einem Kurztrip zu einer
Hochzeit in Rom zurückkehrte, nahm ihn die Bundespolizei fest und brachte
ihn direkt in Abschiebehaft. Er sagte der taz am Telefon, er habe nicht
gewusst, dass ihm solch eine Reise verboten sei. Während seines
Asylinterviews beim BAMF habe man ihm das nicht mitgeteilt. Auch
anwaltliche Vertretung oder anderweitige Beratung habe er damals nicht
gehabt.
In Afghanistan hatte Toofan für die Regierung Schulen und Gebäude für die
Wahlkommission errichtet, zuletzt auch ein Rekrutierungszentrum für die
afghanische Polizei. An deren Ausbildung war die Bundesrepublik maßgeblich
beteiligt. Dadurch sei er ins Visier der Taliban geraten.
Bei seiner Anhörung an der Taliban-Botschaft in Berlin, zu der ihn
Bundespolizisten vorführten, habe er sich zunächst geweigert, den dafür
vorgesehenen Raum zu betreten. Die Polizisten hätten ihm dann gesagt:
„Angst brauchen sie jetzt noch nicht zu haben, heute passiert ihnen
nichts.“ Ihnen scheint klar zu sein, dass Tofan in Afghanistan durchaus
Gefahr drohen könnte.
Sollte Tofan nicht bei dem kommenden Abschiebeflug dabei sein, bedeutet das
für ihn nur weitere Abschiebehaft vor seiner Auslieferung an die Taliban.
Trotz einer Amnestie haben diese oder unbekannte Täter allein 2025 80
Menschen getötet oder verletzt, die für die frühere Regierung gearbeitet
hatten, [9][so die Menschenrechtsorganisation Rawadari].
Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard
Bennett, sagte der taz, dass er Tofans Fall zwar „nicht im einzelnen
studiert“ habe. Er erneuerte aber seine „generelle Besorgnis über
unfreiwillige Rückführungen von Afghanen“, da ihnen schwere
Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Deutschland sei an
internationale Abkommen gebunden, die Abschiebungen in solche Länder
verbieten.
24 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://de.deportationwatch.net/en/alarms
(DIR) [2] /5-Jahre-Taliban-in-Afghanistan/!6200856
(DIR) [3] https://fr-hessen.de/2026/07/22/afghanistan-regierung-hebt-einschraenkung-fuer-abschiebungen-auf/
(DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104644.pdf
(DIR) [5] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PolicyPaper_Afghanistan_final.pdf
(DIR) [6] /Bundesinnenminister-Dobrindt/!6175816
(DIR) [7] /Abschiebeflug-nach-Afghanistan/!6199858
(DIR) [8] https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-abschiebung-faridoon-tofan-afghanistan-stoppen
(DIR) [9] https://rawadari.org/wp-content/uploads/2026/03/RW_Annual_Report_Human_Rights_AFG-ENG.pdf
## AUTOREN
(DIR) Thomas Ruttig
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