# taz.de -- Abschiebeflug nach Afghanistan: „Angst brauchen sie noch nicht zu haben“
       
       > Am Dienstag soll es erneut einen Abschiebeflug nach Afghanistan geben.
       > Voraussichtlich nicht mit am Bord: der strafrechtlich unauffällige
       > Faridoon Tofan.
       
 (IMG) Bild: Abschiebeflüge nach Afghanistan finden aktuell regelmäßig statt. Hier startete eine Maschine Mitte Juni von Leipzig nach Kabul
       
       Die Bundesregierung plant für Dienstag einen weiteren Abschiebeflug nach
       Afghanistan. Der [1][Start] ist für die frühen Morgenstunden gegen 1 Uhr
       vom Flughafen Leipzig/Halle mit dem Ziel Kabul vorgesehen. Es wäre die
       zweite deutsche Sammelabschiebung zum [2][Taliban-Regime], von der auch
       Afghanen betroffen sind, die strafrechtlich unbescholten sind. Im Juli
       hatte die Bundesregierung [3][die Beschränkung von Abschiebungen auf
       Straftäter und sogenannte Gefährder aufgehoben].
       
       Damit können auch bisher geduldete abgelehnte afghanische Asylbewerber
       sowie Afghanen, deren Schutzstatus widerrufen wird, abgeschoben werden.
       Ende 2025 waren [4][laut einer Auskunft der Bundesregierung] auf eine
       Linken-Anfrage im Bundestag 8013 solcher Widerrufsverfahren im Bundesamt
       für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig. Parallel [5][sank die
       Schutzquote für junge Afghanen]. In den vergangenen Tagen wurden dem
       Vernehmen nach weitere afghanische Staatsbürger [6][Taliban-Diplomaten
       vorgeführt], um die zur Abschiebung notwendigen Dokumente zu bekommen. Auf
       der Grundlage des im Juni aktualisierten Abschiebedeal der Bundesregierung
       mit den Taliban sind jetzt bis zu drei solcher Flüge pro Monat möglich.
       
       Von der Bundesregierung ist bis zum nächsten Abschiebeflug keine Auskunft
       zu erwarten. Nach der letzten Sammelabschiebung nach Kabul Ende Juli
       äußerte sich Minister Dobrindt [7][nur kurz im Nachhinein], eine offizielle
       Pressemitteilung aus dem Bundesinnesministerium gab es nicht. Auch zu
       Einzelfällen sagt die Bundesregierung nichts.
       
       Sollte der Abschiebeflug in den nächsten Tagen stattfinden, [8][wird
       Faridoon Tofan voraussichtlich erneut nicht an Bord sein], so der Münchner
       Flüchtlingsrat zur taz. Die zuständige Taliban-Vertretung habe die für die
       Abschiebung nötigen Passersatzpapier bisher nicht übermittelt. Auch die
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über den Eilantrag gegen die
       Abschiebung stehe noch aus.
       
       ## Nach einer Hochzeit nahm ihn die Polizei fest
       
       Der 46-jährige Bauunternehmer floh 2022 aus Afghanistan und lebte und
       arbeitete seither in Brandenburg. Als er von einem Kurztrip zu einer
       Hochzeit in Rom zurückkehrte, nahm ihn die Bundespolizei fest und brachte
       ihn direkt in Abschiebehaft. Er sagte der taz am Telefon, er habe nicht
       gewusst, dass ihm solch eine Reise verboten sei. Während seines
       Asylinterviews beim BAMF habe man ihm das nicht mitgeteilt. Auch
       anwaltliche Vertretung oder anderweitige Beratung habe er damals nicht
       gehabt.
       
       In Afghanistan hatte Toofan für die Regierung Schulen und Gebäude für die
       Wahlkommission errichtet, zuletzt auch ein Rekrutierungszentrum für die
       afghanische Polizei. An deren Ausbildung war die Bundesrepublik maßgeblich
       beteiligt. Dadurch sei er ins Visier der Taliban geraten.
       
       Bei seiner Anhörung an der Taliban-Botschaft in Berlin, zu der ihn
       Bundespolizisten vorführten, habe er sich zunächst geweigert, den dafür
       vorgesehenen Raum zu betreten. Die Polizisten hätten ihm dann gesagt:
       „Angst brauchen sie jetzt noch nicht zu haben, heute passiert ihnen
       nichts.“ Ihnen scheint klar zu sein, dass Tofan in Afghanistan durchaus
       Gefahr drohen könnte.
       
       Sollte Tofan nicht bei dem kommenden Abschiebeflug dabei sein, bedeutet das
       für ihn nur weitere Abschiebehaft vor seiner Auslieferung an die Taliban.
       Trotz einer Amnestie haben diese oder unbekannte Täter allein 2025 80
       Menschen getötet oder verletzt, die für die frühere Regierung gearbeitet
       hatten, [9][so die Menschenrechtsorganisation Rawadari].
       
       Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard
       Bennett, sagte der taz, dass er Tofans Fall zwar „nicht im einzelnen
       studiert“ habe. Er erneuerte aber seine „generelle Besorgnis über
       unfreiwillige Rückführungen von Afghanen“, da ihnen schwere
       Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Deutschland sei an
       internationale Abkommen gebunden, die Abschiebungen in solche Länder
       verbieten.
       
       24 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://de.deportationwatch.net/en/alarms
 (DIR) [2] /5-Jahre-Taliban-in-Afghanistan/!6200856
 (DIR) [3] https://fr-hessen.de/2026/07/22/afghanistan-regierung-hebt-einschraenkung-fuer-abschiebungen-auf/
 (DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104644.pdf
 (DIR) [5] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PolicyPaper_Afghanistan_final.pdf
 (DIR) [6] /Bundesinnenminister-Dobrindt/!6175816
 (DIR) [7] /Abschiebeflug-nach-Afghanistan/!6199858
 (DIR) [8] https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-abschiebung-faridoon-tofan-afghanistan-stoppen
 (DIR) [9] https://rawadari.org/wp-content/uploads/2026/03/RW_Annual_Report_Human_Rights_AFG-ENG.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Ruttig
       
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