# taz.de -- Schutz queerer Menschen: Hubig will Grundgesetzänderung
       
       > Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD fordert Justizministerin Stefanie
       > Hubig (SPD) eine Grundgesetzänderung. Die Union müsste davon noch
       > überzeugt werden.
       
 (IMG) Bild: Am Berliner Tiergarten verübte ein 21-Jähriger einen Anschlag gegen queere Menschen – eine Frau starb
       
       dpa | Bundesjustizministerin Stefanie Hubig tritt dafür ein, als Reaktion
       auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day
       (CSD) in Berlin das Grundgesetz zu ändern. „Ich bin dafür, dass wir Artikel
       3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund
       der sexuellen Identität“, [1][sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen
       Post].
       
       Der Artikel verbietet bereits die Benachteiligung oder Bevorzugung von
       Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft,
       ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischen Anschauungen. „Es ist nur
       logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der
       Verfassung zu verbieten“, betonte Hubig. Dazu seien in der Regierung noch
       Gespräche nötig.
       
       ## Hubig muss Union noch überzeugen
       
       In der Union gebe es Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale, betonte sie
       mit Verweis auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich
       [2][nach dem CSD-Anschlag] persönlich an die queere Community gewandt und
       bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine
       Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“,
       betonte Hubig.
       
       Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten hatte der
       21-jährige Attentäter mit einem Van mehrere Passanten angefahren, bevor er
       – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen verletzte. Eine Frau
       starb, mindestens 31 Menschen wurden verletzt, darunter sieben schwer. Der
       Islamist wurde am Tag nach der Tat von Polizisten erschossen, nachdem sie
       ihn in einer Gartenkolonie gestellt hatten. Hubig hatte angekündigt, dass
       der Generalbundesanwalt als oberste Anklagebehörde in Deutschland die
       Ermittlungen übernehmen soll.
       
       ## Auch Nachbesserungen in Rechtsfragen geplant
       
       Die Justizministerin ist mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch im
       Gespräch über [3][Nachschärfungen in einzelnen Rechtsbereichen], etwa beim
       Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz. „Die
       Sicherheitsbehörden haben oft wichtige Informationen dazu, ob von einer
       Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgeht. Wir müssen
       sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen kann, wo
       es nötig ist. Das ist besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheidet, ob
       eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird“, sagte Hubig.
       
       Das Instrument der Vorbewährung im Jugendstrafrecht – wie es im Fall des
       Attentäters Abdul B. genutzt worden war – will Hubig grundsätzlich
       beibehalten, sagt aber auch: „Ich kann mir vorstellen, dass wir hier etwas
       nachschärfen müssen. Es muss auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung
       darf nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die
       Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist.“ Bei dem Instrument
       kann ein Gericht sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch
       einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur
       Bewährung ausgesetzt wird.
       
       Hubig lehnte eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen
       Jugendlichen oder [4][Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht] ab und
       verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. „Es geht darum, junge
       Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen. Das sollte weiterhin
       unser Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert
       haben. Denn sie sind oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach
       Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, kann das sogar den falschen Effekt
       haben und ihre Radikalisierung befördern“, warnte Hubig.
       
       22 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://rp-online.de/politik/deutschland/csd-anschlag-hubig-verteidigt-das-jugendstrafrecht_aid-153498559
 (DIR) [2] /Trauer-nach-dem-Anschlag-auf-den-CSD/!6196777
 (DIR) [3] /Anschlag-auf-den-CSD-Berlin/!6196818
 (DIR) [4] /Wehrhafte-Demokratie-und-AfD-Verbot/!6200496
       
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