# taz.de -- Wärmewende in Hamburg: Habecks Geist weht durch Hamburg
> In Deutschland können weiter Gas- und Ölheizungen verbaut werden. In ganz
> Deutschland? Nein. Das alte Heizungsgesetz könnte in Hamburg fortleben.
(IMG) Bild: „Habeck hilf uns“: Demo für die Energiewende in Hamburg
Das „Habecksche Heizungsgesetz“ ist abgeschafft, frohlockte noch im
Frühjahr der inzwischen zurückgetretene Chef der CDU-Bundestagsfraktion,
Jens Spahn. Doch in Hamburg dürfte das zentrale politische Erbe des
früheren grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck weiterleben: Die
regierende Koalition aus SPD und Grünen kann ein zentrales Element des
früheren sogenannten Heizungsgesetzes ins Landesgesetz aufnehmen, um die
städtischen Klimaziele zu erreichen.
Ende Juli ist das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft
getreten. Das von der schwarz-roten Bundestagskoalition verabschiedete
Gesetz löst das frühere sogenannte Gebäudeenergiegesetz ab. Letzteres – in
einer Kampagne der Bild als „Heizungshammer“ betitelt – regelte ab 2024 die
schrittweise Abkehr von Gas und Öl beim Heizen.
Das nun geltende Gesetz gibt Hauseigentümer:innen wieder die aus
klimapolitischer Perspektive kritisch zu sehende Freiheit,
„technologieoffen“ heizen zu dürfen – also weiter mit klimaschädlichem Öl
und Gas. Dass Deutschland damit bei der Wärmeversorgung von Wohn- und
Geschäftshäusern wie anvisiert bis 2045 klimaneutral wird, ist damit nicht
möglich.
Seit [1][dem Erfolg des „Zukunftsentscheids“ im vergangenen Jahr] ist
Hamburg gesetzlich verpflichtet, sogar schon bis 2040 die Klimaneutralität
zu erreichen. Noch immer stößt Hamburg aber knapp zwölf Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr aus. Allein Privathaushalte erzeugen rund ein Viertel davon,
überwiegend durchs Heizen und Warmwasser. Können Hamburger
Eigentümer:innen also weiter neue Gas- und Ölheizungen verbauen, wird
das Hamburger Klimaziel ebenso unmöglich zu erreichen sein.
## Das Zauberwort: Länderöffnungsklausel
Hamburgs Klima- und Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) erklärte
jüngst im Interview mit dem Hamburger Abendblatt, dass „so wie die Weichen
im Bund gerade gestellt werden“, die Hamburger Ziele „Stand jetzt“ nicht
erreichbar seien. Auf den ersten Blick torpediert ja auch das bundesweit
gültige Gebäudemodernisierungsgesetz die für Hamburgs Klimaziele nötige
Wärmewende.
Indes: Nicht zuletzt die rot-grüne Hamburger Koalition hatte bei der
Entstehung des Bundesgesetzes mit Nachdruck dafür gesorgt, dass eine
Hintertür für mehr Klimaschutz offenbleibt – die sogenannte
Länderöffnungsklausel.
Diese Klausel im Bundesgesetz besagt, dass die Bundesländer „durch
Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von
Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem
Zusammenhang mit Gebäuden“ stellen können. Hamburg hat nun also die
Möglichkeit, durch die eigene Gesetzgebung die Anforderungen beim Heizen
wieder hoch zu schrauben – das „Habecksche Heizungsgesetz“ also auf
Landesebene fortleben zu lassen.
Kern dessen ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Wer als Haus- oder
Wohnungseigentümer eine neue Heizung anschaffen will, muss nachweisen, dass
sie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird –
reine Gas- oder Ölheizungen hätten dann faktisch keine Zukunft mehr; neben
vereinzelten Hybridlösungen würden die allermeisten Eigentümer:innen
dann wohl auf die strombetriebene Wärmepumpe umschwenken oder ihre Heizung,
wenn möglich, ans städtische Fernwärmenetz anschließen.
Eben das hatte, schon als noch unklar war, ob es die Länderöffnungsklausel
ins neue Gesetz schaffen würde, etwa die klimapolitische Sprecherin der
grünen Bürgerschaftsfraktion, Rosa Domm, vorgeschlagen: [2][„In dem Fall
können wir uns vorstellen, dass der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer
Energien künftig im Rahmen des Hamburger Klimaschutzgesetzes geregelt wird
und damit erhalten bleibt“, sagte sie im Frühjahr der taz.]
Wird dieser Reformschritt also bereits in die Wege geleitet? Bei der
Grünen-Fraktion heißt es auf Nachfrage, dass nun mit der SPD beraten werde,
wie die sogenannte Länderöffnungsklausel in Hamburg genutzt werden kann.
Auf Seiten der SPD wird das bestätigt – und bekräftigt, dass zu diesem
Vorhaben „grundsätzlich Bereitschaft besteht“, sagt ein Sprecher. Auch in
Fegebanks Klima- und Umweltbehörde wird derzeit geprüft, was durch die
Länderöffnungsklausel konkret in Hamburg möglich ist, heißt es auf
Nachfrage.
Sollte die 65-Prozent-Regel zügig kommen, stünde Hamburg [3][beim Erreichen
der Wärmewende] perspektivisch ganz ordentlich dar: Nachdem die [4][Stadt
im Juni ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen] hatte, mit der alle
Eigentümer:innen nun wissen, ob sie ihre Heizung ans kommunale – und
mittelfristig klimaneutrale – Fernwärmenetz anschließen können, wäre mit
einem flankierenden Hamburger Heizungsgesetz der Korridor hin zum
klimaneutralen Heizen abgesteckt.
24 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Volksentscheid-in-Hamburg/!6116890
(DIR) [2] /Rueckschlag-fuer-Hamburgs-Klimaziele/!6159097
(DIR) [3] /Steigende-CO2-Emissionen-in-Hamburg/!6192139
(DIR) [4] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/energie/kommunale-waermeplanung
## AUTOREN
(DIR) André Zuschlag
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