# taz.de -- Justizvollzug in Niedersachsen: Falsche Prognosen mit katastrophalen Folgen
> Der Suizid des Tatverdächtigen von Stade und ein Missbrauchstäter auf
> Hafturlaub warfen zahlreiche Fragen auf. Nun beschäftigte beides den
> Strafvollzugsausschuss Niedersachsens.
(IMG) Bild: Verteidigt das Vorgehen des Justizvollzugs, nur in einem Punkt kündigt sie Nachbesserungen an: Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD)
Prognosen sind ein schwieriges Geschäft. Der Unterausschuss Justizvollzug
und Straffälligenhilfe des niedersächsischen Landtages musste sich nun mit
gleich zwei Fällen befassen, in denen sie gründlich danebengingen. In
beiden Fällen scheint es Straftätern gelungen zu sein, die psychologischen
Begutachter gründlich hinters Licht zu führen.
Da war zum einen der aufsehenerregende Suizid des Tatverdächtigen von
Stade. Der Mann, der im dringenden Verdacht stand, [1][sechs
Sozialarbeiter*innen in einem Mutter-Kind-Heim] erschossen zu haben.
Mutter und Kind waren dort in Obhut genommen worden, weil der Verdacht
bestand, das Kind sei geschüttelt und dadurch schwer verletzt worden. Der
Tatverdächtige strangulierte sich [2][nach 20 Tagen in der
Untersuchungshaft] in der JVA Bremervörde.
Und dann war da noch der Fall eines jungen Mannes, der wegen
Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen, zwei davon schwer, in der
Jugendstrafanstalt Hameln saß. Mit einem mehrmonatigen Sonderurlaub sollte
er auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden. Er nutzte ihn umgehend,
um erneut mit Kindern Kontakt aufzunehmen und sie zu missbrauchen. Nun
sitzt er in Aschaffenburg in Untersuchungshaft und wartet auf den nächsten
Prozess.
Keine angenehme Aufgabe für die niedersächsische Justizministerin Kathrin
Wahlmann (SPD), dazu den Landtagsausschuss unterrichten zu müssen. In den
meisten Punkten verteidigt sie das Vorgehen des Justizvollzuges, nur in
einem Punkt kündigt sie Nachbesserungen an.
## Lockerungen nach Plan aber ohne Gutachten
Der betrifft die Vorgänge um den Missbrauchstäter in Hameln. Hier hätten,
findet die Justizministerin, eigentlich vor jeder neuen Lockerungsstufe
neue psychologische Stellungnahmen angefordert werden sollen – die Anstalt
hat das aber nur ganz am Anfang getan. Allerdings sei die entsprechende
Vorschrift im niedersächsischen Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) zu weich
und unpräzise formuliert. Hier wolle man nachschärfen und noch im Herbst
eine Neuformulierung in den Landtag einbringen.
Ob das in diesem Fall wirklich einen Unterschied gemacht hätte, kann
niemand sagen. Vieles wird der Ausschuss auch unter Ausschluss der
Öffentlichkeit besprechen – die Persönlichkeitsrechte des Täters gehen
immer noch vor. Im öffentlichen Teil hat Anstaltsleiter Wolfgang Kuhlmann
große Mühe, das schrittweise Vorgehen nachvollziehbar zu machen.
Der Missbrauchstäter war gerade einmal 18 Jahre alt, als er zu fünf Jahren
und vier Monaten Haft verurteilt wurde. Er war im April 2021 in U-Haft
gekommen, wechselte im Oktober in die Strafhaft und im August 2022 in die
sozialtherapeutische Abteilung. Mit den Lockerungen begann man erst im
Januar 2024 – dann folgten begleitete Ausgänge, schließlich unbegleitete.
Er durfte allein zum Volleyballtraining bei einem nahe gelegenen
Sportverein und in die Berufsschule nach Stadthagen.
2025 bekam er schließlich Sonderurlaub, um sich auf seine Entlassung
vorzubereiten – er ging zum Probearbeiten und um sich eine Wohnung suchen
nach Schweinfurth und Würzburg, weil er dorthin Beziehungen hatte. Er wurde
dort weiter durch die Anstalt, die örtliche Bewährungshilfe und eine
Fachambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter betreut.
## Rückfall, noch bevor über Reststrafe entschieden ist
Ein echter Glücksfall eigentlich, solche Plätze sind rar gesät, betont
Kuhlmann. Man war optimistisch. Es hatte allerdings zwischendurch auch
immer mal wieder kleine Rückschläge und Warnzeichen gegeben: Der junge Mann
ließ sich zum [3][Peer Guide für eine Anne-Frank-Ausstellung] in der
Anstalt ausbilden – und versuchte dann heimlich eine Brieffreundschaft mit
einer Schülerin zu organisieren, die diese besucht hatte.
Er hielt sich beim Ausgang nicht an die Handybeschränkungen, die man ihm
auferlegt hatte, und nutzte verbotenerweise das Internet – aber wohl nicht,
um auf Pornos zuzugreifen, hieß es im Ausschuss. Man glaubte in der Anstalt
jedenfalls, all dies gut aufgearbeitet zu haben.
Und irgendwie war das Ganze auch relativ alternativlos: Spätestens am 31.
Juli 2026 hätte er seine Strafe ja vollständig abgesessen und hätte
entlassen werden müssen. Dann sollte das doch lieber schrittweise, gut
vorbereitet und unter kontrollierten Bedingungen geschehen.
Doch der junge Mann wartet offensichtlich nicht einmal ab, bis die
Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung seiner Reststrafe zur
Bewährung entschieden hatte. Noch während das Gutachten dafür erstellt
wurde, nahm er Kontakt zu Familien mit Kindern auf, die er später
missbrauchte. Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin kam es zu
Missbrauchshandlungen im Auto, später fand die Polizei außerdem 20
Missbrauchsdarstellungen auf seinem Handy.
Zwei Tage nach der Verhandlung kam ihm die Polizei auf die Schliche, weil
er wiederum über Tiktok versucht hatte, Kontakt mit Minderjährigen
aufzunehmen. Sofort wurde der Sonderurlaub widerrufen und der noch nicht
rechtskräftige Gerichtsbeschluss zur Bewährung zurückgenommen. Auf die
Frage, wie sich sowohl Therapeuten als auch Betreuer und Gutachter so
täuschen lassen konnten, findet sich im Ausschuss keine wirklich
befriedigende Antwort.
## Lehrbuchmäßige Suizidprävention mit Todesfolge
Noch unbefriedigender ist das im Fall des Tatverdächtigen von Stade.
Eigentlich, skizziert Wahlmann zusammen mit der stellvertretenden Leiterin
der JVA Bremervörde, Milena Simeunovic, habe man wirklich alles richtig
gemacht. Die Suizidprävention sei geradezu lehrbuchmäßig, erst ständige
Videobeobachtung, dann die schrittweise Reduktion.
Immerhin kann man so einschneidende Maßnahmen wie die Isolation in einem
besonders gesicherten Haftraum und die ständige Videoüberwachung ja schon
aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann aufrechterhalten, wenn es
tatsächliche Anhaltspunkte im Verhalten des Gefangenen gibt, die auf eine
weiter bestehende Selbstgefährdung schließen lassen. Alles andere würde
wohl als Folter beurteilt werden.
Und diese Anhaltspunkte, versichert Simeunovic, gab es eben nicht – keine
Stimmungsschwankungen, kein Rückzug, keine entsprechenden Äußerungen in den
regelmäßigen Gesprächen mit dem psychologischen Dienst. Im Gegenteil: Der
Gefangene sei durchgehend stabil und absprachefähig gewesen, habe sofort
Anschluss unter Mitgefangenen gefunden, Zukunftspläne geäußert, die
konsularische Vertretung sprechen wollen.
Auch er hat sie alle getäuscht. Nach 20 Tagen in U-Haft, gleich in der
ersten unbeobachteten Nacht, brachte er sich um. [4][Für die Angehörigen
der Opfer,] die sich von einem Gerichtsverfahren vielleicht Antworten
versprochen hätten, sei das natürlich furchtbar, sagte Justizministerin
Wahlmann. Die könnten jetzt nur noch darauf hoffen, dass vielleicht die
noch laufenden Strafverfahren gegen die Fluchtwagenfahrerin und die Mutter
des Kindes vieles ans Licht befördern.
20 Aug 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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