# taz.de -- Justizvollzug in Niedersachsen: Falsche Prognosen mit katastrophalen Folgen
       
       > Der Suizid des Tatverdächtigen von Stade und ein Missbrauchstäter auf
       > Hafturlaub warfen zahlreiche Fragen auf. Nun beschäftigte beides den
       > Strafvollzugsausschuss Niedersachsens.
       
 (IMG) Bild: Verteidigt das Vorgehen des Justizvollzugs, nur in einem Punkt kündigt sie Nachbesserungen an: Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD)
       
       Prognosen sind ein schwieriges Geschäft. Der Unterausschuss Justizvollzug
       und Straffälligenhilfe des niedersächsischen Landtages musste sich nun mit
       gleich zwei Fällen befassen, in denen sie gründlich danebengingen. In
       beiden Fällen scheint es Straftätern gelungen zu sein, die psychologischen
       Begutachter gründlich hinters Licht zu führen.
       
       Da war zum einen der aufsehenerregende Suizid des Tatverdächtigen von
       Stade. Der Mann, der im dringenden Verdacht stand, [1][sechs
       Sozialarbeiter*innen in einem Mutter-Kind-Heim] erschossen zu haben.
       Mutter und Kind waren dort in Obhut genommen worden, weil der Verdacht
       bestand, das Kind sei geschüttelt und dadurch schwer verletzt worden. Der
       Tatverdächtige strangulierte sich [2][nach 20 Tagen in der
       Untersuchungshaft] in der JVA Bremervörde.
       
       Und dann war da noch der Fall eines jungen Mannes, der wegen
       Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen, zwei davon schwer, in der
       Jugendstrafanstalt Hameln saß. Mit einem mehrmonatigen Sonderurlaub sollte
       er auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden. Er nutzte ihn umgehend,
       um erneut mit Kindern Kontakt aufzunehmen und sie zu missbrauchen. Nun
       sitzt er in Aschaffenburg in Untersuchungshaft und wartet auf den nächsten
       Prozess.
       
       Keine angenehme Aufgabe für die niedersächsische Justizministerin Kathrin
       Wahlmann (SPD), dazu den Landtagsausschuss unterrichten zu müssen. In den
       meisten Punkten verteidigt sie das Vorgehen des Justizvollzuges, nur in
       einem Punkt kündigt sie Nachbesserungen an.
       
       ## Lockerungen nach Plan aber ohne Gutachten
       
       Der betrifft die Vorgänge um den Missbrauchstäter in Hameln. Hier hätten,
       findet die Justizministerin, eigentlich vor jeder neuen Lockerungsstufe
       neue psychologische Stellungnahmen angefordert werden sollen – die Anstalt
       hat das aber nur ganz am Anfang getan. Allerdings sei die entsprechende
       Vorschrift im niedersächsischen Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) zu weich
       und unpräzise formuliert. Hier wolle man nachschärfen und noch im Herbst
       eine Neuformulierung in den Landtag einbringen.
       
       Ob das in diesem Fall wirklich einen Unterschied gemacht hätte, kann
       niemand sagen. Vieles wird der Ausschuss auch unter Ausschluss der
       Öffentlichkeit besprechen – die Persönlichkeitsrechte des Täters gehen
       immer noch vor. Im öffentlichen Teil hat Anstaltsleiter Wolfgang Kuhlmann
       große Mühe, das schrittweise Vorgehen nachvollziehbar zu machen.
       
       Der Missbrauchstäter war gerade einmal 18 Jahre alt, als er zu fünf Jahren
       und vier Monaten Haft verurteilt wurde. Er war im April 2021 in U-Haft
       gekommen, wechselte im Oktober in die Strafhaft und im August 2022 in die
       sozialtherapeutische Abteilung. Mit den Lockerungen begann man erst im
       Januar 2024 – dann folgten begleitete Ausgänge, schließlich unbegleitete.
       Er durfte allein zum Volleyballtraining bei einem nahe gelegenen
       Sportverein und in die Berufsschule nach Stadthagen.
       
       2025 bekam er schließlich Sonderurlaub, um sich auf seine Entlassung
       vorzubereiten – er ging zum Probearbeiten und um sich eine Wohnung suchen
       nach Schweinfurth und Würzburg, weil er dorthin Beziehungen hatte. Er wurde
       dort weiter durch die Anstalt, die örtliche Bewährungshilfe und eine
       Fachambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter betreut.
       
       ## Rückfall, noch bevor über Reststrafe entschieden ist
       
       Ein echter Glücksfall eigentlich, solche Plätze sind rar gesät, betont
       Kuhlmann. Man war optimistisch. Es hatte allerdings zwischendurch auch
       immer mal wieder kleine Rückschläge und Warnzeichen gegeben: Der junge Mann
       ließ sich zum [3][Peer Guide für eine Anne-Frank-Ausstellung] in der
       Anstalt ausbilden – und versuchte dann heimlich eine Brieffreundschaft mit
       einer Schülerin zu organisieren, die diese besucht hatte.
       
       Er hielt sich beim Ausgang nicht an die Handybeschränkungen, die man ihm
       auferlegt hatte, und nutzte verbotenerweise das Internet – aber wohl nicht,
       um auf Pornos zuzugreifen, hieß es im Ausschuss. Man glaubte in der Anstalt
       jedenfalls, all dies gut aufgearbeitet zu haben.
       
       Und irgendwie war das Ganze auch relativ alternativlos: Spätestens am 31.
       Juli 2026 hätte er seine Strafe ja vollständig abgesessen und hätte
       entlassen werden müssen. Dann sollte das doch lieber schrittweise, gut
       vorbereitet und unter kontrollierten Bedingungen geschehen.
       
       Doch der junge Mann wartet offensichtlich nicht einmal ab, bis die
       Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung seiner Reststrafe zur
       Bewährung entschieden hatte. Noch während das Gutachten dafür erstellt
       wurde, nahm er Kontakt zu Familien mit Kindern auf, die er später
       missbrauchte. Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin kam es zu
       Missbrauchshandlungen im Auto, später fand die Polizei außerdem 20
       Missbrauchsdarstellungen auf seinem Handy.
       
       Zwei Tage nach der Verhandlung kam ihm die Polizei auf die Schliche, weil
       er wiederum über Tiktok versucht hatte, Kontakt mit Minderjährigen
       aufzunehmen. Sofort wurde der Sonderurlaub widerrufen und der noch nicht
       rechtskräftige Gerichtsbeschluss zur Bewährung zurückgenommen. Auf die
       Frage, wie sich sowohl Therapeuten als auch Betreuer und Gutachter so
       täuschen lassen konnten, findet sich im Ausschuss keine wirklich
       befriedigende Antwort.
       
       ## Lehrbuchmäßige Suizidprävention mit Todesfolge
       
       Noch unbefriedigender ist das im Fall des Tatverdächtigen von Stade.
       Eigentlich, skizziert Wahlmann zusammen mit der stellvertretenden Leiterin
       der JVA Bremervörde, Milena Simeunovic, habe man wirklich alles richtig
       gemacht. Die Suizidprävention sei geradezu lehrbuchmäßig, erst ständige
       Videobeobachtung, dann die schrittweise Reduktion.
       
       Immerhin kann man so einschneidende Maßnahmen wie die Isolation in einem
       besonders gesicherten Haftraum und die ständige Videoüberwachung ja schon
       aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann aufrechterhalten, wenn es
       tatsächliche Anhaltspunkte im Verhalten des Gefangenen gibt, die auf eine
       weiter bestehende Selbstgefährdung schließen lassen. Alles andere würde
       wohl als Folter beurteilt werden.
       
       Und diese Anhaltspunkte, versichert Simeunovic, gab es eben nicht – keine
       Stimmungsschwankungen, kein Rückzug, keine entsprechenden Äußerungen in den
       regelmäßigen Gesprächen mit dem psychologischen Dienst. Im Gegenteil: Der
       Gefangene sei durchgehend stabil und absprachefähig gewesen, habe sofort
       Anschluss unter Mitgefangenen gefunden, Zukunftspläne geäußert, die
       konsularische Vertretung sprechen wollen.
       
       Auch er hat sie alle getäuscht. Nach 20 Tagen in U-Haft, gleich in der
       ersten unbeobachteten Nacht, brachte er sich um. [4][Für die Angehörigen
       der Opfer,] die sich von einem Gerichtsverfahren vielleicht Antworten
       versprochen hätten, sei das natürlich furchtbar, sagte Justizministerin
       Wahlmann. Die könnten jetzt nur noch darauf hoffen, dass vielleicht die
       noch laufenden Strafverfahren gegen die Fluchtwagenfahrerin und die Mutter
       des Kindes vieles ans Licht befördern.
       
       20 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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