# taz.de -- Vorstoß für Gesetzesänderung: Mieter sollen Klimaanlagen einbauen dürfen
       
       > Auch ohne Wohneigentum muss Hitzeschutz möglich sein, sagt
       > Justizministerin Hubig. Sie will den Einbau von Klimaanlagen für Mieter
       > erleichtern.
       
 (IMG) Bild: Heiß diskutiertes Thema: Klimaanlagen in Mietwohnungen
       
       afp/dpa | Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Mietern den Einbau von
       [1][Klimaanlagen] erleichtern. Auch die „klassische Rechtspolitik“ könne
       einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte die SPD-Politikerin der
       Rheinischen Post. „Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir
       zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern,
       ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten.“
       
       Hubig verwies darauf, dass es bei entsprechenden Vorhaben von Mietern
       derzeit einige Hindernisse gebe. „Wenn Hitzeschutz mit baulichen
       Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so
       einfach.“ Es müssten per Gesetz „für beide Seiten klare und praktikable
       Regelungen“ geschaffen werden.
       
       Mieter müssten bisher immer eine Erlaubnis des Vermieters einholen, so ein
       Sprecher des Justizministeriums. Geprüft werden solle, wie es vereinfacht
       werden könne, wenn sich Mieter „selber darum kümmern wollen, dass ihre
       Wohnung eben besser gegen Hitze geschützt ist“. Einen konkreten Zeitplan
       gebe es allerdings noch nicht, „das war jetzt ein erster Anstoß“, sagte der
       Sprecher.
       
       ## Klimaanpassung ins Grundgesetz
       
       Der Deutsche Mieterbund begrüßte Hubigs Äußerungen. „Jetzt kommt es darauf
       an, diesen Vorstoß schnell in konkrete gesetzliche Verbesserungen zu
       überführen“, sagte eine Sprecherin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
       
       Der Eigentümerverband Haus & Grund sprach sich gegen Änderungen aus. Der
       Einbau einer Klimaanlage sei komplex und bedeute „meist einen Eingriff in
       die Bausubstanz, ihre Statik und in den Energieverbrauch“. „Sinnvoller wäre
       es, zunächst die bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, statt weitere
       gesetzliche Ansprüche zu schaffen“, erklärte der Verband.
       
       Hubig unterstützte zudem die Idee, [2][Klimaanpassung als
       Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz] zu verankern. „Ein besserer Schutz vor
       den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der
       Politik werden“, forderte sie. Dies sei auch „eine Frage der sozialen
       Gerechtigkeit“, weil die Folgen des Klimawandels nicht alle Menschen gleich
       beträfen: „Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen
       leiden besonders stark unter Hitzewellen.“
       
       19 Aug 2026
       
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