# taz.de -- Vorstoß für Grundgesetzänderung: Unterstützung für SPD-Idee zu Hitzeanpassung
> Sozial- und Umweltverbände stellen sich hinter die Forderung nach einer
> Grundgesetzänderung. Der Bund soll bei Hitzeanpassung mitfinanzieren.
(IMG) Bild: Trinken ist wesentlich bei Hitze. Aber wenn die Räume zu heiß werden, reicht viel Wasser nicht
dpa/epd | Die Liste der Unterstützer wird länger. Nach einer Reihe von
Umweltverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden hat sich am Dienstag
auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hinter den SPD-Vorstoß gestellt,
[1][Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe] von Bund und Ländern im
Grundgesetz zu verankern. Ihr Vorstand Eugen Brysch fordert, dass sich der
Bundestag dabei auf den Schutz von sozialen Einrichtungen konzentrieren
soll. „Gerade [2][alte, pflegebedürftige und schwer kranke Menschen
leiden]“, sagte er.
Zurzeit drehten sich Bundesregierung und Bundestagsfraktionen bei der
Klimaanpassung sozialer Einrichtungen im Kreis. „Dabei muss den Beteiligten
bewusst sein, dass die 5,8 Millionen Klinikpatienten in den Sommermonaten
und die 800.000 Pflegeheimbewohner ohne eine Klarstellung in der Verfassung
nicht vor den extremen Temperaturen geschützt werden können“, so Brysch.
Die SPD möchte eine neue „[3][Gemeinschaftsaufgabe] Klimaanpassung und
Naturschutz“ im Grundgesetz festschreiben. Für eine wirksame Anpassung an
die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die
Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und
schnelles Handeln ermöglicht“, heißt es in einem vierseitigen Papier
SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August. Die
Ressorts fordern unter anderem einen [4][nationalen Hitzeaktionsplan],
Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen
extreme Temperaturen.
Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei
Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz
definiert, könnte sich der Bund stärker beteiligen. Momentan beschränkt
sich dessen Mitwirkung auf Maßnahmen wie das Erstellen von
Hitzeschutzplänen oder auf [5][Förderprogramme wie für den Waldumbau].
## Beschränkte Möglichkeiten
Brysch sagte, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil Deutschland bei der
Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beschränkt sei.
„Denn Länder und Kommunen sind nicht in der Lage, die zusätzlichen
Milliarden Euro zu bezahlen. Auch ist es Pflegeheimbewohnern finanziell
unzumutbar, neben den explodierenden Investitionskosten auch noch den
Hitzeschutz aus eigenen Mitteln zu stemmen.“
Um das Grundgesetz zu ändern, sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und
Bundesrat notwendig. Die Umweltminister:innen der Länder hatten sich
bereits auf ihrer Konferenz im Mai für eine „Gemeinschaftsaufgabe
Naturschutz und Klimaanpassung“ ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Montag verlauten lassen, er
wolle sich noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners
unterstützt. Die Regierung werde zunächst intern über den Vorstoß der
SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian
Hille.
Ebenfalls am Montag hatten etwa die Deutsche Umwelthilfe, der Paritätische
Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Greenpeace darauf
hingewiesen, dass die Klimakrise längst reale Auswirkungen habe und
Anpassung eine verlässliche Finanzierung brauche. „Ohne schnelle und
unbürokratische Investitionen in [6][hitzeresiliente Gebäude] bleiben
vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt“, warnte
der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock.
Der DGB-Vizevorsitzende Stefan Körzell forderte zusätzlich einen
„Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft, um
über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steigerung der
Klimaresilienz zu beraten“.
18 Aug 2026
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