# taz.de -- Abwehr von Drohnen: Chaos bei Zuständigkeit bleibt
> Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) eröffnet gut gelaunt ein
> Drohnenforschungszentrum in Cochstedt, Sachsen-Anhalt. Dabei gäbe es eher
> Anlass zu Demut.
(IMG) Bild: Alexander Dobrindt bei der Eröffnung des neuen Technologiezentrums für Drohnensicherheit
Warum genau Alexander Dobrindt am Dienstag so gut gelaunt war, bleibt wohl
sein Geheimnis. Bei der Eröffnung des neuen Drohnenforschungszentrums
Cochstedt nahe Magdeburg, sprach der CSU-Bundesinnenminister von „einer
wunderbaren Veranstaltung“, einem „großen Tag“ und einem „Highlight unserer
Sicherheitsarchitektur“.
Eigentlich bietet der [1][Zustand der deutschen Drohnenabwehr] eher Anlass
für Depressionen – oder zumindest Demut. Vor rund zwei Wochen scheiterte
ein Drohnenangriff auf ein ukrainisches Frachtflugzeug am Flughafen
Leipzig/Halle [2][wohl nur durch Glück.] Ein defekter Zünder am
Sprengstoff, mit dem die Drohne bestückt war, verhinderte offenbar eine
Katastrophe.
Peinlich für die deutschen Behörden: Die Drohne war zuvor wohl stundenlang
unentdeckt auf dem Flughafengelände umhermanövriert und wurde nach dem
gescheiterten Sprengversuch nur zufällig von einem Busfahrer entdeckt.
In einer ersten Reaktion nach dem Vorfall hatte Dobrindt angekündigt, die
erst seit wenigen Monaten bestehende Antidrohneneinheit der Bundespolizei
von rund 130 auf 300 Beamt*innen aufzustocken. Sie soll an bundesweit 8
Orten stationiert werden, um schnell auf Vorfälle reagieren zu können.
Ausgerüstete sind die Polizist*innen dafür etwa mit Netzwerfern,
Verfolgerdrohnen und elektronischen Störgeräten.
## Grundproblem Verantwortungsdiffusion
Nun kommt das Drohnenforschungszentrum dazu, das allerdings schon länger
geplant war. Auch wenn die am Dienstag ebenfalls angereiste
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte, Drohnen seien nicht
nur Gefahr, sondern auch Chance, etwa bei der Unterstützung der Feuerwehr,
liegt der Fokus des Forschungszentrums offensichtlich auf der Bekämpfung
von Gefahren. Angesiedelt auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft
und Raumfahrt sollen neue Wege gefunden werden, Drohnen möglichst schnell,
effizient und sicher vom Himmel zu holen. Deren Technik entwickelt sich
rasant weiter, sodass gerade noch bewährte Abwehrmethoden schnell ihre
Wirkung verlieren können.
Von wem genau die Gefahr ausgeht, ließ Dobrindt am Dienstag aber einmal
mehr offen und sprach nur von „hybrider Bedrohung“ und von „fremden
Mächten“, wie er es schon unmittelbar nach dem Vorfall in Leipzig getan
hatte. Dafür hatte es harte Kritik gegeben, teils auch von anderen
Unionspolitikern. Expert*innen und auch die US-Geheimdienste machen
Russland für den Angriffversuch verantwortlich – genauso wie für zahlreiche
andere Drohnen- und Sabotagevorfälle europaweit.
Am Kernproblem der deutschen Drohnenabwehr aber dürften weder die
aufgestockte Sondereinheit der Bundespolizei noch das neue
Forschungszentrum etwas ändern. Denn das grundsätzliche Zuständigkeitschaos
bleibt. Nach aktueller Gesetzeslage sind es zunächst die Polizeibehörden
der Länder, die Drohnen bekämpfen sollen. Über Bahnhöfen und Flughäfen
übernimmt aber die Bundespolizei, wobei auch noch andere Institutionen
mitmischen, etwa die deutsche Flugsicherung. Und über Militäreinrichtungen
sind wiederum die Soldaten der Bundeswehr zuständig.
## Bündelung bei Bundespolizei gefordert
Zuletzt hatten Unionspolitiker sogar gefordert, auch die Betreiber von
kritischen Einrichtungen wie Kraftwerken könnten dort selbst für die
Drohnenabwehr zuständig gemacht werden. Umgekehrt schlug der
CDU-Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Daniel Günther, vor, die
Bundeswehr [3][auch außerhalb der Kasernen damit zu beauftragen.] Für einen
solchen Großeinsatz der Bundeswehr im Inland wäre allerdings eine
Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig, was derzeit praktisch
ausgeschlossen scheint.
Um das Zuständigkeitschaos zu beenden, fordern die Grünen – und viele
Expert*innen – schon seit Längerem die Drohnenabwehr bei der
Bundespolizei zu bündeln. Vor so einem Schritt scheint Dobrindt bislang
aber zurückzuschrecken, wohl auch weil dies eine Einschränkung der
Länderkompetenzen bedeuteten würde, die in den Landeshauptstädten schwierig
durchzusetzen wäre.
18 Aug 2026
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(DIR) Frederik Eikmanns
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