# taz.de -- Opposition in Russland: Jablokos nächste Niederlage vor Gericht
> Die Beschwerde gegen den Jabloko-Ausschluss wurde von Russlands Oberstem
> Gericht abgelehnt. Der Vizevorsitzende Schlosberg muss für viele Jahre in
> Haft.
(IMG) Bild: Mit Lev Schlosberg wurde ein hochrangiges Mitglied der Partei Jabloko aus dem Verkehr gezogen und die Opposition noch dezimierter
Es kam wie von vielen erwartet: Am Montag hat der Berufungssenat des
Obersten Gerichts Russlands die Beschwerde der liberalen Oppositionspartei
Jabloko gegen ihren Ausschluss von den Wahlen zur Staatsduma im September
zurückgewiesen. Dies teilte die Presseabteilung von Jabloko mit.
A[1][m Montag vergangener Woche hatte das Oberste Gericht entschieden, die
Liste von Jabloko nicht zur Duma-Wahl zuzulassen]. Diese finden vom 18. bis
20. September statt. Das Verbot betrifft nicht die Kandidat*innen, die für
Direktmandate (225 von 450 Sitzen) antreten.
Die Anklagepunkte lauteten unter anderem, Jabloko habe mit ihren
Wahlkampfmaterialien in Form von Fotos und Texten das Recht an geistigem
Eigentum verletzt. Weitere Anwürfe bezogen sich auf die Finanzierung des
Wahlkampfs sowie einen „erheblichen Anstieg der Informationsaktivitäten“,
die mit der Partei Jabloko in Verbindung stünden – unter anderem auf
Plattformen von „ausländischen Agenten“.
## Mindestens 85 Festnahmen
Wie bereits vor einer Woche hatten sich auch an diesem Montag vor dem
Gericht Unterstützer*innen von Jabloko eingefunden. Mindestens 85
Personen sollen festgenommen worden sein. Einige sollen kurz darauf nach
einer Verwarnung wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. Parteivertreter
von Jabloko kündigten am Montag an, in die dritte Instanz zu gehen. „In
naher Zukunft wird Jabloko beim Präsidium des Obersten Gerichts eine
Beschwerde im Wege der Aufsichtsbeschwerde einreichen“, hieß es in einer
Mitteilung.
Einen weiteren Rückschlag für Jabloko gab es in der Stadt Pskow. [2][Dort
verurteilte das städtische Gericht den Vizevorsitzenden der regionalen
Partei Jabloko Lew Schlosberg am Montag zu einer Haftstrafe von elf Jahren
und einem Monat]. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und einen Monat
Freiheitsentzug gefordert.
Das Urteil erging unter Berücksichtigung einer früheren Strafe: Im November
2025 war Schlosberg in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen die Pflichten
eines „ausländischen Agenten“ zu 420 Stunden gemeinnütziger Arbeit
verurteilt worden. Dem 63-Jährigen waren wiederholte Diskreditierung der
russischen Armee sowie die Verbreitung von Falschinformationen zur Last
gelegt worden.
Der erste Anklagepunkt bezog sich auf eine auf Odnoklassniki (das russische
Pendant zu Facebook) veröffentlichte Aufnahme einer Debatte mit dem
Politiker und Historiker Juri Piwowarow. Unter anderem hatte er sich für
die Notwendigkeit ausgesprochen, den Krieg Russlands gegen die Ukraine zu
beenden. Schlosberg hatte dazu angemerkt, ihm werde vorgeworfen,
„Äußerungen meines Debattengegners verbreitet zu haben – also genau jene
Position, gegen die ich argumentiert hatte“.
## Keine eigenen Anwälte
Ein Verfahren wegen Falschinformationen war eingeleitet worden, da auf
Schlosbergs Telegram-Kanal am 25. Februar 2022 ein Beitrag des mittlerweile
aufgelösten Hörfunksenders Echo Moskwy geteilt worden war, der eine
Titelseite der britischen Zeitung Daily Mirror gezeigt hatte. Auf dem Bild
waren eine blutüberströmte Frau und Russlands Präsident Wladimir Putin zu
sehen – versehen mit den Worten: „Ihr Blut … Seine Hände“. Der Politiker
erklärte, der Beitrag sei geteilt worden, nachdem das Gesetz über die
Kriminalisierung von Fake News über die Armee in Kraft getreten sei. Dieses
hatte Putin am 4. März 2022 unterschrieben.
Am vergangenen Freitag fanden vor dem Stadtgericht Pskow die
Schlussplädoyers statt – in Abwesenheit aller drei Anwälte Schlosbergs
(zwei waren durch andere Prozesse gebunden, einer befand sich im
Krankenhaus). Die vorsitzende Richterin lehnte es ab, die Verhandlung zu
vertagen und bestellte – ungeachtet der Einwände Schlosbergs – einen
Pflichtanwalt zu Schlosberg Vertretung.
Dieser lehnte es ab, den Schlussplädoyers beizuwohnen, richtete jedoch am
selben Tag seine letzten Worte an das Gericht. Dabei wurde er bei seinen
Ausführungen mehrfach unterbrochen. Insbesondere als Schlosberg von der
Notwendigkeit eines Waffenstillstands zwischen Russland und der Ukraine
sprach, unterbrach ihn die Richterin mit der Begründung, die dargelegten
Umstände seien für das vorliegende Strafverfahren unerheblich.
Schlosberg ist einer der wenigen russischen Politiker, die trotz Kritik an
Moskaus Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Forderung nach einer
Einstellung der Kampfhandlungen in ihrem Land blieben. Das führte immer
wieder zu Zerwürfnissen, mit Bloggern und Politiker, die das Land verlassen
hatten.
## „Ausländischer Agent“
Seine Position fasste Schlosberg einmal so zusammen: „Die Bindung zur
Heimat zu kappen – selbst zu einer Heimat, die einen verstoßen hat –, ist
eine quälende Zerreißprobe. Um zu bestehen, musst du dir das Gefühl der
Verbundenheit mit dem Land bewahren – selbst in den dunkelsten Zeiten, wenn
die Menschen dich weder verstehen noch annehmen, wenn sie dich hetzen und
deinen Tod herbeiwünschen. Du darfst deinem Volk weder Tod noch Leid oder
Unglück wünschen – ganz gleich, ob du im Ausland oder im Gefängnis bist
oder ob dir Haft droht.“
2023 wurde Schlosberg zu einem „ausländischen Agenten“ erklärt, was mehrere
Strafen nach sich zog. Seit Juni 2025 befand er sich im Hausarrest wegen
„Diskreditierung der Armee“. Sechs Monate später wurde er in ein
Untersuchungsgefängnis geschickt. Seine Verurteilung am Montag kommt für
Putin zur rechten Zeit. Ihr dürften weitere ähnliche Verfahren folgen.
17 Aug 2026
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