# taz.de -- Social-Media-Nutzung in Frankreich: Verfassungsgericht kippt Social-Media-Verbot
       
       > Das Oberste Gericht hält ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 15
       > Jahren für nicht verfassungskonform. Für Präsident Macron ist das ein
       > Rückschlag.
       
 (IMG) Bild: In Frankreich dürfen Jugendliche unter 15 Jahren weiterhin ihre Zeit mit Tiktok, Instagram und anderen Anbietern vergeuden
       
       Frankreichs Regierung hatte nach Australien weltweit eine Pionierrolle beim
       Schutz der Jugendlichen vor einer Abhängigkeit von Netzwerkplattformen
       spielen wollen. Doch das vom Parlament verabschiedete Gesetz, das unter
       15-Jährigen den Zugang verbieten sollte, ist vom Verfassungsgericht am
       Freitag für ungültig erklärt worden.
       
       Für die neun „Weisen“ des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) ist
       diese Restriktion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dessen Devise lautet
       „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Den Jugendlichen zu untersagen,
       ihre Zeit mit Tiktok, Instagram, Snapchat, Facebook und anderen Anbietern
       von (möglicherweise gefährlichen oder schädlichen) Internetinhalten zu
       vergeuden, stellt für die Verfassungsrichter einen „unverhältnismäßigen
       Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“ der betroffenen
       Minderjährigen dar.
       
       Zudem sei das Verbot zu pauschal gefasst, weil mit der allgemeinen
       Definition für die Jugendlichen auch der Zugang zu Netzwerken gesperrt
       würde, deren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit keineswegs belegt
       seien. Im Gesetz sei nicht präzisiert worden, ob und in welcher Weise die
       Eltern ihren Kindern punktuell oder teilweise den Zugriff auf diese
       Plattformen erlauben könnten.
       
       Das Verfassungsgericht macht zudem ein rechtliches Problem bei der
       Umsetzung einer Alterskontrolle geltend, denn logischerweise müssten alle
       über 15-Jährigen irgendwie beweisen, dass sie alt genug für den Zugang zu
       den Netzwerken seien. Dies belegen zu müssen, wäre laut dem Urteil ein
       inakzeptabler Eingriff in das Recht (der Erwachsenen) auf die Privatsphäre.
       Die bisher im Internet existierenden Alterskontrollen (beispielsweise mit
       Kreditkarten, Fotos von Ausweisen oder Fotos von sich selber) scheinen die
       Verfassungsrichter nicht überzeugt zu haben.
       
       ## Mit deutlicher Mehrheit
       
       Das Gesetz war am 21. Juli von den Abgeordneten der Nationalversammlung mit
       einer deutlichen Mehrheit angenommen worden. Die Fraktion der Linkspartei
       La France insoumise, die gegen das Verbot in der vorgelegten Form war,
       hatte unmittelbar darauf eine Verfassungsklage eingereicht.
       
       [1][Staatspräsident Emmanuel Macron hatte den gesetzlichen Versuch, die
       Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen aus den Netzwerken oder einer
       Abhängigkeit zu schützen, zur Priorität erklärt]. Das
       Verfassungsgerichtsurteil ist jetzt für ihn ein Rückschlag, den er so nicht
       hinnehmen will. Er hat seinen Premierminister Sébastien Lecornu sogleich
       beauftragt, eine neue Version zu verfassen, die den Einwänden der
       Verfassungsrichter und dem rechtlichen Rahmen der EU Rechnung trägt.
       
       Macron hofft, dass so der von ihm gewollte Schutz der Minderjährigen trotz
       des Vetos der Verfassungshüter noch vor dem Ende seiner Präsidentschaft im
       Mai 2027 in Kraft treten könnte. Vorerst aber dürfen auch Jugendliche unter
       15 in Frankreich ohne staatliche Einschränkung weiter einen Großteil ihrer
       Zeit auf Tiktok, Snapchat oder Instagram verbringen.
       
       14 Aug 2026
       
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