# taz.de -- Umstrittene Grundgesetzänderung: Klimaanpassung in die Verfassung
> Umweltminister Carsten Schneider will die Länder bei der Klimaanpassung
> unterstützen. Die freuen sich schon. Doch die CDU ist dagegen.
(IMG) Bild: Umweltminister Carsten Schneider will, dass Bund und Länder bei der Klimaanpassung zusammenarbeiten
Der Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und
Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt auf
viel Zustimmung – aber an entscheidender Stelle auf Widerstand: Die Union
unterstützt Schneiders Forderung nicht.
„Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der
Klimaanpassung lösen wird“, sagte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart
der taz.
Die Verantwortung für Klimaanpassung liegt teils beim Bund, teils bei den
Ländern und bei unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen. Der Bund ist
zum Beispiel zuständig für Bundeswasserstraßen und [1][Autobahnen, die
unter Dürre und Hitze leiden]. Währenddessen müssen die Länder
trockenheitsgeplagte Forste umbauen und die Gemeinden Städte vor Hitze
schützen.
Würde nach Schneiders Willen Klimaanpassung und Naturschutz als sogenannte
Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen, könnte der Bund die
Kommunen finanziell unterstützen. Bisher darf die Bundesregierung nur
Modellprojekte fördern.
Der Bundesrechnungshof hatte in der Vergangenheit [2][kritisiert], dass
etwa die Förderung des Bundesumweltministeriums für die [3][Klimaanpassung
von Kitas und Pflegeheimen] eigentlich nicht in die Zuständigkeit des
Bundes falle.
## CDU: „Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen“
Umweltminister Carsten Schneider sagte nun im „ARD-Morgenmagazin“,
Hitzeschutz in Kommunen dürfe er bisher laut Grundgesetz „ausgeschlossen
nicht finanzieren, nur mit groben Brücken“. Er wolle, dass Bund und Länder
dort zusammenarbeiten. Dafür brauche man eben diese Gemeinschaftsaufgabe,
so Schneider. „Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu
dürfen und den Ländern, Gemeinden und Städten zu helfen.“
Der Vorstoß des üblicherweise vorsichtig agierenden Schneider war aber
offenbar nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen. Union und SPD hatten
zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Gemeinschaftsaufgabe
Klimaanpassung zu prüfen. Und Schneider sagte am Mittwoch, „ich habe die
Prüfung durchgeführt, jetzt geht es um die politische Umsetzung“. Aber der
CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart sagt, er kenne das Ergebnis des
Prüfauftrags nicht.
„Es gibt keinen einzigen Bereich der Klimaanpassung, wo nicht klar
definiert ist, wer zuständig ist“, sagt Gebhart. Eine Gemeinschaftsaufgabe
im Grundgesetz zu verankern, würde bedeuten, die Zuständigkeit auf
verschiedene Ebenen zu verteilen. „Und dort, wo die Zuständigkeit geteilt
ist, ist niemand richtig zuständig“, fürchtet der CDU-Politiker. „Das heißt
nicht, dass ich Klimaanpassung nicht als prioritär ansehe – ganz im
Gegenteil: Mich ärgert, dass das so lang nicht angegangen wurde.“
Das Argument, der Bund könne Klimaanpassung in Ländern und Kommunen dann
finanziell unterstützen, überzeugt Gebhart nicht: „Der Bund hat selbst kein
Geld. Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen.“
## Die Kommunen begrüßen Schneiders Vorschlag
Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, es habe Gespräche zwischen den
Ministerien sowie mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der
Grundgesetzänderung gegeben, auch eine juristische Prüfung habe
stattgefunden. Eine Gemeinschaftsaufgabe verwasche Zuständigkeiten nicht,
sondern definiere sie klar: „Es gibt ja bereits [4][Gemeinschaftsaufgaben
im Grundgesetz], das funktioniert super.“
Unterstützung erhält Schneider vom Präsidenten des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD). Er sagte am Donnerstag im rbb, die
Kommunen stünden finanziell mit dem Rücken zur Wand: „Es treffen jetzt zwei
Dinge aufeinander – der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse,
was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Als dringendste Aufgabe nannte Spiegler, die Trinkwasserversorgung zu
sichern, unter anderem durch den Ausbau von Wasserspeichern, „und da reden
wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig
Jahren“.
Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hatte im Juni im Auftrag von
Greenpeace eine Studie veröffentlicht, der zufolge für die Klimaanpassung
8,6 bis 10,6 Milliarden Euro jährlich nötig wären. Laut Deutschem Städtetag
belaufen sich die Haushaltsdefizite der Kommunen jedes Jahr insgesamt auf
30 Milliarden Euro.
## Grüne und Linke zeigen sich offen
Während der Koalitionspartner skeptisch auf Schneiders Vorstoß schaut,
erhält der Minister Rückendeckung von der Opposition: Die Grüne
Bundestagsabgeordnete Julia Schneider sagt, „wir brauchen eine
Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz, denn Natur ist unsere
wichtigste Verbündete gegen die Klimakrise.“
Auch Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, steht einer
Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe „positiv“
gegenüber. „Wir wünschen uns schon lang mehr Geld für die Kommunen, auch
für Anpassung“, sagt er der taz.
Noch seien allerdings viele Fragen offen, was die Umsetzung angeht, sagt
Fahl. „Auf welchem Wege soll die Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz, und
wie viel Geld steht dann zur Verfügung?“
Er schlägt vor, die Vermögenssteuer wieder einzuführen, die direkt in die
Landeshaushalte fließt. „Davon würden auch die Kommunen profitieren, sodass
sie entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben können“, sagt Fahl.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und
Bundesrat nötig. Dafür müsste die Bundesregierung auch die Linkspartei ins
Boot holen. Die Union schließt eine Zusammenarbeit aber aus. Für den
CDU-Abgeordneten Gebhart „stellt sich die Frage der Zusammenarbeit mit der
Linkspartei nicht“, schließlich sei er von Schneiders Vorstoß ohnehin nicht
überzeugt.
Wie schlecht Deutschland beim Hitzeschutz aufgestellt ist, zeigen
[5][Zahlen] des Robert Koch-Instituts vom Donnerstag: Demnach sind bis zum
4. August 11.600 bis 13.600 Menschen durch die Hitze gestorben. [6][Am
tödlichsten] ist die Hitze für Menschen über 85: Pro 100.000
Einwohner*innen starben in dieser Altersgruppe 193,6 Menschen, bei
unter 65-Jährigen liegt der Wert bei 1,9.
Transparenzhinweis: In einer vorigen Fassung dieses Artikels war ein Zitat
von Julia Schneider falsch, das haben wir korrigiert.
13 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Rekordschaeden-an-den-Fahrbahnen/!6194639
(DIR) [2] https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/klimaanpassung-soziale-einrichtungen-III-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(DIR) [3] /Klimaanpassung-in-Kitas-und-Pflegeheimen/!6200614
(DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91a.html
(DIR) [5] https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html
(DIR) [6] /Umweltschuetzer-Mieterbund-Gewerkschaft/!6202159
## AUTOREN
(DIR) Jonas Waack
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