# taz.de -- Umstrittene Grundgesetzänderung: Klimaanpassung in die Verfassung
       
       > Umweltminister Carsten Schneider will die Länder bei der Klimaanpassung
       > unterstützen. Die freuen sich schon. Doch die CDU ist dagegen.
       
 (IMG) Bild: Umweltminister Carsten Schneider will, dass Bund und Länder bei der Klimaanpassung zusammenarbeiten
       
       Der Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und
       Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt auf
       viel Zustimmung – aber an entscheidender Stelle auf Widerstand: Die Union
       unterstützt Schneiders Forderung nicht.
       
       „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der
       Klimaanpassung lösen wird“, sagte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart
       der taz.
       
       Die Verantwortung für Klimaanpassung liegt teils beim Bund, teils bei den
       Ländern und bei unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen. Der Bund ist
       zum Beispiel zuständig für Bundeswasserstraßen und [1][Autobahnen, die
       unter Dürre und Hitze leiden]. Währenddessen müssen die Länder
       trockenheitsgeplagte Forste umbauen und die Gemeinden Städte vor Hitze
       schützen.
       
       Würde nach Schneiders Willen Klimaanpassung und Naturschutz als sogenannte
       Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen, könnte der Bund die
       Kommunen finanziell unterstützen. Bisher darf die Bundesregierung nur
       Modellprojekte fördern.
       
       Der Bundesrechnungshof hatte in der Vergangenheit [2][kritisiert], dass
       etwa die Förderung des Bundesumweltministeriums für die [3][Klimaanpassung
       von Kitas und Pflegeheimen] eigentlich nicht in die Zuständigkeit des
       Bundes falle.
       
       ## CDU: „Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen“
       
       Umweltminister Carsten Schneider sagte nun im „ARD-Morgenmagazin“,
       Hitzeschutz in Kommunen dürfe er bisher laut Grundgesetz „ausgeschlossen
       nicht finanzieren, nur mit groben Brücken“. Er wolle, dass Bund und Länder
       dort zusammenarbeiten. Dafür brauche man eben diese Gemeinschaftsaufgabe,
       so Schneider. „Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu
       dürfen und den Ländern, Gemeinden und Städten zu helfen.“
       
       Der Vorstoß des üblicherweise vorsichtig agierenden Schneider war aber
       offenbar nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen. Union und SPD hatten
       zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Gemeinschaftsaufgabe
       Klimaanpassung zu prüfen. Und Schneider sagte am Mittwoch, „ich habe die
       Prüfung durchgeführt, jetzt geht es um die politische Umsetzung“. Aber der
       CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart sagt, er kenne das Ergebnis des
       Prüfauftrags nicht.
       
       „Es gibt keinen einzigen Bereich der Klimaanpassung, wo nicht klar
       definiert ist, wer zuständig ist“, sagt Gebhart. Eine Gemeinschaftsaufgabe
       im Grundgesetz zu verankern, würde bedeuten, die Zuständigkeit auf
       verschiedene Ebenen zu verteilen. „Und dort, wo die Zuständigkeit geteilt
       ist, ist niemand richtig zuständig“, fürchtet der CDU-Politiker. „Das heißt
       nicht, dass ich Klimaanpassung nicht als prioritär ansehe – ganz im
       Gegenteil: Mich ärgert, dass das so lang nicht angegangen wurde.“
       
       Das Argument, der Bund könne Klimaanpassung in Ländern und Kommunen dann
       finanziell unterstützen, überzeugt Gebhart nicht: „Der Bund hat selbst kein
       Geld. Jeder muss seine eigenen Hausaufgaben machen.“
       
       ## Die Kommunen begrüßen Schneiders Vorschlag
       
       Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, es habe Gespräche zwischen den
       Ministerien sowie mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der
       Grundgesetzänderung gegeben, auch eine juristische Prüfung habe
       stattgefunden. Eine Gemeinschaftsaufgabe verwasche Zuständigkeiten nicht,
       sondern definiere sie klar: „Es gibt ja bereits [4][Gemeinschaftsaufgaben
       im Grundgesetz], das funktioniert super.“
       
       Unterstützung erhält Schneider vom Präsidenten des Deutschen Städte- und
       Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD). Er sagte am Donnerstag im rbb, die
       Kommunen stünden finanziell mit dem Rücken zur Wand: „Es treffen jetzt zwei
       Dinge aufeinander – der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse,
       was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
       
       Als dringendste Aufgabe nannte Spiegler, die Trinkwasserversorgung zu
       sichern, unter anderem durch den Ausbau von Wasserspeichern, „und da reden
       wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig
       Jahren“.
       
       Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hatte im Juni im Auftrag von
       Greenpeace eine Studie veröffentlicht, der zufolge für die Klimaanpassung
       8,6 bis 10,6 Milliarden Euro jährlich nötig wären. Laut Deutschem Städtetag
       belaufen sich die Haushaltsdefizite der Kommunen jedes Jahr insgesamt auf
       30 Milliarden Euro.
       
       ## Grüne und Linke zeigen sich offen
       
       Während der Koalitionspartner skeptisch auf Schneiders Vorstoß schaut,
       erhält der Minister Rückendeckung von der Opposition: Die Grüne
       Bundestagsabgeordnete Julia Schneider sagt, „wir brauchen eine
       Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz, denn Natur ist unsere
       wichtigste Verbündete gegen die Klimakrise.“
       
       Auch Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, steht einer
       Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe „positiv“
       gegenüber. „Wir wünschen uns schon lang mehr Geld für die Kommunen, auch
       für Anpassung“, sagt er der taz.
       
       Noch seien allerdings viele Fragen offen, was die Umsetzung angeht, sagt
       Fahl. „Auf welchem Wege soll die Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz, und
       wie viel Geld steht dann zur Verfügung?“
       
       Er schlägt vor, die Vermögenssteuer wieder einzuführen, die direkt in die
       Landeshaushalte fließt. „Davon würden auch die Kommunen profitieren, sodass
       sie entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben können“, sagt Fahl.
       
       Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und
       Bundesrat nötig. Dafür müsste die Bundesregierung auch die Linkspartei ins
       Boot holen. Die Union schließt eine Zusammenarbeit aber aus. Für den
       CDU-Abgeordneten Gebhart „stellt sich die Frage der Zusammenarbeit mit der
       Linkspartei nicht“, schließlich sei er von Schneiders Vorstoß ohnehin nicht
       überzeugt.
       
       Wie schlecht Deutschland beim Hitzeschutz aufgestellt ist, zeigen
       [5][Zahlen] des Robert Koch-Instituts vom Donnerstag: Demnach sind bis zum
       4. August 11.600 bis 13.600 Menschen durch die Hitze gestorben. [6][Am
       tödlichsten] ist die Hitze für Menschen über 85: Pro 100.000
       Einwohner*innen starben in dieser Altersgruppe 193,6 Menschen, bei
       unter 65-Jährigen liegt der Wert bei 1,9.
       
       Transparenzhinweis: In einer vorigen Fassung dieses Artikels war ein Zitat
       von Julia Schneider falsch, das haben wir korrigiert.
       
       13 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rekordschaeden-an-den-Fahrbahnen/!6194639
 (DIR) [2] https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/klimaanpassung-soziale-einrichtungen-III-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [3] /Klimaanpassung-in-Kitas-und-Pflegeheimen/!6200614
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91a.html
 (DIR) [5] https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html
 (DIR) [6] /Umweltschuetzer-Mieterbund-Gewerkschaft/!6202159
       
       ## AUTOREN
       
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