# taz.de -- 64 Milliarden Euro Schaden: Arbeitgeber betrügen beim Mindestlohn
       
       > Die gesetzliche Lohnuntergrenze von derzeit 13,90 Euro gilt fast ohne
       > Ausnahmen – eigentlich. Berechnungen des DGB zeigen aber: Oft wird
       > getrickst.
       
 (IMG) Bild: Vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft verdienen Menschen oft den Mindestlohn
       
       dpa | Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte,
       Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen
       Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet.
       Die DGB-Berechnungen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die
       Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der
       Berechnungsgrundlage anklingen, betont aber auch: „Verstöße sind nicht
       akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.“
       
       Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn [1][von derzeit 13,90 Euro pro
       Stunde ist eine allgemeine Untergrenze], die nur in Ausnahmen
       unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten. Laut DGB
       arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem
       in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen [2][in der Praxis
       nicht alle auf den vollen Stundensatz], etwa weil Arbeitszeiten nicht voll
       bezahlt werden.
       
       ## Zwei Millionen Menschen mit Einbußen
       
       Nach Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns
       durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter
       beziehen sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel – einer
       jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus
       Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie
       vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten
       wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro
       Stunde.
       
       Auf dieser Grundlage kommt die DGB-Rechnung für den Zeitraum von zehn
       Jahren von 2015 bis 2024 auf die Gesamtsumme von rund 64 Milliarden Euro.
       Rund 35 Milliarden Euro hätten demnach den betroffenen Arbeitnehmerinnen
       und Arbeitnehmern eigentlich zusätzlich zugestanden. 22 Milliarden Euro
       entgingen dieser Rechnung zufolge den Sozialkassen, 7 Milliarden Euro
       Einkommensteuer dem Fiskus.
       
       ## „Kein Kavaliersdelikt“
       
       Der DGB stellt dies [3][in Beziehung zu geplanten Sparmaßnahmen bei den
       Sozialversicherungen] und erhebt den Vorwurf: „Ein Teil der
       Finanzierungslücken geht auf [4][kriminelles Handeln von Arbeitgebern]
       zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“ DGB-Vize Stefan
       Körzell forderte: „Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub
       konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden
       Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen.
       Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt – er muss rigoros verfolgt und
       hart bestraft werden.“
       
       Die BDA betont auf dpa-Anfrage: „Arbeitgeber stehen zum gesetzlichen
       Mindestlohn.“ Doch sei bei der Bewertung der Zahlen „Sorgfalt geboten“.
       Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt
       erfasst werden. „Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt
       wird, muss der Staat handeln. Gleichzeitig hat die politisch veranlasste,
       überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den
       wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft.“
       
       ## Tausende Ermittlungsverfahren
       
       Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft jährlich
       Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach
       Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200
       Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das
       Mindestlohngesetz eingeleitet. 45 Prozent davon entfielen auf Fälle, in
       denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50
       Prozent der Fälle wurden Dokumentationspflichten verletzt, 5 Prozent
       betrafen andere Verstöße. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4
       Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.
       
       Der DGB beklagt jedoch, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt.
       Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140
       Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der
       FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt – eine Angabe, die
       so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.
       
       ## „Komplexe Begehungsweisen“
       
       Die Generalzolldirektion in Bonn erklärt auf Nachfrage, die FKS folge dem
       Grundsatz „Qualität vor Quantität“: weniger, aber gezieltere Kontrollen,
       die letztlich mehr „substanzielle Ermittlungsverfahren“ brächten. „Die FKS
       ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
       Beschäftigung gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich“, betont die
       Behörde. Die Bediensteten seien gut geschult, um „komplexe Begehungsweisen“
       zu erkennen.
       
       Worauf die Kontrolleure laut Zolldirektion stoßen: fehlende oder unrichtige
       Angaben zu Arbeitszeiten; Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten
       bezeichnet werden; Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten, die
       nicht bezahlt werden; und sogar einvernehmliche Absprachen mit Arbeitgebern
       zu Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, auf die Arbeitnehmer aus Angst um
       den Job eingehen.
       
       ## Wo ist die Lösung?
       
       Die Arbeitgeberverbände sehen es so: „Der beste Weg, die Nichteinhaltung
       des Mindestlohns einzudämmen, ist eine Mindestlohnpolitik mit Augenmaß und
       wirtschaftlicher Vernunft.“ Wer den Mindestlohn von der wirtschaftlichen
       Realität entkoppelt, gefährde letztlich Beschäftigung. Der DGB hält
       dagegen: „Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges
       Instrument zum Schutz vor Lohndumping – aber er ist nicht das Maß aller
       Dinge. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstehen vor
       allem durch Tarifverträge.“
       
       10 Aug 2026
       
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