# taz.de -- 64 Milliarden Euro Schaden: Arbeitgeber betrügen beim Mindestlohn
> Die gesetzliche Lohnuntergrenze von derzeit 13,90 Euro gilt fast ohne
> Ausnahmen – eigentlich. Berechnungen des DGB zeigen aber: Oft wird
> getrickst.
(IMG) Bild: Vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft verdienen Menschen oft den Mindestlohn
dpa | Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte,
Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen
Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet.
Die DGB-Berechnungen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der
Berechnungsgrundlage anklingen, betont aber auch: „Verstöße sind nicht
akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.“
Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn [1][von derzeit 13,90 Euro pro
Stunde ist eine allgemeine Untergrenze], die nur in Ausnahmen
unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten. Laut DGB
arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem
in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen [2][in der Praxis
nicht alle auf den vollen Stundensatz], etwa weil Arbeitszeiten nicht voll
bezahlt werden.
## Zwei Millionen Menschen mit Einbußen
Nach Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns
durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter
beziehen sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel – einer
jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus
Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie
vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten
wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro
Stunde.
Auf dieser Grundlage kommt die DGB-Rechnung für den Zeitraum von zehn
Jahren von 2015 bis 2024 auf die Gesamtsumme von rund 64 Milliarden Euro.
Rund 35 Milliarden Euro hätten demnach den betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern eigentlich zusätzlich zugestanden. 22 Milliarden Euro
entgingen dieser Rechnung zufolge den Sozialkassen, 7 Milliarden Euro
Einkommensteuer dem Fiskus.
## „Kein Kavaliersdelikt“
Der DGB stellt dies [3][in Beziehung zu geplanten Sparmaßnahmen bei den
Sozialversicherungen] und erhebt den Vorwurf: „Ein Teil der
Finanzierungslücken geht auf [4][kriminelles Handeln von Arbeitgebern]
zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“ DGB-Vize Stefan
Körzell forderte: „Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub
konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden
Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen.
Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt – er muss rigoros verfolgt und
hart bestraft werden.“
Die BDA betont auf dpa-Anfrage: „Arbeitgeber stehen zum gesetzlichen
Mindestlohn.“ Doch sei bei der Bewertung der Zahlen „Sorgfalt geboten“.
Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt
erfasst werden. „Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt
wird, muss der Staat handeln. Gleichzeitig hat die politisch veranlasste,
überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den
wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft.“
## Tausende Ermittlungsverfahren
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft jährlich
Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach
Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz eingeleitet. 45 Prozent davon entfielen auf Fälle, in
denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50
Prozent der Fälle wurden Dokumentationspflichten verletzt, 5 Prozent
betrafen andere Verstöße. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4
Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.
Der DGB beklagt jedoch, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt.
Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140
Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der
FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt – eine Angabe, die
so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.
## „Komplexe Begehungsweisen“
Die Generalzolldirektion in Bonn erklärt auf Nachfrage, die FKS folge dem
Grundsatz „Qualität vor Quantität“: weniger, aber gezieltere Kontrollen,
die letztlich mehr „substanzielle Ermittlungsverfahren“ brächten. „Die FKS
ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich“, betont die
Behörde. Die Bediensteten seien gut geschult, um „komplexe Begehungsweisen“
zu erkennen.
Worauf die Kontrolleure laut Zolldirektion stoßen: fehlende oder unrichtige
Angaben zu Arbeitszeiten; Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten
bezeichnet werden; Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten, die
nicht bezahlt werden; und sogar einvernehmliche Absprachen mit Arbeitgebern
zu Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, auf die Arbeitnehmer aus Angst um
den Job eingehen.
## Wo ist die Lösung?
Die Arbeitgeberverbände sehen es so: „Der beste Weg, die Nichteinhaltung
des Mindestlohns einzudämmen, ist eine Mindestlohnpolitik mit Augenmaß und
wirtschaftlicher Vernunft.“ Wer den Mindestlohn von der wirtschaftlichen
Realität entkoppelt, gefährde letztlich Beschäftigung. Der DGB hält
dagegen: „Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges
Instrument zum Schutz vor Lohndumping – aber er ist nicht das Maß aller
Dinge. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstehen vor
allem durch Tarifverträge.“
10 Aug 2026
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