# taz.de -- Zahlen des Zolls zu Mindestlohnbetrug: Wenig Kontrollen, viele mutmaßliche Verstöße
       
       > Bei 13,90 Euro liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze. Viele Arbeitgeber
       > brechen aber das Gesetz und drücken die Summe – vor allem in der
       > Gastronomie.
       
 (IMG) Bild: Fast 2.500 der eingeleiteten Verfahren betrafen das Gast- und Hotelgewerbe
       
       dpa | Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach
       Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum
       gesetzlichen Mindestlohn. Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage
       der Linken mitteilte, überprüfte [1][die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
       Zolls] 2025 bundesweit 25.765 Mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden
       Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
       eingeleitet.
       
       „Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß
       aufgedeckt“, sagte der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die Anfrage
       gestellt hatte. Fast 2.500 Verfahren betrafen laut Finanzministerium allein
       das Gast- und Hotelgewerbe. Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei
       Speditionen, Baufirmen und Friseur- und Kosmetikstudios zusammen. Bei
       Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll ebenfalls viele
       Verstöße.
       
       Der Mindestlohn [2][stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro
       Stunde.] Allein von dieser Lohnsteigerung waren nach Angaben des
       Statistischen Bundesamts 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Zollkontrollen
       erreichen also nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum
       Mindestlohn beschäftigen.
       
       Linken-Politiker Ince nannte Schätzungen auf Grundlage von
       Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission
       erwähnt werden. Demnach würden bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den
       Mindestlohn betrogen“, sagte der Abgeordnete. Die Gegenmaßnahmen reichten
       nicht.
       
       ## Mehr Kontrollen gefordert
       
       „Ich fordere deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrollen“, sagte Ince.
       Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit brauche dafür ausreichend Personal. Die
       Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich
       2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs.
       
       Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird zum Beispiel gewertet, wenn
       Arbeitszeiten nicht erfasst oder nachgewiesen werden. Wenn Beschäftigte
       verdeckt oder offen gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten, sinkt
       der Stundenlohn. Zum Teil wird das Arbeitspensum so hoch angesetzt, dass es
       in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Ein anderer Trick sind Abzüge
       vom Lohn für Arbeitsmittel oder -kleidung. Auch mit [3][sogenannter
       Scheinselbstständigkeit] wird der Mindestlohn bisweilen umgangen.
       
       15 Feb 2026
       
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