# taz.de -- Zahlen des Zolls zu Mindestlohnbetrug: Wenig Kontrollen, viele mutmaßliche Verstöße
> Bei 13,90 Euro liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze. Viele Arbeitgeber
> brechen aber das Gesetz und drücken die Summe – vor allem in der
> Gastronomie.
(IMG) Bild: Fast 2.500 der eingeleiteten Verfahren betrafen das Gast- und Hotelgewerbe
dpa | Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach
Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum
gesetzlichen Mindestlohn. Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage
der Linken mitteilte, überprüfte [1][die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Zolls] 2025 bundesweit 25.765 Mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden
Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
eingeleitet.
„Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß
aufgedeckt“, sagte der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die Anfrage
gestellt hatte. Fast 2.500 Verfahren betrafen laut Finanzministerium allein
das Gast- und Hotelgewerbe. Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei
Speditionen, Baufirmen und Friseur- und Kosmetikstudios zusammen. Bei
Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll ebenfalls viele
Verstöße.
Der Mindestlohn [2][stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro
Stunde.] Allein von dieser Lohnsteigerung waren nach Angaben des
Statistischen Bundesamts 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Zollkontrollen
erreichen also nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum
Mindestlohn beschäftigen.
Linken-Politiker Ince nannte Schätzungen auf Grundlage von
Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission
erwähnt werden. Demnach würden bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den
Mindestlohn betrogen“, sagte der Abgeordnete. Die Gegenmaßnahmen reichten
nicht.
## Mehr Kontrollen gefordert
„Ich fordere deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrollen“, sagte Ince.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit brauche dafür ausreichend Personal. Die
Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich
2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs.
Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird zum Beispiel gewertet, wenn
Arbeitszeiten nicht erfasst oder nachgewiesen werden. Wenn Beschäftigte
verdeckt oder offen gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten, sinkt
der Stundenlohn. Zum Teil wird das Arbeitspensum so hoch angesetzt, dass es
in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Ein anderer Trick sind Abzüge
vom Lohn für Arbeitsmittel oder -kleidung. Auch mit [3][sogenannter
Scheinselbstständigkeit] wird der Mindestlohn bisweilen umgangen.
15 Feb 2026
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