# taz.de -- Klage der Gema: Gericht stärkt Urheberrecht gegen KI-Musikfirma
> Suno produziert Musik mithilfe von KI. Dafür muss das Unternehmen nun
> Kunstschaffenden Schadenersatz zahlen, urteilt das Landgericht München.
(IMG) Bild: Waren bei der Urteilsverkündung gegen das Musikprogramm Suno anwesend: die Künstler:innen Peter Maffay, Karo Schrader und Balbina
Der KI-Musik-Anbieter Suno hat die Rechte von Musik-Komponist:innen
verletzt und muss ihnen Schadensersatz zahlen. Das entschied das
Landgericht München I in einem weltweit beachteten Pilotprozess. Geklagt
hatte die Verwertungsgesellschaft Gema.
Suno ist ein US-Unternehmen, das auf Eingabe hin KI-generierte Musik
erzeugt. „Wie würde Pink Floyd als Punkband klingen?“ Nach zwei Minuten
macht Suno einen Vorschlag und spielt einen drei Minuten langen Song, der
zumindest nach Punk klingt. Für Einsteiger ist der Dienst kostenlos. Mit
zusätzlichen Funktionen kostet ein Abo maximal 22 Euro pro Monat. Mit rund
zwei Millionen zahlenden Abonnent:innen weltweit ist Suno Marktführer.
Stärkster Konkurrent ist Udio, ebenfalls aus den USA.
Wie alle künstlichen Intelligenzen musste auch Suno mit Daten trainiert
werden, hier mit echter Musik. Was die Gema empört: Suno hat dafür keinen
Cent bezahlt. Es nutze also die kreative Leistung der Komponist:innen, um
damit selbst Geld zu verdienen. Deshalb hat die Gema Suno in einem
Pilotprozess verklagt.
Die Gema hatte die Texte von sechs Hits eingegeben, unter anderem
„Atemlos“, „Daddy Cool“ und „Forever Young“. Sie machte aber keine Vorgaben
zu Melodie, Rhythmus oder Arrangement. Dennoch [1][ähnelten die von Suno
generierten Songs den Originalen] oft. Für die Gema war damit bewiesen,
dass Suno die Originalsongs gegen den Willen der Urheber:innen zum
Training benutzte.
## Mehr als Zufall
Das Landgericht München I schloss sich nun der Gema-Argumentation an. Der
reproduzierbare Output von Suno könne nicht mit Zufall erklärt werden.
Angesichts der Komplexität und Länge der Musikstücke sei der Zufall als
Ursache für den Suno-Output ausgeschlossen, erklärte die Vorsitzende
Richterin Elke Schwager. Das KI-Modell habe offensichtlich ganze Songs
„memorisiert“.
Suno verletze dabei gleich mehrfach das Urheberrecht der Komponist:innen,
so das Gericht. Sowohl die Speicherung der Songs im KI-Modell sei eine
unerlaubte Vervielfältigung wie auch jede Ausgabe der Songs an
Nutzer:innen.
Der KI-Betreiber hatte argumentiert, dass nicht er, sondern allenfalls
seine Nutzer:innen das Urheberrecht verletzten. Das ließ das Gericht
aber nicht gelten. Im Gema-Test gab es gerade keine Vorgaben zur Melodie,
dennoch spielte Suno zum „Atemlos“-Text automatisch die Melodie des
Helene-Fischer-Songs. Die Suno-Nutzer:innen seien nicht für die
Funktionsweise des KI-Modells verantwortlich.
## Schadensersatzhöhe steht noch aus
Die Praxis von Suno sei auch nicht durch die EU-rechtliche Erlaubnis von
Data-Mining gedeckt. Musik darf zwar abstrakt auf Aufbau und Rhythmen
untersucht werden. Die Data-Mining-Erlaubnis ermögliche aber nicht, das
ganze Werk komplett zu vervielfältigen.
Das Suno-Urteil ähnelt einer ähnlichen Entscheidung des Landgerichts
München I aus dem November 2025. [2][Damals entschied das Gericht], dass
ChatGPT-Betreiber OpenAI widerrechtlich Liedtexte zum Training seiner KI
benutzte. Über die Berufung von OpenAI hat das Oberlandesgericht München
noch nicht entschieden.
Neu ist am Suno-Fall, dass es jetzt um Musik geht und dass auch der
Trainingsvorgang selbst für rechtswidrig erklärt wurde. Da das Training in
den USA stattfand, musste das Landgericht hier US-Recht anwenden. Doch auch
die „fair use“-Erlaubnis des US-Rechts ermögliche nicht, ganze Songs
kostenlos zu speichern. Die Höhe des Schadensersatzes hat das Landgericht
noch nicht festgelegt. Die Gema verlangt für die von ihr vertretenen
Komponist:innen eine angemessene Beteiligung an den Umsätzen von Suno.
31 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-klage/soundbeispiele-suno
(DIR) [2] /Entscheidung-des-Landgerichts-Muenchen-I/!6128872
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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