# taz.de -- Prozess gegen JVA-Beamten in Lübeck: Missbrauchsvorwurf bleibt bestehen
> In Lübeck steht ein JVA-Beamter wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs
> einer Gefangenen erneut vor Gericht. Dieses Mal sagte auch die Betroffene
> aus.
(IMG) Bild: Was geschah hinter diesen Mauern? Die Justizvollzugsanstalt in Lübeck
Dienstagmorgen vergangener Woche, kurz vor 9.30 Uhr im Landgericht Lübeck,
Saal 154. Rechtsanwalt Sascha Böttner bindet sich routiniert erst im Saal
die Krawatte. Große Manschettenknöpfe, braune Hosenträger, dann zieht er
die Robe über. Der Fachanwalt für Strafrecht hat in mehr als 20 Jahren
Prozesse ganz anderer Größenordnung geführt. Derzeit vertritt er einen der
Angeklagten im Hamburger [1][Prozess um die Entführung der Kinder von
Christina Block.]
Sein Mandant an diesem Tag hingegen wirkt angespannt, ein JVA-Beamter, seit
1998 im Vollzugsdienst. Vor Prozessbeginn tritt seine Lebensgefährtin noch
einmal zu ihm vor, beugt sich dicht an sein Ohr, flüstert ihm etwas zu und
streicht ihm dabei über die Schulter, als wolle sie ihm einen Teil der
Anspannung abnehmen. Seit zweieinhalb Jahren beschäftigt der Fall die
Gerichte, durch drei Instanzen.
Vorgeworfen wird dem JVA-Beamten versuchter sexueller Missbrauch einer
Gefangenen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte den Angeklagten L. deshalb
am 4. September 2024 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro.
Seine Berufung verwarf das Landgericht Lübeck im März 2025 als unbegründet.
Auf seine Revision hob das Oberlandesgericht Schleswig dieses Urteil auf
und verwies den Fall zurück an eine andere Kleine Strafkammer desselben
Landgerichts. Weil eine solche Zurückverweisung bedeutet, dass Zeug*innen
und Beweismittel noch einmal ganz neu bewertet werden, wurde am Dienstag
erneut verhandelt.
Was am 4. Dezember 2023 in einem Arbeitsbereich der [2][JVA Lübeck]
tatsächlich geschah, lässt sich nur in groben Zügen rekonstruieren. Eine
Kollegin betrat den Raum und meldete, was sie sah. Viel war es nicht: den
Angeklagten von hinten, eine Bewegung, die sie als Schließen des
Reißverschlusses deutet, ein verrutschtes Oberteil der Inhaftierten. Fest
steht laut dem Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 4. September 2024: Der
Angeklagte L. und die Inhaftierte begaben sich nach vorheriger Verabredung
und im gegenseitigen Einvernehmen in den Lagerraum des Arbeitsbetriebs im
Erdgeschoss, um sexuelle Handlungen auszuführen.
Der Angeklagte L. bleibt auch am Dienstag bei einer anderen Version. Eine
Eilbestellung eines Kunden sei eingegangen, wofür er gemeinsam mit der
Inhaftierten den Bestand geprüft habe. Sie habe bedrückt gewirkt, er habe
nach dem Grund gefragt: Ihr Hund sei wenige Tage zuvor 15 Jahre alt
geworden, wegen ihrer Haft werde sie ihn wohl nicht wiedersehen. Um sie
aufzumuntern, habe er ihr ein Handyvideo seines eigenen Hundes gezeigt, wie
der das erste Mal im Schnee tobt. Private Handys sind auch für Beamte im
Gefängnis [3][strengstens untersagt.]
Das Gericht hielt diese Version für unglaubwürdig. Was die Inhaftierte
selbst im Detail dazu zu sagen hat, blieb lange offen. Zuvor hatte sie
abseits von ihrer polizeilichen Aussage in keiner Verhandlung ausgesagt.
Verhandelt wird nicht, ob die sexuelle Handlung freiwillig oder erzwungen
war, nicht einmal, ob sie vollzogen wurde, sondern ob es überhaupt zu einem
Versuch kam.
Grundsätzlich hält der Gesetzgeber einvernehmliche sexuelle Handlungen
zwischen Bediensteten und Inhaftierten aufgrund der mit dem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit für nicht möglich. Eine wirklich
freie Zustimmung in einem solchen Machtgefälle ist rechtlich nicht
herstellbar, selbst wenn beide Seiten von Einvernehmlichkeit sprechen.
## Was sagt die Inhaftierte zu den Vorwürfen?
Dann betritt die Inhaftierte den Saal, in Handschellen, begleitet von zwei
Beamten, sichtlich verunsichert über die Zahl der Zuschauer*innen. Mit
ihrer Aussage rechnet kaum jemand, denn sie könnte von Paragraf 55 der
Strafprozessordnung Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten.
Entgegen dem Rat ihres Anwalts, so schildert sie, sagt sie dennoch aus, um
den Beamten zu entlasten. Es sei niemals zu dem Versuch einer sexuellen
Handlung gekommen, beteuert sie.
Das Gericht hält die Aussage der Arbeitskollegin des Beamten für
glaubwürdiger und verwirft die Berufung nach der sieben Stunden andauernden
Verhandlung erneut als unbegründet. Damit bleibt es vorerst bei der
Geldstrafe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Beamte legte
inzwischen erneut Revision beim Oberlandesgericht Schleswig ein. Seit dem
Vorfall ist er von der Führung seiner Dienstgeschäfte bei vollen Bezügen
entbunden, das Betretungsverbot für die Anstalt besteht fort, ebenso das
Disziplinarverfahren, das formal bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Strafverfahrens ruht.
Offen bleibt, wie es für ihn weitergeht, ob und unter welchen Bedingungen
eine Rückkehr in den Dienst nach einer möglichen Rechtskraft überhaupt noch
infrage käme. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die
Unschuldsvermutung.
12 Aug 2026
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