# taz.de -- US-Zollstreit: Schweiz weist Vorwürfe der Zwangsarbeit zurück
       
       > Der gesetzliche Rahmen für US-Präsident Trumps globale Zölle läuft aus.
       > Nun hat er eine neue Grundlage gefunden und kündigt Beschränkungen für 60
       > Länder an.
       
 (IMG) Bild: Sucht sich ein neues Schlupfloch: US-Präsident Donald Trump
       
       ## Schweiz weist Vorwürfe der Zwangsarbeit zurück
       
       Die Schweiz ‌hat Vorwürfe der USA im Zusammenhang mit Zwangsarbeit
       entschieden zurückgewiesen. Der Bundesrat weise die Anschuldigungen einer
       US-Untersuchung zurück, teilte das Eidgenössische Departement für
       Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in der Nacht auf Freitag mit. Das
       Departement nahm zudem die angekündigten US-Zusatzzölle ‌von bis zu 12,5
       Prozent auf Schweizer Importe zur Kenntnis, die am Freitag in Kraft treten.
       Die USA hielten damit weiterhin eine gemeinsame Absichtserklärung vom 14.
       November 2025 ein, hieß es weiter. (rtr)
       
       ## Neue Zölle gegen 60 Länder
       
       Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit hat die
       US-Regierung auf Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von 10
       beziehungsweise 12,5 Prozent angekündigt. Darunter fallen auch Produkte aus
       der [1][Europäischen Union], wie das Büro des US-Handelsbeauftragten
       Jamieson Greer mitteilte.
       
       Die Zölle fallen demnach von Freitagmorgen 6.01 Uhr deutscher Zeit
       (Mitternacht US-Ostküstenzeit) an und gelten nicht für den Import aller
       Waren. Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte, die bereits
       bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel Stahl und
       Aluminium. Weitere Ausnahmen gibt es für Waren, die zuvor bereits auf ein
       Schiff geladen wurden.
       
       Die neuen Zölle kommen aus Sicht der US-Regierung gerade rechtzeitig, um
       dem Wegfall globaler Zölle entgegenzuwirken, für die Präsident Donald Trump
       sonst keine rechtliche Grundlage mehr gehabt hätte. (dpa)
       
       ## Was zu den Zöllen noch bekannt ist
       
       Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von
       10 oder 12,5 Prozent als „angemessenen Satz“ ergeben, hieß es in der
       Mitteilung. Die Europäische Union wird darin gemeinsam mit Taiwan, Japan,
       der Schweiz und anderen Ländern als Handelspartner genannt, für die beide
       Sätze aufgeführt werden.
       
       Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, machen die USA den Angaben zufolge
       auch davon abhängig, ob Handelspartner Verbote für mit Zwangsarbeit
       hergestellte Waren wirksam durchsetzen. Die Europäische Union handelt nach
       US-Darstellung in dieser Hinsicht nicht entschlossen genug. Den gleichen
       Vorwurf macht die US-Regierung etwa auch Kanada und Mexiko. (dpa)
       
       ## Eine Frist läuft aus
       
       An diesem Freitag läuft die gesetzliche Frist für Trumps bisherige globale
       Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof im
       Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue Zölle in Höhe von 10
       Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren war Paragraf 122
       aus einem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von
       höchstens 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt. Danach müsste das
       US-Parlament seine Zustimmung geben – angesichts der ohnehin schon hohen
       Inflation, die durch höhere Zölle und Warenpreise noch weiter steigen
       dürfte, ist dies mehr als unwahrscheinlich.
       
       Der Supreme Court hatte entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen
       Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis
       eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine
       Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit
       der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen
       wieder zurückzahlen. (dpa)
       
       ## Gleiches Gesetz, anderer Paragraf
       
       Dass Trump nun eine [2][neue Zoll-Begründung] liefert, war erwartet worden.
       Seine Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heran, um
       jetzt auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf
       301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich
       „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“
       Handelspraktiken aktiv zu werden. Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter
       Greer Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des
       Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten. (dpa)
       
       ## Zwangsarbeit als Begründung für neue Zölle
       
       Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil
       diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert
       oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.
       
       Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die
       Regierung zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen ermöglicht hat.
       Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25
       Prozent auf bestimmte Güter aus dem südamerikanischen Land verkündete. Die
       Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart,
       hieß es. (dpa)
       
       ## Konzessionen und Sicherheitsnetze
       
       Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15
       Prozent. Grundlage dafür ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der
       Europäischen Union und den USA, auf dass sich EU-Kommissionspräsidentin
       Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geeinigt hatten, um einen
       Handelskrieg abzuwenden.
       
       [3][Brüssel machte weitere Zugeständnisse] und schaffte etwa EU-Zölle auf
       US-Industriegüter ab. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat
       die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre
       Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen aussetzen, können auch
       Zugeständnisse der EU ausgesetzt werden.
       
       Bislang hält sich Washington laut Informationen aus Brüssel zumindest in
       den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in
       die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an,
       sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz
       allerdings höher: Dies gelte etwa für Käse, der effektiv mit knapp 25
       Prozent verzollt werde. (dpa)
       
       24 Jul 2026
       
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