# taz.de -- Besänftigung von Trump: EU-Parlament stimmt für US-Zolldeal – mit Sicherheitsnetz
       
       > Mit dem Deal wollte die EU einen Handelskrieg abwenden. Das
       > Europaparlament spricht sich trotz Bevorteilung der USA dafür aus, aber
       > unter Vorbehalt.
       
 (IMG) Bild: Container im Hamburger Hafen
       
       dpa/taz | Das Europaparlament hat den Weg für die vollständige Umsetzung
       des umstrittenen [1][Zollabkommens] mit den USA freigemacht. [2][Der Deal
       beinhaltet mehr Vorteile für die Vereinigten Staaten als für die
       Europäische Union], die sich erhofft, so immerhin nicht ständig mit neuen
       Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump konfrontiert zu werden.
       
       Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mit breiter Mehrheit dafür, Zölle
       auf US-Industriegüter abzuschaffen und US-Meeresfrüchten sowie
       Agrarprodukten einen besseren Marktzugang zu gewähren. Allerdings mit einem
       Sicherheitsnetz: Es soll dafür sorgen, dass die US-Vorteile nur dann
       gelten, wenn auch die USA ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen vollständig
       umsetzen.
       
       Unter anderem ist vorgesehen, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen
       der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können. Dies könnten etwa
       erneute Zollerhöhungen sein. Zudem sollen die USA bis Jahresende Zölle auf
       Waschmaschinen und andere Produkte mit Stahlanteil auf höchstens 15 Prozent
       reduzieren. Wenn dies nicht geschieht, will die EU ebenfalls solche Zölle
       prüfen. Darüber hinaus ist unter anderem ein festes Ablaufdatum vorgesehen,
       der 31. Dezember 2029.
       
       Das Parlament nahm den Gesetzesvorschlag zu Industriegütern mit 440 zu 151
       Stimmen an, bei 50 Enthaltungen. Für die Erleichterungen für
       US-Meeresfrüchte stimmten 444 Abgeordnete, 152 stimmten dagegen, 54
       enthielten sich.
       
       ## Trump droht mit viel höheren Zöllen
       
       Für die Umsetzung ist auch die Bestätigung durch den Ministerrat nötig.
       Vertreter*innen der EU-Staaten und des Parlaments hatten vereinbart,
       dass die Regelungen spätestens zum 4. Juli in Kraft treten sollen.
       
       US-Präsident Donald Trump hatte vor einigen Wochen den US-Nationalfeiertag
       am 4. Juli als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel
       gebracht. Sollte die EU nicht bis dahin ihren Teil des Abkommens erfüllen,
       würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, hatte
       Trump auf seiner Plattform Truth Social mitgeteilt.
       
       Anfang Juni drohten die USA zudem unter anderem der Europäischen Union
       Zölle an, [3][weil sie angeblich bei Importen von Produkten nicht
       ausreichend gegen Zwangsarbeit vorgehe]. Die EU-Kommission wies den Vorwurf
       zurück.
       
       Der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd
       Lange (SPD), erklärte das US-Vorgehen mit der Suche nach einer neuen
       Rechtsgrundlage für die willkürliche Zollpolitik der US-Regierung. Der
       Oberste Gerichtshof der USA hatte wesentliche Teile von Trumps bisherigen
       Zöllen aufgehoben.
       
       Die US-Regierung untersucht auch, ob strukturelle Überkapazitäten bei
       Handelspartnern zulasten der US-Wirtschaft gehen, unter anderem bei
       einzelnen Branchen der Europäischen Union. Sollte sie dies als bestätigt
       sehen, könnten auf dieser Grundlage Zölle erhoben werden.
       
       Lange sagte, man müsse im Juli genau prüfen, welche Zölle die USA je nach
       Produkt erheben wollten. Schon jetzt hielten die USA bei einzelnen
       Produkten wie Lederjacken die vereinbarten Zollsätze nicht ein. Würden die
       vereinbarten 15 Prozent überschritten, werde die EU eine Untersuchung
       einleiten sowie einen Dialog, um die Tarife wieder zu etablieren, sagte
       Lange.
       
       Bei der Umsetzung des Abkommens wird nach Angaben von Lange zudem eine
       kontinuierliche Überwachung etabliert. Die EU-Kommission muss demnach
       künftig alle drei Monate über die Handelsentwicklung berichten und sechs
       Monate vor Ablauf der Zollvorteile eine umfassende Bewertung vorlegen. Auf
       dieser Grundlage werden die EU-Institutionen dann über eine mögliche
       Verlängerung der für die USA vorteilhaften Regelungen entscheiden.
       
       Schon das Abkommen selbst war unter dem Eindruck von Drohungen der
       US-Regierung ausgehandelt worden. Die EU-Kommission wollte damit im
       vergangenen Sommer einen Handelskrieg abwehren.
       
       ## Handelskammer: Deal bringt Berechenbarkeit
       
       Die Deutsche Industrie- und Handelskammer versprach sich von der Zustimmung
       mehr Berechenbarkeit in den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen.
       „Genau das brauchen die Unternehmen nach Monaten voller Zollstreitigkeiten
       und politischer Kurswechsel. Auch wenn der asymmetrische Deal keinen
       Schönheitspreis gewinnt, sollten die Vereinbarungen jetzt umgesetzt und
       nicht durch neue Handelshemmnisse oder weitere Zolldrohungen infrage
       gestellt werden“, teilte Handelskammer-Außenwirtschaftschef Volker Treier
       mit.
       
       Klar sei aber: „Die US-Zölle stehen im Widerspruch zu den internationalen
       Verpflichtungen der USA und schaden Unternehmen auf beiden Seiten des
       Atlantiks. Umso wichtiger ist es, dass die EU den neuen Vorwürfen der
       US-Seite zu angeblichen Überkapazitäten oder Importen mit Zwangsarbeit
       entschieden entgegentritt, sofern diese als Rechtfertigung für neue Zölle
       herangezogen werden.“
       
       Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) wertete
       die Zustimmung und die eingebauten Schutz- und Aussetzungsmechanismen als
       richtig. „Europa darf nicht untätig bleiben, wenn die Vereinigten Staaten
       von den Vereinbarungen abweichen oder neue einseitige Maßnahmen ergreifen.
       Zollzugeständnisse müssen ausgesetzt werden können – und im Ernstfall muss
       Europa davon auch entschlossen Gebrauch machen“, forderte BGA-Präsident
       Dirk Jandura.
       
       Die Leidtragenden drohender neuer US-Zölle wären erneut vor allem die
       international tätigen mittelständischen Unternehmen, sagte Jandura.
       „Zusätzliche Zölle verteuern Vorprodukte und Waren, belasten gewachsene
       Lieferketten und erschweren Investitionen.“ Die EU müsse geschlossen
       dagegen auftreten und gleichzeitig die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken,
       Abhängigkeiten verringern und internationale Handelsbeziehungen breiter
       aufstellen.
       
       ## Wichtige Handelspartner
       
       Die EU und die Vereinigten Staaten unterhalten umfassende bilaterale
       Handels- und Investitionsbeziehungen. EU-Zahlen zufolge geht es um fast 30
       Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und um 43
       Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. 2024 belief sich der Handel mit
       Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA auf ein Volumen von
       rund 1,7 Billionen Euro.
       
       Deutschland exportiert viele Kraftwagen und Kraftwagenteile,
       pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen in die USA. In den ersten drei
       Monaten des Jahres exportierte die Bundesrepublik nach Zahlen des
       Statistischen Bundesamtes (Destatis) Waren im Wert von 36,2 Milliarden Euro
       in die USA. Das waren 12,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, bevor
       die hohen Einfuhrzölle unter anderem auf Autos in Kraft traten. Aus den USA
       importierte Deutschland im gleichen Zeitraum Waren im Wert von 23,8
       Milliarden Euro (plus 1,9 Prozent).
       
       16 Jun 2026
       
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