# taz.de -- „Mietenscan“ des Berliner Senats: Vermietern eine Ansage machen
       
       > Die Auswertung von Wohnungsinseraten zeigt: Gesetzesverstöße sind
       > systematisch. Wann aber geht der Staat auch verbal in die Offensive?
       
 (IMG) Bild: Wie der Staat über kriminelle Vermieter reden sollte: „Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“
       
       Es seien nur einzelne „schwarze Schafe“ unter den Vermieter:innen, die die
       geltenden Mietengesetze missachten, so sagt es Berlins
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) immer wieder. Nun belehrt
       ihn seine eigene Maßnahme eines Besseren. Im Juni [1][führte seine
       Senatsverwaltung erstmals einen „Mietenscan“ durch], bei dem sie in einem
       automatisierten Verfahren Berliner Wohnungsinserate auf Verstöße gegen die
       Mietpreisbremse kontrollierte.
       
       Und siehe da: Von 4.539 überprüften Anzeigen besteht bei 2.102 der Verdacht
       auf überhöhte Mieten. In fast der Hälfte dieser Fälle liegt die geforderte
       Miete gar mehr als 50 Prozent über der erlaubten Grenze und bewegt sich
       damit im Bereich des strafbaren [2][Mietwuchers]. Der Rechtsbruch ist kein
       Randphänomen, sondern hat System. Die Linke hat dafür richtigerweise den
       Begriff der „Mietenmafia“ geprägt.
       
       Klare Worte von Gaebler sind dagegen Fehlanzeige. Zitieren lässt er sich
       mit dem Satz: „Es geht um Gerechtigkeit für die Mieterinnen und Mieter,
       aber auch für rechtstreue Vermietende, wenn wir Verstöße gegen die
       Mietpreisbremse in den Fokus nehmen.“ Da sind sie also wieder, die guten
       Vermieter:innen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass vor allem
       städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften rechtstreu
       handeln. Private Vermieter:innen, die keine kriminelle Abzocke betreiben,
       sind die Ausnahmen.
       
       Die Mietpreisprüfstelle schickt nun allen Vermieter:innen mit
       überzogenen Mietforderungen Schreiben mit einem Hinweis, dass sie
       möglicherweise gegen das Recht verstoßen, und einer Aufforderung nach
       Anpassung ihrer Angebote. Dazu erhalten die Vermieter:innen
       „Informationen zum Mietrecht und dem Berliner Mietspiegel“, wie die
       Senatsverwaltung mitteilte. Als ob Wohnungsunternehmen nicht das einzig
       relevante Gesetz, das die Miethöhe bei Wiedervermietungen regelt, kennen
       würden.
       
       Die kollektive Unschuldsvermutung, die der Staat hier vor sich herträgt,
       ist an anderer Stelle ins Gegenteil verkehrt, etwa wenn die wenigen
       Sozialbetrüger zum systematischen Problem hochgelogen werden. Man stelle
       sich nur einmal vor, es würde tatsächlich die Mehrheit der
       Bürgergeldempfänger:innen den Staat bescheißen: Kein Politiker
       spräche von einzelnen „schwarzen Schafen“, denen man nur einmal eine
       Ausgabe des Sozialgesetzbuches schicken müsste.
       
       ## Richtige Intervention
       
       Doch jenseits der verbalen Zurückhaltung ist das Vorgehen des Senats nicht
       zu beanstanden. Im Gegenteil: Das Vorgehen aus Eigeninitiative, noch dazu
       mit automatisierter Datenanalyse, stellt geradezu einen Paradigmenwechsel
       dar. Statt wie bisher lediglich darauf zu verweisen, dass Mieter:innen
       selbst gegen überhöhte Forderungen ihrer Vermieter:innen vorgehen
       müssen, geht die Politik erstmals in die Offensive.
       
       Die Mittel dabei sind freilich beschränkt: Eine Sanktionierung überteuerter
       Angebote ist gesetzlich nicht vorgesehen, die Absenkung überhöhter Mieten
       bleibt weiterhin die Aufgabe von Mietenden. Und dennoch bedeutet das
       Vorgehen eine Abschreckung für mafiöse Vermieter:innen und stärkt
       Mieter:innen den Rücken. Doch es sollte nicht dabei bleiben. Der
       „Mietenscan“ kann nur ein Anfang sein, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse
       auf dem Mietenmarkt herzustellen.
       
       24 Jul 2026
       
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