# taz.de -- „Mietenscan“ des Berliner Senats: Vermietern eine Ansage machen
> Die Auswertung von Wohnungsinseraten zeigt: Gesetzesverstöße sind
> systematisch. Wann aber geht der Staat auch verbal in die Offensive?
(IMG) Bild: Wie der Staat über kriminelle Vermieter reden sollte: „Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“
Es seien nur einzelne „schwarze Schafe“ unter den Vermieter:innen, die die
geltenden Mietengesetze missachten, so sagt es Berlins
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) immer wieder. Nun belehrt
ihn seine eigene Maßnahme eines Besseren. Im Juni [1][führte seine
Senatsverwaltung erstmals einen „Mietenscan“ durch], bei dem sie in einem
automatisierten Verfahren Berliner Wohnungsinserate auf Verstöße gegen die
Mietpreisbremse kontrollierte.
Und siehe da: Von 4.539 überprüften Anzeigen besteht bei 2.102 der Verdacht
auf überhöhte Mieten. In fast der Hälfte dieser Fälle liegt die geforderte
Miete gar mehr als 50 Prozent über der erlaubten Grenze und bewegt sich
damit im Bereich des strafbaren [2][Mietwuchers]. Der Rechtsbruch ist kein
Randphänomen, sondern hat System. Die Linke hat dafür richtigerweise den
Begriff der „Mietenmafia“ geprägt.
Klare Worte von Gaebler sind dagegen Fehlanzeige. Zitieren lässt er sich
mit dem Satz: „Es geht um Gerechtigkeit für die Mieterinnen und Mieter,
aber auch für rechtstreue Vermietende, wenn wir Verstöße gegen die
Mietpreisbremse in den Fokus nehmen.“ Da sind sie also wieder, die guten
Vermieter:innen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass vor allem
städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften rechtstreu
handeln. Private Vermieter:innen, die keine kriminelle Abzocke betreiben,
sind die Ausnahmen.
Die Mietpreisprüfstelle schickt nun allen Vermieter:innen mit
überzogenen Mietforderungen Schreiben mit einem Hinweis, dass sie
möglicherweise gegen das Recht verstoßen, und einer Aufforderung nach
Anpassung ihrer Angebote. Dazu erhalten die Vermieter:innen
„Informationen zum Mietrecht und dem Berliner Mietspiegel“, wie die
Senatsverwaltung mitteilte. Als ob Wohnungsunternehmen nicht das einzig
relevante Gesetz, das die Miethöhe bei Wiedervermietungen regelt, kennen
würden.
Die kollektive Unschuldsvermutung, die der Staat hier vor sich herträgt,
ist an anderer Stelle ins Gegenteil verkehrt, etwa wenn die wenigen
Sozialbetrüger zum systematischen Problem hochgelogen werden. Man stelle
sich nur einmal vor, es würde tatsächlich die Mehrheit der
Bürgergeldempfänger:innen den Staat bescheißen: Kein Politiker
spräche von einzelnen „schwarzen Schafen“, denen man nur einmal eine
Ausgabe des Sozialgesetzbuches schicken müsste.
## Richtige Intervention
Doch jenseits der verbalen Zurückhaltung ist das Vorgehen des Senats nicht
zu beanstanden. Im Gegenteil: Das Vorgehen aus Eigeninitiative, noch dazu
mit automatisierter Datenanalyse, stellt geradezu einen Paradigmenwechsel
dar. Statt wie bisher lediglich darauf zu verweisen, dass Mieter:innen
selbst gegen überhöhte Forderungen ihrer Vermieter:innen vorgehen
müssen, geht die Politik erstmals in die Offensive.
Die Mittel dabei sind freilich beschränkt: Eine Sanktionierung überteuerter
Angebote ist gesetzlich nicht vorgesehen, die Absenkung überhöhter Mieten
bleibt weiterhin die Aufgabe von Mietenden. Und dennoch bedeutet das
Vorgehen eine Abschreckung für mafiöse Vermieter:innen und stärkt
Mieter:innen den Rücken. Doch es sollte nicht dabei bleiben. Der
„Mietenscan“ kann nur ein Anfang sein, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse
auf dem Mietenmarkt herzustellen.
24 Jul 2026
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