# taz.de -- Volksabstimmung soll reformiert werden: Hamburg will im laufenden Spiel die Regeln ändern
       
       > Die Bürgerschaft will die Volksgesetzgebung schwächen. Der Initiative,
       > die stattdessen Vetorecht fürs Volk fordert, wirft sie nun Steine in den
       > Weg.
       
 (IMG) Bild: Der Weg zur Abstimmung soll für Initiativen noch hürdenreicher werden: Schild vor einem Abstimmungslokal
       
       Die Regeln zu ändern, während das Spiel läuft – das geht eigentlich nicht.
       Genau das werfen jedoch die Vertrauensleute zweier Volksinitiativen in
       Hamburg einem breiten Bündnis in der Hamburgischen Bürgerschaft vor.
       
       Die [1][beiden Volksinitiativen] wenden sich gegen den Plan von SPD, Grünen
       und CDU, die Hamburger Volksgesetzgebung zu erschweren. Ihren ersten
       Entwurf haben die drei Bürgerschaftsfraktionen jetzt überarbeitet. Aus
       Sicht der Vertrauensleute sieht der neue Entwurf sogar noch weiter gehende
       Verschlechterungen vor. Eine davon würde beide Initiativen selbst
       betreffen, indem sie diese den neuen Regeln unterwirft, obwohl sie ja nach
       den alten gestartet sind.
       
       Dass die rot-grüne Koalition gemeinsam mit der CDU die Volksgesetzgebung
       überhaupt – zum inzwischen zwölften Mal – reformieren möchte, hat mit dem
       Hamburger Zukunftsentscheid für eine schärfere Klimapolitik und mit der
       Volksbefragung zu einer Hamburger Olympia-Bewerbung zu tun. Beide [2][hat
       der rot-grüne Senat verloren]. Beide Male stand die oppositionelle CDU
       aufseiten des Senats.
       
       Im Zuge der beiden Abstimmungen war die Frage aufgekommen, ob sich
       Mitglieder des Senats zu den Themen äußern – sprich für ihre Position
       werben – dürften, oder ob das mit ihrem Amt unvereinbar sei. Zugleich wurde
       kritisiert, dass die Kampagne für ein schärferes Klimaschutzgesetz zum Teil
       aus dem Ausland finanziert wurde.
       
       ## Keine Spenden mehr von außerhalb der EU
       
       Nach dem Gesetzentwurf von SPD, Grünen und CDU sollen Volksinitiativen
       frühzeitig darlegen müssen, woher ihre Spenden kommen. Spenden aus dem
       Nicht-EU-Ausland sollen verboten werden, ebenso solche von Stiftungen und
       Parteien. Überdies sollen Senatsmitglieder zu Volksinitiativen Stellung
       beziehen können.
       
       Die Initiative „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ will den
       [3][Senatsmitgliedern zwar das Recht zugestehen, sich sachlich zu äußern] –
       aber nicht mehr. Öffentliche Mittel dürften jedoch „nicht eingesetzt
       werden, um das Abstimmungsverhalten einseitig zu beeinflussen“. Darüber
       hinaus dürften an Initiativen bei Spenden, Transparenz und
       Rechenschaftspflichten „keine strengeren Anforderungen gestellt werden als
       an politische Parteien“. Die zweite Volksinitiative fordert ein Vetorecht
       fürs Volk.
       
       Der überarbeitete Gesetzentwurf sieht hier weitere Verschärfungen vor, etwa
       dass auch die Überlassung von Personal als Sachspende zu gelten habe. Das
       erschwere die ehrenamtliche Unterstützung, kritisiert Manfred Brandt,
       Vertrauensmann der Initiative.
       
       Überdies sollen Spenden nicht nur Körperschaften, sondern von allen
       juristischen Personen öffentlichen Rechts tabu sein. „Es ist der Versuch,
       alles wahrzunehmen, was an Einschränkungen geht“, kritisiert Brandt.
       
       SPD und Grüne dagegen verweisen auf eine Anhörung der Bürgerschaft, in der
       ein Sachverständiger empfohlen habe, den rechtlich eindeutigeren Begriff
       „juristische Person“ zu wählen. „Dass auch die Überlassung von Personal als
       Sachspende gilt, schafft Klarheit darüber, welche Unterstützungsleistungen
       von den Transparenzregeln erfasst sind“, ergänzt die SPD.
       
       ## Kritik an Übergangsklausel
       
       Als Foulspiel bezeichnet Brandt eine Übergangsklausel, die in den
       überarbeiteten Entwurf eingefügt wurde. Diese würde dazu führen, dass nur
       die erste Stufe des [4][Volksgesetzgebungsverfahrens] sich an dem jetzigen
       Recht orientieren müsste und alle weiteren an dem neuen Recht. Aus der
       Sicht Brandts gehören die drei Stufen – Volksinitiative, Volksbegehren und
       Volksentscheid – jedoch zu ein und demselben Verfahren.
       
       Die so gut klingende Übergangsregel schütze nur den allerersten Schritt und
       schalte ausgerechnet für die entscheidenden Stufen sofort auf das strengere
       Recht um, kritisieren Brandt und seine Mitstreiter. „Faire Regeln ändert
       man nicht, während das Spiel schon läuft“, findet er.
       
       „Die Übergangsregelung dient gerade dem Vertrauensschutz“, versichert die
       SPD-Fraktion. Sie bezieht das aber explizit auf bereits gestartete
       Volksinitiativen. Wie die Grünen verweist die SPD darauf, dass über den
       endgültigen Vorschlag noch in der Bürgerschaft beraten werde.
       
       20 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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